Bei eintretendem Frost besteht die Gefahr, dass ungeschützte Hausanschlüsse, vor allem Wasserzähler, Frostschäden erleiden.
Insbesondere freiliegende Baustellenanschlüsse müssen entsprechend gesichert werden.
Um Beschädigungen zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Anlagen zu erhalten, ist es unbedingt erforderlich die Wasserzähler gegen Kälte zu schützen.
Bei entstehenden Schäden haftet der Anschlussnehmer.