Auf Antrag von Ratsmitglied Karl Heinz Koch (CDU) wird gem. § 34 (7) Nr. 2 GemO einstimmig beschlossen den Tagesordnungspunkt „Wahl von Ausschussmitgliedern“ von der Tagesordnung abzusetzen, da der vorschlagsberechtigten CDU-Fraktion krankheitsbedingt eine Vorberatung in der Fraktion nicht möglich war.
Ratsmitglied Lukas Kimmling (Neue Liste e.V.) beantragt auf die Tagesordnung der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung den Tagesordnungspunkt „Flächennutzungsplan - Teilfortschreibung Windkraft und Freiflächenphotovoltaik“ aufzunehmen. Der Antrag wird mehrheitlich befürwortet und die Aufnahme in die nächste Sitzung durch die Vorsitzende zugesichert. Ein Beschluss ist nicht zu fassen.
Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes |
| 2. | Einwohnerfragestunde |
| 3. | Förderung kommunales Energiemanagement |
| 4. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 |
| 5. | Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019 |
| 6. | Ausschreibung für die energetische Sanierung der Mehrzweckhalle und der Grundschule Heidenburg (Heizsystem) |
| 7. | Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Horath; |
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| Auflösung des bestehenden Architektenvertrages |
| 8. | Besoldung der Bürgermeisterin |
| 9. | Aufbau einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der EG Morbach, der VG Thalfang am Erbeskopf, der VG Bernkastel-Kues und der Polizeiinspektion Morbach |
| 10. | Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Personalangelegenheiten |
| 2. | Informationen |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 11. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ist als Nachfolgekandidat für das verstorbene Ratsmitglied Siegbert Ott, Herr Johannes Kopp in den Verbandsgemeinderat zu berufen. Er hat mitgeteilt, dass er das Mandat annimmt.
Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet die Vorsitzende Herrn Johannes Kopp namens der Verbandsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Absatz 1 § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog. Weitere Pflichten sind im Wesentlichen:
Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.
Zu TOP 2: Einwohnerfragestunde
Von der nach § 16 a GemO und § 21 der Geschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.
Zu TOP 3: Förderung kommunales Energiemanagement
Der Klimawandel schreitet auch in Rheinland-Pfalz weiter voran. Der öffentlichen Hand kommt beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Aus diesem Grund soll in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf ein Energiemanagement aufgebaut und kontinuierlich betrieben werden.
Die Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Anna Jessenberger von der Energieagentur Rheinland-Pfalz, die anhand einer PowerPoint-Präsentation das Energiemanagement und die mögliche Förderung aus der neuen Kommunalrichtlinie vorstellt.
Sie führt aus, dass man unter Energiemanagement die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen, versteht. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement beträgt 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 20-30%. Zudem fördert der Bund über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle „Energiemanagement“ mit bis zu 90 % (bei finanzschwachen Kommunen) für 36 Monate. Die Antragstellung ist ab dem 01.01.2022 möglich.
Bürgermeisterin Vera Höfner dankt Frau Jessenberger für ihre Ausführungen und gibt die Diskussion frei.
Mehrheitlich ist der Rat der Meinung, dass Energiemanagement notwendig, wichtig und sinnvoll ist, gibt aber zu bedenken, dass schon begonnene Maßnahmen zu berücksichtigen und abzustimmen sind und das Energiemanagement ganzheitlich und in engem Zusammenhang mit dem Klimaschutzmanagement betrachtet werden muss. Hier sollten insbesondere die Fachausschüssen, aber auch die Ortsgemeinderäte mit eingebunden werden. Man ist sich einig, dass die Schaffung der Stelle des Energiemanagers nur ein erster Schritt sein kann.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements. Detailfragen sollen zunächst im Bau- und Liegenschaftsausschuss des Verbandsgemeinderates beraten werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.
Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Rat regelmäßig zu unterrichten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Andreas Vochtel. Dieser bedankt sich zunächst bei der Finanzabteilung für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie bei den Mitarbeitern der Verwaltung, die die Rechnungsprüfung begleitet haben und für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung standen. Weiterhin führt Herr Vochtel aus, dass die Rechnungsprüfung intensiv und konstruktiv durchgeführt wurde, und im Ergebnis keine abnahmehindernden Feststellungen bestehen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 48.003.785,91 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 663.682,59 € aus. |
| 2. | Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: |
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| - die allgemeinen Bewertungssätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten; |
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| - ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor; |
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| - die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; |
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| - der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf; |
| 3. | Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum 31.12.2019 6.010.268,94 €. Er hat sich damit gegenüber dem 31.12.2018 um 663.682,59 € erhöht. Insoweit konnte auch für den Jahresabschluss 2019 der Bestimmung des § 93 Abs. 6 GemO nicht Rechnung getragen werden. |
| 4. | Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: |
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| - im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen (Anlagevermögen zzgl. Umlaufvermögen) um 141.782,94 € auf 41.974.876,97 € verringert; |
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| - das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöhte sich um 514.703,08 € auf 40.353.082,29 €. |
| 5. | Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: |
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| - die Liquiditätskredite des Kernhaushaltes haben sich in 2019 um 1.164.844,19 € auf 13.182.008,49 € erhöht; |
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| - die Investitionskredite haben sich in 2019 um 644.191,98 € auf 11.952.357,26 € verringert. |
| 6. | Prüfungsempfehlung: |
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| Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. |
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| Es wird empfohlen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO). |
Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage vom Verbandsgemeinderat gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Bürgermeisterin Höfner, die ehemaligen Beigeordneten Burkhard Graul und Georg Klein sowie der 1. Beigeordnete Detlef Jochem haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu TOP 5: Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019
Bürgermeisterin Vera Höfner übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Richard Pestemer, der die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO beantragt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, bezüglich des Jahresabschlusses 2019 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Bürgermeisterin Höfner, die ehemaligen Beigeordneten Burkhard Graul und Georg Klein sowie der 1. Beigeordnete Detlef Jochem haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu TOP 6: Ausschreibung für die energetische Sanierung der Mehrzweckhalle und der Grundschule Heidenburg (Heizsystem)
Bürgermeisterin Vera Höfner übernimmt wieder den Vorsitz, verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert, dass die Wärmeerzeugungsanlagen (Heizkessel) aus den Jahren 1989 bzw. 1994 stammen und somit ca. 30 Jahre in Betrieb sind. Ebenso verhält es sich mit den Regelanlagen und Armaturen innerhalb des Heizsystems.
Da die Heizöllagerung vom TÜV verworfen wurde und demontiert werden musste, erfolgt die Versorgung mit Brennstoff derzeit aus einer Mietanlage die vor dem Schulgebäude aufgestellt wurde. Die Erneuerung der Heizungsanlage ist dringend erforderlich.
Für die Neukonzeption des Heizsystems bietet sich eine ganzheitliche Betrachtung der drei zu versorgenden Gebäude an. Ebenso sollte eine nachhaltige und möglichst CO² neutrale Wahl des Energieträgers erfolgen. Die Nutzung fossiler Energie aus Flüssiggas oder Heizöl ist durch die zunehmende Klimaerwärmung und CO² Belastung nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr gewollt.
Es verbleibt somit lediglich der nachwachsende Rohstoff Holz als Energieträger. Durch seine günstige CO² Bilanz, die fast klimaneutral ist, entspricht der Brennstoff dem Zeitgeist und den Anforderungen an moderne Energieträger. Aus den vorstehenden Erwägungen wird für das Objekt eine Wärmeversorgung auf Basis einer Holz-Pelletheizung vorgeschlagen.
Das Sanierungskonzept wurde dem Bau- und Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2022 ausführlich vorgestellt und erörtert. Insbesondere wurden die Betriebskosten verschiedener Heizarten vorgestellt und mit der geplanten Anlage verglichen. Für die Zukunft soll eine thermische Einspeisung bzw. Photovoltaikanlage zur Unterstützung vorgesehen werden. Eine entsprechende modulare Ergänzung ist möglich. Nach der vorgelegten Kostenschätzung sind 249.500 € zu finanzieren.
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt die Sanierung der Heizungsanlage auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes mit Leistungsverzeichnis auszuschreiben und zu vergeben.
Aufgrund der intensiven Vorberatungen im Bau- und Liegenschaftsausschuss wird auf eine weitere Aussprache verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Dem Verbandsgemeinderat Thalfang beschließt, die Sanierung der Heizungsanlage, einschließlich modularer Ergänzungsmöglichkeiten, auf der Grundlage des vorliegenden Leistungsverzeichnisses auszuschreiben und zu vergeben.
Zu TOP 7: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Horath - Auflösung des bestehenden Architektenvertrages
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt verweist die Vorsitzende auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Sitzungsunterlage und die intensive Vorberatung im Bau- und Liegenschaftsausschuss.
