über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Berglicht am Donnerstag, dem 06.10.2022
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Informationen des Ortsbürgermeisters |
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses 2019 |
| 3. | Entlastung gem. §114 GemO zum Jahresabschluss 2019 |
| 4. | Repowering Windpark Berglicht |
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| a) 1. Nachtrag zum Nutzungsvertrag |
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| b) Aufhebungsvereinbarung bestehender Windpark Berglicht |
| 5. | PV- Freiflächenanlagen in der Ortsgemeinde Berglicht |
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| Beratung über die Aufstellung eines Leitlinienkataloges |
| 6. | Vorberatung Haushalt 2023 |
| 7. | Einwohnerfragestunde |
| II. Nichtöffentlicher Teil: | |
| 1. | Grundstückangelegenheiten |
| 2 | . Personalangelegenheiten |
| 3 | . Informationen |
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 8. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Informationen des Ortsbürgermeisters
Der Vorsitzende informiert über Folgendes:
• Ausbau letzter Teilabschnitt L155
Entgegen anders lautenden Informationen erfolgt nach Auskunft des LBM in Trier aus Mangel an Planungskapazitäten der Ausbau der L155 erst im Frühjahr 2023. Vorher ist mit dem Beginn der Ausbaumaßnahmen nicht zu rechnen.
• Die vom Rat beschlossene Baumpflanzaktion für Neugeborene findet am Samstag, den 22.10.2022 statt. Die Aktion wird zusammen mit einer Pflanzaktion zur Begrünung der Außenanlagen der KITA-Berglicht durchgeführt. Da die beiden Maßnahmen in Eigenleistung erbracht werden sollen, wird um tatkräftige Unterstützung gebeten.
• Das ehrenamtliche Bürgerprojekt zur Aufwertung der Traumschleife wurde von den Wanderfreunden Berglicht zusammen mit der Ortsgemeinde erfolgreich umgesetzt und Anfang September abgeschlossen. Die Resonanz der Bevölkerung und Wanderer auf die neue Rastmöglichkeit ist positiv.
• Die beiden von der Ortsgemeinde angeschafften Kleinkindschaukeln wurden auf den beiden Spielplätzen angebracht.
• Verbandgemeindeumlage 2022
Die Höhe der Verbandsgemeindeumlage wurde vom Rat der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. für das Haushaltsjahr 2022 auf 35% festgelegt.
Für die Ortsgemeinde Berglicht ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 eine Gesamtumlage von 144.052,00 €.
Hieraus resultiert eine Abschlagzahlung für das I. Quartal 2023 in Höhe von 36.013,00 €.
• Herr Ortsbürgermeister Michael Reusch wird in der Zeit vom 07.10.2022 bis 21.10.2022 vom Ersten Beigeordneten, Herrn Edgar Manz, vertreten.
• Energieeinsparpotentiale in der Ortsgemeinde Berglicht
- Es ist angedacht das Flutlicht des Sportplatzes auf LED umzurüsten. Hier wird geprüft, ob ein Sponsoring in Frage kommt.
- Umstellung der Heizung im Dorfgemeinschaftshaus.
- Photovoltaik KITA Berglicht Projektierung durch Ingenieurbüro ist beauftragt.
- Straßenbeleuchtung ausschalten wird seitens Westnetz aus mehreren Gründen nicht empfohlen. Ein offizielles Schreiben dazu liegt vor. Die Garantie würde in diesem Fall erlöschen.
• Es liegt eine Anfrage des Deutschen Roten Kreuzes zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses für die Blutspendetermine am 19.12.2022 und 27.02.2023 vor.
Da die Nutzung der üblichen Räumlichkeiten in der Realschule plus in Thalfang im Winter schwierig ist, da für die Blutsspende die erforderliche Raumtemperatur von 21 Grad möglicherweise nicht erreichbar wird, stellt die Ortsgemeinde Berglicht hierfür ihre Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung.
Sobald die Temperaturen es wieder zulassen, werden die Blutspendetermine wieder in Thalfang in der Realschule plus stattfinden.
