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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 47/2022
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Etgert am Freitag, dem 02. September 2022

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil:

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Entwicklung eines gemeinschaftlichen und solidarischen Energieparks der Ortsgemeinden Deuselbach, Etgert, Immert und Rorodt

3.

Entwicklung der Windenergie in der Ortsgemeinde Etgert und Verträge über die Nutzung kommunaler Grundstücke

4.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

5.

Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019

6.

Informationen und Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil:

1.

Jagdpachtangelegenheiten

2.

Anfrage auf Verlegung eines Stromkabels

I. Öffentlicher Teil:

7.

Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Ein Bürger bittet um Mitteilung, wann die Sinkkästen gereinigt werden. Die Vorsitzende teilt mit, dass die Reinigung der Sinkkästen im Herbst erfolgt. Zudem wird die Entwicklung eines gemeinsamen Energieparks befürwortet.

Zu TOP 2: Entwicklung eines gemeinschaftlichen und solidarischen Energieparks der Ortsgemeinden Deuselbach, Etgert, Immert und Rorodt

Vor dem Hintergrund des sich verändernden Klimas und der drohenden Energieversorgungskrise in Deutschland wollen die Ortsgemeinden Deuselbach, Etgert, Immert und Rorodt einen gemeinsamen Beitrag leisten. Dies soll durch die Entwicklung eines gemeinschaftlichen und solidarischen Energieparks, bestehend aus Flächen zur Erzeugung von Windenergie, geschehen.

Es ergeht folgender Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Etgert begrüßt die Entwicklung eines gemeinschaftlichen und solidarischen Energieparks mit den Ortsgemeinden Deuselbach, Immert und Rorodt und verpflichtet sich, die weitere Entwicklung konstruktiv zu begleiten.

Der Beschluss erfolgt einstimmig

Zu TOP 3: Entwicklung der Windenergie in der Ortsgemeinde Etgert und Verträge über die Nutzung kommunaler Grundstücke

Der Projektentwickler PROKON Regenerative Energien eG plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Energiepark SolidaRIEDät“. Die Entwicklung soll auf geeigneten Flächen auf den Gemarkungen Etgert, Immert, Deuselbach und Rorodt erfolgen.

In welchem Umfang auf den Flächen Windenergieanlagen realisiert werden können, steht derzeit noch nicht fest. Die PROKON Regenerative Energien eG beabsichtigt, mit allen vier Standortgemeinden Nutzungsverträge zu identischen Konditionen abschließen. Zwischen den Ortsgemeinden Deuselbach, Etgert, Immert und Rorodt besteht dabei Einigkeit, dass der Ertrag aus den abzuschließenden Nutzungsverträgen zu gleichen Teilen zwischen den Standortgemeinden aufgeteilt werden wird.

Es ergeht folgender Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Etgert beschließt den Abschluss des vorliegenden Nutzungsvertrages zwischen der Ortsgemeinde Etgert und der PROKON Regenerative Energien eG in der Fassung vom 23.08.2022.

Beigeordneter Erwin Räsch und Ratsmitglied Edgar Schmidt haben aufgrund möglicher Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

Der Vorsitzende der Rechnungsprüfer, Herr Jens Zimmer, informiert über die am 08.08.2022 durchgeführte Prüfung und erläutert das Prüfungsergebnis wie folgt:

I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss

Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang - für das Haushaltsjahr 2019 in ihrer Sitzung am 08.08.2022 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft.

Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: Der Rechenschaftsbericht, der Beteiligungsbericht, die Anlagen-/Sonderpostenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.

Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Etgert. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

II. Prüfergebnis

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Etgert.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 führte zu folgendem Ergebnis:

1.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.451.407,69 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 41.019,60 € aus.

2.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen:

- Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten;

- ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor;

- die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig;

- der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Etgert.

3.

Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 1.152.317,91 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2018 um 41.019,60 € vermindert.

4.

Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

- Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 47.034,19 € auf 1.451.407,69 € verringert;

- das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöhte sich um 8.867,42 € auf 34.564,52 €.

5.

Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung:

- Die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde hat sich in 2019 um 31.352,18 € auf 39.214,15 € verringert.

- Investitionskredite hat die Ortsgemeinde unverändert nicht aufgenommen.

Aufgrund der einstimmigen Empfehlung der Rechnungsprüfer wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Ortsgemeinde Etgert und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, werden nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Ortsbürgermeisterin Kirch, Beigeordneter Erwin Räsch, Ratsmitglied Manfred Schmidt und Dr. Kirch haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teilgenommen

Zu TOP 5: Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019

Aufgrund der erfolgten Prüfung und den Feststellungen zum Jahresabschluss 2019 stellt der Vorsitzende der Rechnungsprüfer den Antrag, der Bürgermeisterin, der Ortsbürgermeisterin und dem Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

Entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer beschließt der Ortsgemeinderat, der Bürgermeisterin, der Ortsbürgermeisterin und dem Beigeordneten bezüglich des Jahresabschlusses 2019 Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Ortsbürgermeisterin Kirch, Beigeordneter Erwin Räsch, Ratsmitglied Manfred Schmidt und Dr. Kirch haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teilgenommen

Zu TOP 6: Informationen und Verschiedenes

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Internationales Workcamp in Etgert am 15.09. und 16.09.2022

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Internationales Fest in Deuselbach am 24.09.2022

Zu TOP 7: Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

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Der Ortsgemeinderat stimmt einer Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages zu

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Der Möglichkeit einer Erdkabelverlegung wird zugestimmt.