Zwischen der Architekten Stein-Hemmes-Wirtz PartGmbB, der Ortsgemeinde Horath und der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wurde mit Datum vom 20.02.2019 / 07.06.2019, ein Architektenvertrag zur Neuanlage eines multifunktionalen Bürgerhauses mit den Nutzungseinheiten Bürgerhaus und Feuerwehrgerätehaus in Horath geschlossen.
Nach mehreren Beratungen in den einzelnen Gremien hat der Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf am 24. März 2021 entschieden, die beiden Bauvorhaben Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehrgerätehaus zu trennen, den bestehenden Architektenvertrag aufzulösen und die Architekten Stein-Hemmes-Wirtz PartGmbB mit der Planung und Ausführung eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Horath zu beauftragen.
Die Entscheidung der Ortsgemeinde Horath, ob ein Neubau eines Bürgerhauses oder die Sanierung der bestehenden Hochwaldhalle erfolgen soll, steht noch aus.
In einem gemeinsamen Gespräch am 10. Februar 2022 zwischen der Stein-Hemmes-Wirtz PartGmbB, der Ortsgemeinde Horath und der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, wurde sich grundsätzlich über die Auflösung des bestehenden Architektenvertrages geeinigt.
Nach der Schlussrechnung der Architekten Stein-Hemmes-Wirtz PartGmbB vom 28.02.2022 betragen die Honorarforderungen insgesamt 49.424,63 € (brutto). Dies entspricht den Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI.
Die Schlusszahlung in Höhe von 11.281,15 € (brutto) wurde bereits von der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf beglichen. Weitere Forderungen werden nicht mehr gestellt.
Im Verhältnis der Ortsgemeinde Horath zur Verbandsgemeinde Thalfang werden die Honorarforderungen wie folgt verbucht:
| Ortsgemeinde Horath | 60 % | 29.654,78 € |
| Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf | 40 % | 19.769,85 € |
| Summe | 100 % | 49.424,63 € |
Nach § 8 Abs. 4 Nr. 12 Buchstabe a der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), kann der Auftraggeber im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Hierunter fällt auch die weitere Beauftragung der Architekten Stein-Hemmes-Wirtz „nur noch“ für das Feuerwehrgerätehaus. Eine erneute Ausschreibung der Ingenieurleistungen muss nicht erfolgen.
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat die Auflösung des Vertrages empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Entwurf zur Auflösung des Architektenvertrages wird zugestimmt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf wird beauftragt, einen neuen Architektenvertrag für die Planung und Ausführung des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Horath mit den Architekten Stein-Hemmes-Wirtz, abzuschließen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 8: Besoldung der Bürgermeisterin
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeisterin Vera Höfner den Vorsitz an den 1. Beigeordneten Detlef Jochem und nimmt im Zuschauerraum Platz. Dieser erläutert im Folgenden die Eckpunkte der Sitzungsvorlage.
Nach § 2 Abs. 1 der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung - LkomBesVO -) wird das Amt des Bürgermeisters bei einer Einwohnerzahl von bis zu 10.000 der Besoldungsgruppe A 15 oder A 16 zugeordnet. Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf hat zurzeit rund 7.250 Einwohner.
In der ersten Amtszeit wird gemäß § 2 Abs. 2 LkomBesVO das Amt des Bürgermeisters in die untere zugelassene Besoldungsgruppe eingestuft. Eine Höherstufung durch Ratsbeschluss ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Bürgermeisterin Vera Höfner hat das Amt der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf am 01.10.2020 mit der Besoldungsgruppe A 15 übernommen. Damit ist zum 01.10.2022 eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe A 16 möglich geworden. Zudem ist Frau Höfner bereits seit 2012 I. Beigeordnete bzw. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und hat insbesondere während der Vakanz des Bürgermeisteramtes ab dem 15.08.2019 die Verwaltung geleitet.
Die Stelle ist im Stellenplan der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf nach Besoldungsgruppe A 16 ausgewiesen.
Aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen von CDU und SPD hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 28.09.2022 die Thematik beraten und, unter Hinweis auf die stetig wachsenden Anforderungen an das Bürgermeisteramt und die sich kontinuierlich ändernden Aufgabenfelder in der heutigen, herausfordernden Zeit, beschlossen, dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zu empfehlen, die Bürgermeisterin zum 01.11.2022 in die Besoldungsgruppe A 16 einzustufen.