• Am 29.10.2022 findet in Verbindung mit der Gräbersegnung die Kranzniederlegung für die vermissten und gefallenen der beiden Weltkriege auf dem Friedhof Berglicht statt.
• Es kam zu Vandalismus an der Kaisergartenhütte. Die erforderlichen Reparaturen wurden durchgeführt.
Zu TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses 2019
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungs- und Prüfungsausschusses der Ortsgemeinde Berglicht, Herrn Gereon Ludes.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Berglicht.
Die Prüfung am 11.08.2022 des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 4.957.071,54 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 110.623,52 € aus. |
| 2. | Die Buchführung des Jahresabschlusses und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: |
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| - Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten; |
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| - ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor; |
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| - die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; |
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| - der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Berglicht. |
| 3. | Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 2.640.363,02 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2018 um 110.623,52 € erhöht. |
| 4. | Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: |
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| - Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 28.962,11 € auf 4.957.071,54 € verringert; |
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| - das Fremdkapital einschließlich der Rückstellung lag am 31.12.2019 mit 1.374.575,72 € um 102.731,10 € unter dem Stand am Ende des Vorjahres. |
| 5. | Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: |
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| - Die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde beläuft sich zum 31.12.2019 auf 230.522,51 €. |
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| - Die Investitionskredite haben sich in 2019 per Saldo um 61.888,37 € auf 1.085.901,36 € erhöht. |
| 6. | Prüfungsempfehlung: |
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| Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Berglicht und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. |
Es wird empfohlen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO).
Beschluss:
Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage vom Ortsgemeinderat gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Der Ortsbürgermeister Michael Reusch und der Beigeordnete Edgar Manz haben gem. § 110 Abs. 4 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
Zu TOP 3: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019
Der Vorsitzende übergibt den Vorsitz an das Ortsgemeinderatsmitglied Gereon Ludes.
Bezugnehmend auf die erfolgte Feststellung des Jahresabschlusses führt Herr Ludes aus, dass im Ergebnis keine abnahmehindernden Feststellungen bestehen und beantragt daher, die Bürgermeisterin, dem Ortsbürgermeister sowie dem Beigeordneten die Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019 zu erteilen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, bezüglich des Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Berglicht, die Entlastung der Bürgermeisterin, des Ortsbürgermeisters sowie der Beigeordneten zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Der Ortsbürgermeister Michael Reusch und der Beigeordnete Edgar Manz haben gem. § 110 Abs. 4 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
Zu TOP 4: Repowering Windpark Berglicht
a) 1. Nachtrag zum bestehenden Nutzungsvertrag
Der Ortsgemeinderat hat bereits im Jahr 2017 einen Nutzungsvertrag mit der Firma Abo-Wind aus Wiesbaden zum Repowering des Windparks Berglicht abgeschlossen.
Aufgrund einer veränderten Marktsituation im Bereich Windkraft, hat die Firma Abo-Wind der Ortsgemeinde nun eine Änderung des Nutzungsvertrages angeboten.
Dieser Änderungsvertrag mit den unter anderem deutlich angepassten Nutzungsentgelt liegt allen Ortsgemeinderatsmitgliedern vor.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung stimmt der Ortsgemeinderat dem 1. Nachtrag zum Nutzungsvertrag WEA von 2017 in der vorliegenden Form zu. Die Verwaltung wird gebeten die geänderten Nutzungsentgelte in die Haushaltsplanungen mit aufzunehmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
b) Aufhebungsvereinbarung bestehender Windpark Berglicht
Der Nachtrag und die Aufhebungsvereinbarung zur bestehenden Vereinbarung der Gestattung vom 25.04.2001 nebst zwei Nebenverträgen und Übertragung sowie die Spendenvereinbarung vom 11.07.2002 zwischen der Ortsgemeinde Berglicht und der ABO-Wind WP Berglicht GmbH muss im Zuge des geplanten Repowerings des Windparks aufgehoben werden. Den Ortsgemeinderatsmitgliedern liegt die entsprechende Vereinbarung vor.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der vorliegenden Aufhebungsvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Berglicht und der ABO Wind WP Berglicht GmbH zu.
