Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 48/2022
Unsere Dörfer
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gräfendhron Bebauungsplan „Aufm Ebent“

Übersichtsplan

hier: Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Gräfendhron hat am 26.01.2022 in öffentlicher Sitzung, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung, den Entwurf zum Bebauungsplan „Aufm Ebent“ nebst Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 12. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023

im Rathaus der Verbandsgemeinde Thalfang (Rathaus, Betriebsgebäude, Zimmer 1, Raiffeisenstraße 4, in 54424 Thalfang) zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Dienststunden sind: Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr.

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan zudem auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thalfang (www.erbeskopf.de unter Aktuelles, Downloads, Externes Downloadverzeichnis) abrufbar.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Aufm Ebent“ mit örtlichen Bauvorschriften umfasst:

-

Zeichnerischer Teil

-

Textfestsetzungen

-

Begründung Teil 1 "Städtebau"

-

Begründung Teil 2 "Umweltbericht"

Zu der Planung wurden folgende weitere Planungsbeiträge / Gutachten erstellt:

Oberflächenentwässerungskonzept

Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs Fuchs, Morbach vom 18.11.2022

Geotechnischer Bericht Nr. 1

Geopartner GmbH, Trier vom 30.06.2016

Geotechnischer Bericht Nr. 2

Geopartner GmbH, Trier vom 12.10.2022

Im Rahmen des Planverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht (högner landschaftsarchitektur, Minheim; November 2022), als Teil II der Begründung zum Bebauungsplan, mit Informationen zu folgenden Themen:

Besondere Umweltrisiken / Störfälle

keine besonderen Umweltrisiken oder Störfälle zu erwarten.

Umweltrelevante internationale und nationale Schutzgebiete und -objekte

keine Betroffenheit der Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes

keine Betroffenheit (Natura 2000-Gebiete, Wasserschutz, sonstige Schutzgebiete / -objekte)

sehr hohe Beeinträchtigung gesetzlich nach § 30 BNatSchG und § 15 LNatSchG geschützter Lebensräume durch Inanspruchnahme

Schutzgüter: Mensch/Gesundheit, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen- und Tierwelt, Landschaft/Erholung/Fremdenverkehr, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Bei den Schutzgütern Boden, Wasser und biotisches Standortpotential ist die Versiegelung bzw. Abgrabung generell als hoher Eingriff zu werten.

Die Wertigkeit / Empfindlichkeit der weiteren Schutzgüter bzw. ihrer Wechselwirkungen sind gering bis mittel.

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen und zum Monitoring

Bei Umsetzung der Nutzungen im Allgemeinen Wohngebiet können die zu erwartenden Auswirkungen auf Menschen, Naturhaushalt und Landschaft durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf ein umweltverträgliches Maß reduziert bzw. durch geeignete Maßnahmen vor Ort und an anderer Stelle in räumlicher Nähe kompensiert werden.

Oberflächenentwässerungskonzept (Jakobs Fuchs, Morbach v. 18.11.2022)

Das Oberflächenwasser kann als Ausnahme in den Mischwasserkanal abgeleitet werden.

Das Außengebietswasser und das bei Starkregen anfallende Oberflächenwasser der nördlichen Baugrundstücke ist abzufangen, abzuleiten und unbeschadet Dritter breitflächig zu versickern.

Geotechnische Untersuchung des Baugrundes (Geopartner GmbH, Trier vom 30.06.2016 und 12.10.2022)

Die grundsätzliche Bebaubarkeit des Plangebietes wird bestätigt, es wird nur eine geringe Rutschgefährdung gesehen. Es Empfehlungen für die Gebäudegründung vorgeschlagen, da nicht überall ein Abrutschen oberflächennaher Schichten ausgeschlossen werden konnte und es wird geraten, den Abstand von mind. 10 m zwischen Gebäuden und der bestehenden Hangkante im Norden einzuhalten.

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zum B-Plan "Beim Weidenhaag" liegen vor und werden - zusammen mit der getroffenen Abwägung des Gemeinderates - mit ausgelegt:

1.

Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 25.10.2021

Die externe ausgewiesene Ausgleichsfläche A 1.3 entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Übernahme der im geotechnischen Bericht vorgeschlagenen fachlichen Empfehlungen zur baulichen Umsetzung in den Bebauungsplan.

Verbindlicher Ausschluss flächiger Kies- und Schottergärten aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes.

Aus forstlicher Sicht erforderliche Rücknahme des Waldrandes stellt naturschutzfachlichen Eingriff dar.

Ausgleichsflachen für geschütztes Grünland sind grundbuchrechtlich zu sichern.

Erhöhte Auflagen zur Sicherung der Gebäude gem. Geotechnischem Bericht lassen Kosten / Nutzen für Erschließung und Bebauung durch B-Plan in Frage stellen.

2.

Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau mit Hinweisen zu Vorkommen von Bergbau / Altbergbau, auf Regelwerke bei Eingriffen in den Boden / Baugrund und zu Radonmessungen vom 25.10.2021

Durch die Planung kommt es zu Überschneidungen mit einem erloschenen Bergwerksfeld, dessen Eigentümerin aber nicht bekannt ist.

Keine Bedenken bestehen aus Sicht des Bodens und Baugrundes.

3.

Schreiben der Landwirtschaftskammer Trier vom 07.10.2021

Baulandausweisung wird kritisch gesehen, da landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen werden.

4.

Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht vom 20.09.2021

Die Behörde empfiehlt aufgrund der Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb die Erstellung eines Geruchsgutachtens. Die zu erwartenden Lärmimmissionen werden nicht als kritisch betrachtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück Gemarkung Gräfendhron, Flur 4, Flurstück 77 tlw. externe Ausgleichsmaßnahmen u7mgesetzt werden.

Die Lage ist aus dem besonders abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ortsgemeinde Gräfendhron, den 29.11.2022
gez. Hans Günther Steinmetz, Ortsbürgermeister