Die Fraktionen von CDU (Andreas Vochtel), SPD (Burkhard Graul) und FDP (Werner Breit) befürworten die Einstufung der Bürgermeisterin in die Besoldungsgruppe A16 und werden, der Empfehlung und der Argumentation des Haupt- und Finanzausschusses folgend, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen.
| Ratsmitglied Richard Pestemer beantragt, dass | |
| a) | die Verwaltung darstellt, wie sich die Höherstufung von der Besoldungsgruppe A15 auf A16 als monatliches Brutto- bzw. Nettoeinkommen in Euro darstellt. |
| b) | die Bürgermeisterin die vom Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.22 mit einer Gegenstimme verabschiedete Beschlussempfehlung, wegen ihres Verzichtes auf die Höherstufung, als gegenstandslos erklärt. |
Sodann gibt er folgende Begründung seiner Anträge zu Protokoll:
„Die beabsichtigte Höherstufung durch einen Ratsbeschluss der Besoldungsgruppe A 15 auf A 16 für das Bürgermeisteramt ist laut Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in der jetzigen Zeit ein falsches Signal für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, unserer Verbandsgemeinde.
Eine übergroße Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger - so auch in unserer Verbandsgemeinde - müssen angesichts der schwersten Krise der deutschen Nachkriegszeit bei ihren notwendigen Einkäufen jeden Euro, jeden Cent mehrfach umdrehen. Die galoppierenden Energie-, Sprit- und Nahrungsmittelpreise, die zunehmenden Insolvenzen von Betrieben beunruhigen alle Bürgerinnen und Bürger. Allenthalben wird die bange Frage gestellt: “Wie kommen wir angesichts der sich extrem gefährlich zuspitzenden Ukrainekrise durch den kommenden Winter?”
Zu Recht appelliert daher der Bundeskanzler an unser aller Solidarität in diesen schweren Zeiten, appelliert daran, dass die Stärkeren die Schwächeren unterstützen sollen. Dies bedeutet konkret, dass die gut besoldeten hauptamtlichen Politikerinnen und Politiker eine Vorbildfunktion einnehmen sollen.
Wir beobachten indes, dass bis hin zur Ebene der Ortsgemeinden landesweit die Grundsteuer B massiv angehoben wird. Die Gemeinderäte werden unter Druck gesetzt alle gemeindlichen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, andererseits alle Ausgaben auf ihre unabdingbare Notwendigkeit zu überprüfen.
Und hier stellt sich die Frage, ob die beabsichtigte Höhergruppierung, die gesetzlich im vorliegenden Falle eines Ratsbeschlusses bedarf, wie vorgesehen angesichts der nach wie vor extrem prekären Finanzlage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf unabdingbar notwendig ist?
Die Beschlussempfehlung rechtfertigt die beabsichtigte Höherstufung “mit den stetig wachsenden Anforderungen an das Bürgermeisteramt und die sich kontinuierlich ändernden Aufgabenfelder in der heutigen, herausfordernden Zeit.“ Hierzu ist festzustellen, dass die übergroße Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger ebenfalls mit “stetig wachsenden Anforderungen” konfrontiert sind, ja sogar viele Rentnerinnen und Rentner nicht in den Genuss kommen ihren “Lebensabend” materiell gesichert genießen zu können, sondern noch zusätzlich jobben müssen.
In dieser Situation klingt solch eine “Argumentation” in den Ohren vieler unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger äußerst befremdlich, zumal hauptamtliche Politiker sich per Amtseid verpflichtet haben “zum Wohle des ganzen Volkes” zu wirken.
Deshalb wird an die Bürgermeisterin appelliert, dass sie die vorliegende Beschlussempfehlung in praktisch geübter Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern durch einen Verzicht auf eine Höhergruppierung nicht zur Abstimmung stellen lässt.“
Burkard Graul (Fraktionsvorsitzender SPD) weist darauf hin, dass die nunmehr geplante Vorgehensweise in der Vergangenheit, insbesondere auch von Herrn Pestemer, mehrfach befürwortet wurde. Zudem verweist er auf die laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, die aufzeigen wie sinnvoll, richtig und notwendig die geplante Höhergruppierung ist um vor dem Hintergrund des derzeit schwierigen Arbeitsmarktes (Fachkräftemangel etc.) die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten. In diesem Zusammenhang bemängelt er jedoch, dass die geplanten Tarifverhandlungen die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, die ganz besonders von der aktuellen schwierigen Situation betroffen sind, komplett unberücksichtigt lassen.