Die Verwaltung wird gebeten, die Veränderung der Pachtzahlungen in das Haushaltsjahr 2023 mit aufzunehmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Ortsgemeinde Berglicht
Es erfolgt eine Beratung über die Aufstellung des Leitlinienkataloges.
Neben den vielen privaten Haushalten, die in diesen Tagen vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise und des immer weiter voranschreitenden Klimawandels oft mit großen Sorgen in die Zukunft blicken, beschäftigen diese Themenfelder auch Zusehens immer mehr Kommunen und damit ihre kommunalen Vertreter.
Bereits vor über 20 Jahren hat sich der Ortsgemeinderat erfolgreich mit dem Thema der erneuerbaren Energien beschäftigt und das Repowering des Windparks Berglicht steht in den Startlöchern.
Mit dem Bau der Windenergieanlagen und den damit verbundenen Pachteinnahmen, steht die Ortsgemeinde finanziell gut ausgestattet dar.
Resultierend daraus kann Berglicht mittlerweile auf eine sehr gute Infrastruktur verweisen.
Das Thema Windkraft als erneuerbare Energiequelle wird aber immer stärker flankiert mit Anfragen zum Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA).
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf weißt zurzeit keine Flächen für PV-FFA aus.
Für den Bau bzw. die Genehmigung einer PV-FFA wäre somit im ersten Schritt eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig und dann die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde.
Einige Verbandsgemeinden und auch Ortsgemeinden haben dafür bereits sogenannte Leitlinienkataloge aufgestellt. In diesen Kriterien wird festgelegt unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung bzw. der Bau einer PV-FFA möglich sein könnte.
Da das Thema PV-FFA auch in der Ortsgemeinde Berglicht mehrfach angeregt wurde, möchte der Ortsgemeinderat sich in einem ersten Schritt ebenfalls mit der Aufstellung entsprechender Leitlinien beschäftigen.
Der Eingriff in die Naturlandschaft und deren Beeinträchtigung unterliegen immer einer Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde. Aber gerade der Flächenbedarf einer PV-FFA und der damit verbundene Entzug von eventuell landwirtschaftlich genutzten Flächen, macht eine Festlegung von notwendigen Kriterien unabdingbar.
Die Verwaltung hat den Ortsgemeinden bereits mehrere Leitlinienkataloge verschiedener Verbandsgemeinden zur Verfügung gestellt.
Diese Leitlinien sollen als Grundlage für die heutige und zukünftige Beratungen und evtl. Beschlüsse dienen.
Es werden Vorschläge für einen Kriterienkatalog und die Ausschlusskriterien besprochen.
Die Sitzung wird von 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr einstimmig unterbrochen, um den anwesenden Zuhörern die Möglichkeit zu geben, sich in die Beratung mit einzubringen.
Es wird kein Beschluss gefasst.
Zu TOP 6: Vorberatung Haushalt 2023
Folgende Maßnahmen sollen im Haushaltsplan 2023/2024 berücksichtigt werden:
• Sanierung der Dachrinne Kaisergartenhütte 3.000,00 €
• Anpassung Stellenplan (Midi-Job)
• Sanierung Eingangstor Leichenhalle und Anschaffung neuer Kühlung 15.000,00 €
• ÖPNV 1.500,00 € Schülerbeförderung
• Turnusmäßige Erifizierung und Vertikutierung des Rasensportplatzes 9.000,00 €
(3 Jahresrythmus Antrag des Sportverein Berglicht liegt vor)
• Ersatzneubeschaffung Gemeindeschlepper 60.000,00 €
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Aufnahme der vorgenannten Maßnahmen und Anschaffungen in die Planungen für den Doppelhaushalt 2023/2024.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 7: Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner teilt mit, dass die Böschung im Bereich des Anwesens Kolz Edmund innerhalb der Ortslage nicht gemäht wurde.
Zu TOP 8: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Instandsetzung des Erschließungsweges „Im Berg“
- Der Kauf einer Teilgrundstücksfläche zur Grenzbegradigung im Rahmen der Anbaumaßnahme am Dorfgemeinschaftshaus
- Die Einstellung eines Gemeindearbeiters