Bürgermeisterin Vera Höfner eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Einwände erhoben.
Stellvertretend für alle Fraktionen des Verbandsgemeinderates beantragt Fraktionsvorsitzender Stefan Thömmes (Neue Liste e.V.) die Tagesordnung aus Dringlichkeitsgründen gem. § 34 (7) GemO im öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt „Freiflächen-Photovoltaik in der Verbandsgemeinde“ zu erweitern.
Der Beschluss erfolgt mit einer Gegenstimme.
Zudem wird einstimmig beschlossen, die Tagesordnungspunkte „Unterrichtung über die überörtliche Prüfung“ und „Beitritt der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zum Verein Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“ aus beratungstechnischen Gründen zu tauschen.
Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 2. | Vergabe Schlammentwässerung KA Bruderbach |
| Anpassung der Betriebssatzung Verbandsgemeindewerke Thalfang | |
| Antrag auf isolierte Positivplanung Windkraft der Ortsgemeinde Malborn | |
| Antrag auf isolierte Positivplanung Windkraft der Ortsgemeinden Burtscheid, Dhronecken und Hilscheid (Windpark Reitzenberg) | |
| 6. | Vergabe; Lieferung und Montage einer neuen Heizungsanlage für die Grundschule, Feuerwehrgerätehaus und Mehrzweckhalle Heidenburg |
| 7. | Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) |
| 8. | Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) |
| 9. | Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus durch den Kreis Bernkastel-Wittlich |
| 10. | Unterrichtung über die überörtliche Prüfung |
| 11. | Bestellung von Schiedspersonen für die Amtszeit 2024 bis 2029 |
| 12. | Beitritt der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“ |
| 13. | Freiflächen-Photovoltaik in der Verbandsgemeinde |
| 14. | Mitteilungen der Bürgermeisterin |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Informationen |
| 2. | Personalangelegenheiten |
| I. Öffentlicher Teil | |
| Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Von der nach § 16 a GemO und § 21 der Geschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.
Zu TOP 2: Vergabe Schlammentwässerung KA Bruderbach
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.06.2023, das Ingenieurbüro Garth GmbH Bernkastel-Kues, mit der Beauftragung der Ausschreibung zur Errichtung einer Schlammentwässerung auf der Gemeinschaftskläranlage Bruderbach beauftragt.
Das Ingenieurbüro Garth GmbH Bernkastel-Kues hat zusammen mit der Vergabestelle Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH die Ausschreibung begleitet.
Die Lose 01 bis 03 zur o.g. Baumaßnahme wurden öffentlich ausgeschrieben und am 31.08.2023 eröffnet.
Los 01 - Erd- und Ingenieurbauarbeiten
15 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 31.08.2023, 10:00 Uhr 4 gültige elektronische Angebote vor.
Los 02 - MT-Ausrüstung
14 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 31.08.2023, 10:20 Uhr 5 gültige elektronische Angebote vor.
Los 03 - Elektrotechnik
6 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lag der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 31.08.2023, 10:40 Uhr 1 gültiges elektronisches Angebot vor.
Die Bindefrist endet am 18.10.2023.
Die vorläufigen Ergebnisse aller Vergabeverfahren im Vergleich mit der Kostenprognose können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Übersicht Preisspiegel alle Lose (brutto, incl. 19% MwSt.)
Die Gesamtauftragssumme für die 3 zu vergebenden Lose liegt mit 1.180.999,46 € (brutto, incl. 19% MwSt.) ca. 11,18 % (rund 148.717,62 €) unter der Kostenprognose.
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Anlässlich der hohen Differenz zwischen Kostenprognose und tatsächlichen Bieterangeboten haben die ausschreibenden Ingenieurbüros die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Die zur Bezuschlagung vorgeschlagenen Angebote erfüllen die Voraussetzungen zur Angebotsannahme. Die Angebotsprüfung (technische und wirtschaftliche Prüfung sowie Prüfung der Bietereignung) bezüglich Los 01 - Erd- und Ingenieurbauarbeiten ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Beschlussvorschlag für dieses Los steht daher noch unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses der Angebotsprüfung.
