| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 24.11.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Zimmer 12, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Bitte vereinbaren Sie für eine persönliche Einsichtnahme einen Termin unter Telefon-Nr. 06504 – 914050 oder unter anna-katharina.ebel@rathaus-thalfang.de.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab der Offenlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, oder elektronisch an anna-katharina.ebel@rathaus-thalfang.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird im Rahmen seines Beschlusses über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.