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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 47/2024
Forstzweckverbände
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Bekanntmachung des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf in der Verbandsgemeindeverwaltung, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Zimmer 15, ab dem 25.11.2024 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.

Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter 0 65 04/91 40 153.

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden Berglicht, Breit, Büdlich, Detzem, Heidenburg, Horath, Naurath/Wald und Schönberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, oder elektronisch an andrea.scherer@rathaus-thalfang.de einzureichen. Die Forstverbandsversammlung wird im Rahmen ihres Beschlusses über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Thalfang, 22.11.2024
Vera Höfner, Verbandsvorsteherin