Die Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung gemäß der Landesverordnung zur Nachprüfung von Vergabeverfahren (NachprVO) an die unterlegenen Bieter bezüglich der Lose 02 und 03 wurden am 18.09.2023 versenden. Mit diesem Datum beginnt eine 7-tägige Wartefrist, innerhalb derer die unterlegenen Bieter Rechtsmittel gegen die Wertungsentscheidung einlegen können. Die Auftragserteilung war somit frühestens am 26.09.2023 möglich.
Die Absageschreiben im Los 01 werden nach Abschluss der Prüfungen versandt.
Mit dem Wirtschaftsplan 2023 wurde im Betriebszweig Abwasserreinigung ein
Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit aktuell sichergestellt werden.
Die Grundsätze der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit werden ebenfalls gewahrt. Durch die Maßnahme wird der Klärschlamm zum Transport entwässert, wodurch sich erhebliche Kosteneinsparungen im Transport ergeben.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung der Werkausschusses, die Werkleitung mit der Vergabe für folgende Lose zu beauftragen:
§ Für das Los 01 - Erd- und Ingenieurbauarbeiten – unter dem Vorbehalt des Vorliegens der vergaberechtlichen Voraussetzungen – an die Firma Bauunternehmen Martini GmbH & Co.KG, Zum Sportplatz 16, 54497 Morbach gemäß Angebot vom 30.08.2023 zu einem Gesamtbetrag von 572.010,93 € (brutto, incl. 19% MwSt.).
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.
| • | Für das Los 02 - MT-Ausrüstung an die Firma Schottler GmbH Energie- und Umwelttechnik, Neuer Bahnhof 10-12, 54528 Salmtal gemäß Angebot vom 11.08.2023 zu einem Gesamtbetrag von 493.713,16 € (brutto, incl. 19% MwSt.). |
| Der Beschluss erfolgt einstimmig. | |
| • | Für das Los 03 - Elektrotechnik an die Firma greentec electric GmbH, Europa-Allee 57, 54343 Föhren gemäß Angebot vom 29.08.2023 zu einem Gesamtbetrag von 115.275,37 € (brutto, incl. 19% MwSt.). |
| Der Beschluss erfolgt einstimmig. | |
Zu TOP 3: Anpassung der Betriebssatzung Verbandsgemeindewerke
Thalfang
Aufgrund der Anpassung der Satzungen der Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserreinigung in 2023, beabsichtigt die Werkleitung zusätzlich die Anpassung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Thalfang.
Bürgermeisterin Vera Höfner übergibt das Wort an Werkleiter Peter Piegza, der im Folgenden den Ratsmitgliedern den vorliegenden Entwurf der neuen Betriebssatzung erläutert, die im Kern darauf abzielt die operative Handlungsfähigkeit der Verbandsgemeindewerke herzustellen bzw. zu erhalten. Dabei stellt er insbesondere die Unterschiede zur aktuellen Satzung heraus.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende und vorgestellte Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Thalfang.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Antrag auf isolierte Positivplanung Windkraft der
Ortsgemeinde Malborn
Am 26.04.2023 hat der Verbandsgemeinderat Thalfang beschlossen, auf der Gemarkung Heidenburg den Flächennutzungsplan „Wind“ im Rahmen einer isolierten Positivplanung fortzuschreiben. Nunmehr beantragt auch die Ortsgemeinde Malborn die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer isolierten Positivplanung. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 42 ha für bis zu 10 Windenergieanlagen überplant werden.