Ratsmitglied Stefan Brück (Thalfanger Freie Liste) teilt mit, dass er die geplante Höhergruppierung für überzogen und in der jetzigen Zeit für ein falsches Signal hält. Unabhängig von der Person, kann er diese Entscheidung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Bürgermeisterin mit Wirkung vom 01.11.2022 in die Besoldungsgruppe A 16 einzustufen.
Der Beschluss erfolgt mit 11 Ja-Stimmen, 3-Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.
Bürgermeisterin Vera Höfner nimmt aufgrund von Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Zu TOP 9: Aufbau einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der EG Morbach, der VG Thalfang am Erbeskopf, der VG Bernkastel-Kues und der Polizeiinspektion Morbach
Bürgermeisterin Vera Höfner übernimmt wieder den Vorsitz und erläutert, dass auf Initiative des Leiters der Polizeiinspektion Morbach angedacht wurde, eine Sicherheitspartnerschaft zur Stärkung der objektiven Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung zwischen der Polizeiinspektion Morbach und der in deren Zuständigkeitsbereich liegenden Kommunen zu vereinbaren. Hierdurch soll die bereits sehr gute Zusammenarbeit weiter ausgebaut und die interessierte Öffentlichkeit über Entwicklungen, Fragen und Problembereiche der Öffentlichen Sicherheit informiert werden. Darüber hinaus soll die Kooperation der weiteren Vernetzung der auf polizeilicher und kommunaler Ebene agierenden Protagonisten in den Bereichen der Verkehrs- und Kriminalprävention dienen.
Ratsmitglied Johannes Kopp (CDU) informiert, dass die verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemeinden Malborn mit dem Ortsteil Thiergarten und Dhronecken durch die Polizeiinspektion Hermeskeil betreut werden. Diese sollte ebenfalls in die geplante Sicherheitspartnerschaft eingebunden werden.
Burkhard Grau (SPD) hält es für wichtig und sinnvoll auch die Feuerwehren und insbesondere den Brand- und Katastrophenschutzinspektor (BKI) in die Sicherheitspartnerschaft mit einzubinden.
Die Vorsitzende sieht die vorliegende Vereinbarung als einen ersten Schritt und sichert zu, sowohl mit den Feuerwehren, als auch mit der Polizeiinspektion Hermeskeil Gespräche zu führen und diese in die Sicherheitspartnerschaft mit einzubinden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, gemeinsam mit der EG Morbach und der VG Bernkastel- Kues eine Vereinbarung zum Aufbau einer Sicherheitspartnerschaft zu erarbeiten und zu unterzeichnen. Zudem sollen die Feuerwehren (BKI) und die Polizeiinspektion Hermeskeil in den Prozess mit eingebunden werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 10: Informationen
1.) Trinkwasserknappheit
Werkleiter Peter Piegza informiert darüber, dass sich die Lage weitgehend entspannt hat. Aufgrund des disziplinierten Verhaltens der Bevölkerung und der einsetzenden Regenfälle hat sich der Wasserverbrauch erheblich reduziert. Wasserzugänge und Wasserabgänge werden durch regelmäßiges, wöchentliches Monitoring kontrolliert und dokumentiert. Da rd. 50 % des Verbrauches von den 8 Großabnehmern verursacht werden, hat die Werkleitung mit diesen sowohl kurzfristig, als auch mittelfristig umsetzbare Einsparpotentiale diskutiert. Die Verbindungsleitung nach Hermeskeil wird zurzeit noch zu rd. 35 % beansprucht. Die Thematik „Wasserknappheit“ wird uns aller Voraussicht nach auch in den nächsten Jahren/Jahrzehnten beschäftigen, sodass die Verbandsgemeindewerke sich in der Pflicht sehen zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.
2.) Eilentscheidung
Bürgermeisterin Vera Höfner berichtet über die im Benehmen mit den Beigeordneten getroffene Eilentscheidung gem. § 48 GemO, bezüglich der Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Modernisierung der IT-Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Ratsmitglieder wurden unverzüglich benachrichtigt.
3.) Kommunal- und Verwaltungsreform
Es liegt ein Antrag der Thalfanger Freien Liste und der Neuen Liste e.V. vor, das Thema „Kommunal- und Verwaltungsreform“ auf die Tagesordnung der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung aufzunehmen. Bürgermeisterin Vera Höfner wird diesem Antrag gerne nachkommen.
Zu TOP 11: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil hat der Verbandsgemeinderat keine Beschlüsse gefasst.