I. Öffentlicher Teil:
| 1. | Änderung der Hauptsatzung |
| 2. | Grundsteuerreform - Grundsteuer ab dem 01.01.2025 - Erlass einer Hebesatzung |
| 3. | Anschaffung einer Infotafel |
| 4. | Beauftragung eines Architekten (Mehrgenerationenplatz) |
| 5. | Defibrillator |
| 6. | Errichtung einer Ruhebank |
| 7. | Vorberatung Haushaltsplan 2025 |
| 8. | Informationen/ Verschiedenes |
| 9. | Einwohnerfragestunde |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Änderung der Hauptsatzung
In der vergangenen Sitzung am 28.08.2024 wurden verschiedene Änderungen der Hauptsatzung beschlossen. Nach § 5 der Hauptsatzung wurde die Aufwandsentschädigung des Beigeordneten angehoben. Nach Rücksprache mit der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf ist diese Erhöhung in Abs. 1 nicht möglich, da hier die Aufwandsentschädigung der Ortbürgermeisterin überschritten wurde. Die Entschädigung darf nach KomAEVO nicht höher als 15,70 € festgesetzt werden.
Beschluss:
Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Merschbach die Hauptsatzung dahingehend anzupassen, dass die Entschädigung des Beigeordneten auf 15 € angehoben wird.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 2: Grundsteuerreform - Grundsteuer ab dem 01.01.2025 - Erlass einer Hebesatzung
Der Hebesatz für die Grundsteuern wird für ein oder mehrere Jahre in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde festgesetzt. Die Festsetzung gilt jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung des Hebesatzes über den 01.01.2025 hinaus - erstmals seit dem 01.01.1964 - nicht gegeben ist.
Sofern die Haushaltssatzung 2025 nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird / werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Ein Entwurf der Hebesatzsatzung ist als Anlage beigefügt.
Nach Mitteilung von Ortsbürgermeisterin Hornberg strebt der Ortsgemeinderat die Absenkung der Grundsteuerhebesätze auf 0 % an.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen im Rahmen der grundgesetzlich gegebenen Hebesatzkompetenz der Ortsgemeinde möglich ist. Dies ist jedoch nur, solange der Haushaltsausgleich gem. § 18 GemHVO nicht gefährdet ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Gefährdung des Haushaltsausgleichs nicht erkennbar, sodass die Bestrebungen der Ortsgemeinde in den Entwurf der Hebesatzsatzung aufgenommen wurden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen aus Grundsteuern nicht zu einer Reduzierung der Belastung aus Verbandsgemeinde- und Kreisumlage führen, da die für die Festsetzung zugrundgelegte Steuerkraft auf der Basis der Nivellierungssätze aus § 17 LFAG fiktiv berechnet wird. Dies bedeutet für die Ortsgemeinde, dass Umlagen auf Steuereinnahmen gezahlt werden, die tatsächlich nicht erzielt wurden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Hebesatzsatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: Anschaffung einer Infotafel
Der Ortsgemeinderat Merschbach berät über die anzuschaffende Infotafel der Bushaltestelle. Es soll eine Magnettafel angeschafft werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die oben dargestellte Vorgehensweise.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Beauftragung eines Architekten
Zur Planung des Mehrgenerationenplatzes (ehemals Spielplatz) soll der Ansatz im Haushaltsplan 2025 erhöht werden. Es soll ein Architekt beauftragt werden, eine Kostenermittlung zu erstellen. Die Ortsbürgermeisterin Hornberg wird beim Architekturbüro Jakobs-Fuchs aus Morbach anfragen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die oben dargestellte Vorgehensweise.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Defibrillator
Frau Hornberg schlägt vor, Angebote für ein Leasinggerät einzuholen, da dann die Wartungskosten und Pflege des Gerätes beim Leasinggeber liegen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die oben dargestellte Vorgehensweise.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Errichtung einer Ruhebank
Der Heimatverein Haag e.V. hat angefragt, ob die Ortsgemeinde Merschbach eine Spende für eine Ruhebank an einem Wanderweg machen würde. Die Ruhebank steht mit Blick auf die Ortsgemeinde Merschbach und es wird eine Tafel mit Informationen über Merschbach aufgestellt. Die Einweihung soll am 08.11.2024 stattfinden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Merschbach beschließt eine Spende über 500 € zu veranlassen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 7: Vorberatung Haushaltsplan 2025
Der Ansatz für den Mehrgenerationenplatz ist im Haushaltsplan 2024 mit 20.000 € festgesetzt. Für den Haushaltsplan 2025 sollen zusätzliche 30.000 € eingestellt werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zudem möchte die Ortsgemeinde ab dem Haushaltsjahr 2025 keine Doppelhaushalt mehr aufstellen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 8: Informationen/Verschiedenes
Frau Hornberg informiert über folgende Themen:
| - | Es werden 3 Ampelmännchen mit einer Höhe von 1,13 m für jeweils 81,50 € angeschafft. |
| - | Die St. Martinsfeier soll am Samstag, 09.11.2024 ab 18 Uhr stattfinden. Die Bürger können unbehandeltes Holz zur Brandstelle bringen. Eine Mitteilung im Amtsblatt erfolgt. |
| - | Die Holzbank beim Gemeindehaus soll über Winter in den Keller des Gemeindehauses gestellt werden. Eine weitere Bank soll in die Bushaltestelle gestellt werden. Die alten Bänke sollen um den Ort verteilt werden (z. B. altes Wasserhäuschen, beim Sankt-Martins-Feuer, am Gemeindehaus). Bei einer weiteren Bank im Dorf sind nur die Schrauben defekt, diese sollen nochmal repariert werden. |
| - | Die Risse in den Ortsgemeindestraßen können erst nächstes Jahr repariert werden. |
Zu TOP 9: Einwohnerfragestunde
Es werden folgende Fragen gestellt:
| - | Gibt es Neuigkeiten bezüglich der Wegebausatzung? Frau Hornberg schlägt vor, Herrn Loch aus der Verwaltung zur nächsten Sitzung einzuladen. |
| - | Was ist mit dem Jagdpachtgeld? Seit 1,5 Jahren gibt es hier keine Antwort. |
| - | Wenn die Grundsteuersätze auf 0 % runtergesetzt werden, müssen trotzdem die Umlagen an Kreis und VG gezahlt werden? Frau Hornberg bestätigt die Aussage. |
| - | Wie weit sind die Mäh- und Mulcharbeiten? Die aktuelle Firma kommt nicht. |
| - | Ein Ratsmitglied fragt nach, ob die Satzung in Papierform verteilt werden kann. |