Bisher liegen folgende Anträge auf Durchführung einer isolierten Positivplanung vor:
| Heidenburg | ca. 8 ha | 4 WEA |
| ZV 12 Gemeinden, Lückenburg | ca. 42 ha | 5 WEA |
| SolidaRIEDät | ca. 38 ha | 6 WEA |
| Burtscheid, Dhronecken, Hilscheid | ca. 7,5 ha | 2 WEA |
| Malborn | ca. 42 ha | 10 WEA |
Die entsprechende Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorausgesetzt, wären somit bereits 137 ha für eine isolierte Positivplanung „verbraucht“. Für weitere Anträge stehen dann noch 29 ha zur Verfügung (vgl. § 245 e BauGB – Grundzüge der Planung – 25 % = 167 ha insgesamt). Die Ortsgemeinde Thalfang hat ebenfalls einen weiteren Antrag angekündigt. In welchem Umfang (Flächengröße und Anzahl der WEA) steht aber noch nicht fest.
Da keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen, insbesondere die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Antrag der Ortsgemeinde Malborn zu entsprechen.
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 empfohlen, dem Antrag der Ortsgemeinde Malborn zu entsprechen.
Ein Ratsmitglied kritisiert die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald. Von Seiten des Rates wird dem entgegengehalten, dass bei dem Projekt der Ortsgemeinde Malborn kaum gesunder Baumbestand betroffen sein wird, was sich jedoch erst im Laufe des Verfahrens ergibt. Zudem wird klargestellt, dass die CO²-Bilanz von Windenergieanlagen gegenüber dem Flächenverbrauch deutlich zugunsten der WEA ausfällt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses, den Flächennutzungsplan im Rahmen einer isolierten Positivplanung nach § 249 i.V.m. § 245 e BauGB entsprechend dem Antrag der Ortsgemeinde Malborn fortzuschreiben.
Die mit dem Bauleitplanverfahren verbundenen Kosten sollen über einen Städtebaulichen Vertrag vom Projektträger übernommen werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Antrag auf isolierte Positivplanung Windkraft der Ortsgemeinden Burtscheid, Dhronecken und Hilscheid (Windpark Reitzenberg)
Analog zu den Ausführungen unter TOP 4 haben auch die Ortsgemeinden Burtscheid, Dhronecken und Hilscheid (Windpark Reitzenberg) die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer isolierten Positivplanung beantragt.
Dabei soll eine Fläche von ca. 7,5 ha für bis zu 2 Windenergieanlagen überplant werden. Die vorläufige Planung sieht je 1 WEA auf den Gemarkungen Burtscheid und Dhronecken vor.
Da dem Vorhaben keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen und insbesondere die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird verwaltungsseitig auch hier empfohlen, dem Antrag der Ortsgemeinden Burtscheid, Dhronecken und Hilscheid (Windpark Reitzenberg) zu entsprechen.
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 empfohlen, dem Antrag der drei Ortsgemeinden zu entsprechen.
Unter Hinweis auf die Beratungen unter TOP 4 beschließt der Verbandsgemeinderat ohne weitere Aussprache.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses, den Flächennutzungsplan im Rahmen einer isolierten Positivplanung nach § 249 i.V.m. § 245 e BauGB entsprechend dem Antrag der Ortsgemeinden Burtscheid, Dhronecken und Hilscheid (Windpark Reitzenberg) fortzuschreiben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Vergabe; Lieferung und Montage einer neuen Heizungsanlage für die Grundschule, Feuerwehrgerätehaus und
Mehrzweckhalle Heidenburg
Aufgrund der Beschlussfassungen des Bau- und Liegenschaftsausschusses und des Verbandsgemeinderates wurden die Leistungen zur Lieferung und Montage einer neuen Heizungsanlage mit einer thermischen Solaranlage auf der Vergabeplattform Subreport öffentlich ausgeschrieben. Es wurden keine Angebote abgegeben.
In Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund erfolgte daraufhin eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Von den drei angefragten Firmen haben zwei Unternehmen ein Angebot angegeben. Mindestbieter für die abgefragten Leistungen ist die Firma Udo Philipp, Kirchstraße 4, 54317 Herl, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 328.510,31 € brutto. Diese verteilt sich wie folgt:
| Heizungsanlage | 279.535,76 € |
| Solaranlage | 48.974,55 € |
| Vergabesumme | 328.510,31 € |
Bei Auftragsvergabe mit Solaranlage sollten die Wartungskosten über einen Wartungsvertrag für den Zeitraum von vier Jahren nach der Abnahme beauftragt werden. Die Kosten für den Wartungsvertrag betragen 4.522,00 € brutto.
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 empfohlen, den Auftrag mit der Solaranlage an die Fa. Philipp zu vergeben. Außerdem soll im Anschluss ein Wartungsvertrag auf die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen werden.
Ein Ratsmitglied kritisiert die Entscheidung für eine Pelletheizung. Zumindest sollten die vom Umweltbundesamt aufgeführten Mindestvoraussetzungen eingehalten werden.
Der Rat ist jedoch mehrheitlich der Meinung, dass in der heutigen Sitzung keine Grundsatzdiskussion mehr ansteht. Aufgrund der bestehenden Beschlusslage soll nunmehr über die Vergabe beraten und beschlossen werden.
Nachdem Bauamtsleiter Alfred Loch die Fragen der Ratsmitglieder hinsichtlich Amortisation und Finanzierung beantwortet hat, ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses, die Lieferung und Montage der Heizungsanlage mit Solaranlage an die Firma Udo Philipp, Kirchstraße 4, 54317 Herl, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 328.510,31 € brutto zu vergeben. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll ein Wartungsvertrag auf die Dauer von 4 Jahren zum Angebotspreis von 4.522,00 € abgeschlossen werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 7: Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, ist ein Förderprogramm für Kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Jede Kommunale Gebietskörperschaften erhält dazu - gemessen an der Einwohnerzahl - einen bestimmten Betrag. Diese können sie für Investitionen in den Klimaschutz oder für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung nutzen. Ein Eigenanteil der Kommunale Gebietskörperschaften ist nicht nötig. Dazu stehen über 60 Maßnahmen zur Auswahl.
| Insgesamt umfasst das Programm 250 Millionen Euro. Das Programm besteht aus zwei Teilen: | |
| 1. | 180 Millionen Euro für eine einwohnerbezogene Pauschalförderung an alle Verbandsgemeinden, Städte und Kreise. Ortsgemeinden profitieren über die Verbandsgemeinden. Ein kommunaler finanzieller Eigenanteil ist nicht notwendig. |
| 2. | 60 Millionen Euro für einen Wettbewerb für Kommunale Gebietskörperschaften und private Unternehmen für Klimaschutzmaßnahmen. Diesen Teil verantwortet das Wirtschaftsministerium. |
Die restlichen Mittel beinhalten Administrierungskosten sowie Beratungskosten.
Das Besondere am KIPKI-Förderprogramm ist seine Einfachheit. Ohne großen bürokratischen Aufwand können Kommunale Gebietskörperschaften aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was bei ihnen vor Ort sinnvoll und gut umzusetzen ist. Er beinhaltet Maßnahmen zum Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung bis hin zur energetischen Sanierung kommunaler Immobilien. Auch die Umsetzung kommunaler Förderprogramme, etwa zu E-Lastenrädern sowie kleinere Maßnahmen, etwa zu Beschattungen auf öffentlichen Plätzen, Schulen und Kitas werden damit möglich. Die Gemeinden können die KIPKI-Mittel zur Ko-Finanzierung bei Förderprogrammen anderer Fördermittelgeber nutzen, soweit deren Programme dies erlauben. Eine Weiterleitung der Mittel an Ortsgemeinden ist prinzipiell möglich.
Ergänzt wird das Investitionsprogramm vom Kommunalen Klimapakt (KKP), der eine maßgeschneiderte Beratung für teilnehmende Kommunale Gebietskörperschaften enthält.
Für jeden Bürger und jede Bürgerin erhalten die Kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz somit rund 44 Euro. Im kreisgebundenen Raum wird die Pauschale aufgeteilt. Landkreise erhalten ein Drittel, also rund 14,50 Euro pro Bürgerin oder Bürger, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden rund 29 Euro. Das bedeutet: Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wird 211.713,91 Euro für Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel erhalten.
Der Schwerpunkt muss auf dem Klimaschutz liegen. Mindestens 75 Prozent der ihr zufließenden Gelder muss die Kommune in Maßnahmen zum Klimaschutz investieren. Die Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung hingegen dürfen maximal 25 Prozent betragen.
Weitere ausführliche Informationen sowie der Maßnahmenkatalog sind auf der Homepage der Energieagentur RLP abrufbar.
Eine Richtlinie hinsichtlich der Beteiligung der Ortsgemeinden durch die Verbandsgemeinden gibt es diesbezüglich nicht. Die Beteiligung der Ortsgemeinden soll im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in Eigenverantwortung erfolgen. Gemäß § 4 Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation sollen die Verbandsgemeinden eine angemessene Beteiligung im Sinne einer Berücksichtigung von Projekten der Ortsgemeinden sicherstellen. Empfohlen wird der Einsatz der KIPKI – Mittel in klimafreundliche Maßnahmen, die den THG-Ausstoß signifikant verringern, oder in Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen. Allerdings sollte eine solche Weiterleitung nicht quotiert erfolgen. Die Zerstückelung in kleine Investitionssummen erschwert es, nachhaltige Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Klimawandelfolgenanpassung umzusetzen. Deshalb soll von einer Splittung der KIPKI-Mittel in eine Vielzahl von Maßnahmen, die nur eine geringe THG-Minderung haben, abgesehen werden.
Gemäß § 6 Abs. (2) Satz 2 Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation ist bei einer Weiterleitung der Mittel an Dritte der Nachweis von der antragsberechtigten Stelle zu führen.
Aus Sicht der Verwaltung wären die Sanierung des Erholungs- und Gesundheitszentrums (EGZ) und der Heidenburghalle geeignete Maßnahmen.
Mehrheitlich hält man die Aufteilung der Mittel auf viel kleinere Maßnahmen für nicht lösungsbezogen und aufgrund des engen Zeitrahmens auch für nicht realisierbar. Von „zentralen“ Maßnahmen auf der Ebene der Verbandsgemeinde profitieren die Bürgerinnen und Bürger aller Ortsgemeinden. Zudem steht den Ortsgemeinden weiterhin das Investitionsprogramm Kommunaler Klimapakt (KKP) offen.
Fraktionsvorsitzender Stefan Thömmes (Neue Liste e.V.) befürwortet die Verteilung der Mittel auf die Ortsgemeinden, die damit „kleinere“ Maßnahmen, wie z.B. die Umrüstung der Beleuchtung der Dorfgemeinschaftshäuser auf LED-Technologie, in Angriff nehmen könnten.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Mittel aus dem Förderprogramm „Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) für eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen auf der Ebene der Verbandsgemeinde einzusetzen.
Damit nachhaltige Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Klimawandelfolgenanpassungen umgesetzt werden können, ist eine Splittung der KIPKI-Mittel in eine Vielzahl von Maßnahmen ausdrücklich nicht erwünscht.
Der Beschluss erfolgte mit 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.
Zu TOP 8: Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF)
Das Mannschaftstransportfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Heidenburg muss im September 2024 dem TÜV vorgestellt werden und wird die Prüfung aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges nicht bestehen. Da eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wird das Fahrzeug außer Dienst gestellt werden.
Aus diesem Grunde wurde, im Sinne des Fahrzeugkonzeptes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, die Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportfahrzeuges mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 45.000 € inkl. 13.000 € Förderung in den Haushaltplan 2023 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf aufgenommen.
Nach erfolgter Ausschreibung und entsprechender Überprüfung und Auswertung der vorliegenden Angebote hat sich in Abstimmung mit der Wehrleitung die Firma Fahrzeugbau Lersch-Kessel, 55627 Merxheim als wirtschaftlichster Anbieter herausgestellt.
Die Firma Fahrzeugbau Lersch-Kessel bietet die Lieferung des Fahrzeuges Ford Transit Kombi Trend 350 L2 zu einem Angebotspreis in Höhe von 60.698,21 € (brutto) an.
Zur Finanzierung der Maßnahme mit Kosten in Höhe von 60.698,21 € (brutto) muss der dafür vorgesehen Haushaltsansatz in Höhe von 45.000 € um 15.698,21 € überschritten werden. Durch die Verschiebung der Beschaffung des MTF Dhronecken in nachfolgende Haushaltsjahre kann der hierfür vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 45.000 € im Wege der echten Deckungsfähigkeit nach § 16 Abs. 3 GemHVO i.V.m. § 9 der Haushaltssatzung 2023 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zur Finanzierung der Mehrkosten herangezogen werden. Die für beide Beschaffungen beantragte Investitionskreditgenehmigung wurde zunächst zurückgestellt. Diese wurde aber in Aussicht gestellt für den Fall, dass eine Unabweisbarkeit der Maßnahme im Sinne der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO dargelegt wird.
Wehrleiter Ralf Mattes erläutert den Ratsmitgliedern die geplante Ersatzbeschaffung und das durchgeführte Ausschreibungsverfahren. Eine auf Hinweis des Haupt- und Finanzausschusses durchgeführte Erkundung des Gebrauchtwagenmarktes hat ergeben, dass dies weder wirtschaftlich noch technisch eine Alternative darstellt und langfristig nicht lösungsbezogen ist.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) und die Vergabe zur Lieferung des Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) an die Firma Fahrzeugbau Lersch-Kessel, 55627 Merxheim zu deren Angebotspreis in Höhe von 60.698,21 € (brutto).
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 9: Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus durch den Kreis Bernkastel-Wittlich
Bürgermeisterin Vera Höfner nimmt Bezug auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, erläutert die Historie der bereits erfolgten Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus durch den Kreis Bernkastel-Wittlich und verweist explizit auf die sich durch die gescheiterte Kommunal- und Verwaltungsreform neu ergebenden Möglichkeiten. Nunmehr sind die Verhandlungen zur Übernahme der Trägerschaft wieder aufzunehmen. Dazu liegen auch entsprechende Anträge der SPD-Fraktion und der Thalfanger Freien Liste vor.
Fraktionsübergreifend ist der Verbandsgemeinderat sich einig, dass die Sanierung der Schule richtig und sinnvoll war, was insbesondere auch die Entwicklung der Schülerzahlen zeigt. Sowohl die zum Teil bereits getilgten Schulden für die Sanierung, als auch die sanierungsbedürftige Turnhalle müssen in die Verhandlungen mit einbezogen werden. Ein belastbares Zahlenwerk wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung zur Verfügung gestellt.
Als Ergebnis des gemeinsamen Antrages aller Fraktionen und der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss soll der nunmehr zu fassende Beschluss das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen erteilen. Zielsetzung sollte dabei ein bestmögliches Ergebnis für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf sein. Der Beschluss sollte jedoch keine Verhandlungsergebnisse beinhalten bzw. vorwegnehmen.
Nach kurzer Beratung über die exakte Ausformulierung des Beschlusses ergeht folgender Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die unverzügliche Aufnahme der Verhandlungen mit dem Kreis Bernkastel-Wittlich zur Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus, mit dem Ziel einen gemeinsamen Konsens mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zu finden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 10: Unterrichtung über die überörtliche Prüfung
Bürgermeisterin Vera Höfner unterrichtet den Rat gem. §§ 33 (1) und 64 (2) GemO über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für die Jahre 2018-2022. Die Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt hat im Zeitraum von 17.01.2022 bis 09.06.2022 stattgefunden. Der Prüfbericht vom 29.06.2022 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.04.2023 liegen den Ratsmitgliedern vor. Die Prüfung wurde zwischenzeitlich für abgeschlossen erklärt.
Die Vorsitzende dankt den Mitarbeitern des Gemeindeprüfungsamtes für die konstruktive und angenehme Zusammenarbeit. Der daraus entstandene Prüfbericht wird der Verwaltung Orientierung und Hilfestellung für ihr zukünftiges Handeln geben und soll sukzessive umsetzt werden.
Ein Beschluss ist nicht zu fassen.
Zu TOP 11: Bestellung von Schiedspersonen für die Amtszeit 2024 bis 2029
Das Gebiet der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf bildet gem. § 1 Abs. 1 der Schiedsmannsordnung (SchO) vom 12.04.1991 einen eigenen Schiedsamtsbezirk.
Für jeden Schiedsamtsbezirk ist eine Schiedsperson (§ 5 SchO) sowie eine stellvertretende Schiedsperson (§ 7 SchO) zu bestellen. Die Ernennung der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson erfolgt durch die Direktorin des Amtsgerichts Hermeskeil.
Die Direktorin des Amtsgerichts Hermeskeil teilte mit Schreiben vom 10.07.2023 mit, dass die fünfjährige Amtszeit des bisherigen
| a) | Schiedsmanns Reinold Anton, Bergstraße 23, 54424 Thalfang, und des |
| b) | stellvertretenden Schiedsmannes Dietmar Blau, Rotbachweg 3, 54424 Burtscheid |
zum 09.01.24 ablaufen wird.
Beide sind bereit, dieses Ehrenamt für eine weitere 5-jährige Amtszeit auszuüben.
Bürgermeisterin Vera Höfner dankt Herrn Anton und Herrn Blau für ihre jahrelange, ehrenamtlich Tätigkeit und die Bereitschaft für eine weiter Amtszeit zur Verfügung zu stehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die beide Amtsinhaber Reinhold Anton (Schiedsmann) und Dietmar Blau (stellvertretender Schiedsmann) für eine weiter Amtszeit als Schiedsperson bzw. stellvertretende Schiedsperson vorzuschlagen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Reinhold Anton, wohnhaft in 54424 Thalfang, Bergstraße 23, als Schiedsmann und Herr Dietmar Blau, wohnhaft in 54424 Burtscheid, Rotbachweg 3, als stellvertretenden Schiedsmann zur Bestellung vorzuschlagen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 12: Beitritt der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“
Die Vorsitzende übergibt das Wort an den für den Tourismusbereich zuständigen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung, Herrn Daniel Thiel, der im Folgenden den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage erläutert.
Die Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und touristischen Regionalorganisationen in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück seit über eineinhalb Jahrzehnten ist ein einzigartiger Vorgang im deutschen Wandertourismus. Sowohl die Größe der Region zwischen Saar, Mosel, Rhein und Nahe als auch die Qualität und Vielfalt des Premium-Wegeangebots sind ohne Beispiel. Mit den Marken „Saar-Hunsrück-Steig“, „Traumschleifen Saar-Hunsrück“ oder „Traumschleifchen Saar-Hunsrück“ wurde der Wandertourismus in der Region neu definiert und überregionale Nachfrage generiert. Zahlreiche Auszeichnungen für viele Premium-Wanderwege in der Region schaffen bis heute deutschlandweite Aufmerksamkeit. Die Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte.
Die wandertouristische Arbeit in der Region wurde bisher vom Wanderbüro Saar-Hunsrück organisiert und koordiniert. Dieses Büro ist keine eigene Rechtsperson, sondern Teil des Eigenbetriebs Touristik der Gemeinde Losheim am See. Es ist mit einer hauptamtlichen Vollzeit-Stelle als Büroleitung personalisiert, die sich in ihrer Tätigkeit mit zwei ehrenamtlichen Geschäftsführern abstimmt. Die Städte und Gemeinden in der Premium-Wanderregion finanzieren diese Arbeit bisher durch einen Marketingbeitrag auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags.
Diese bisherige Organisationsform kann vor allem aus steuerrechtlichen Gründen nicht mehr fortgeführt werden. Auch bindet die Abstimmung zwischen Büroleitung und Geschäftsführung viele Ressourcen. Es wurde deshalb vor zwei Jahren ein Prozess der Neustrukturierung des Wanderbüros begonnen und von allen Beteiligten (Projektleitung, Geschäftsführung, Büroleitung, Städte und Gemeinden) unter Einbeziehung eines externen Beratungsbüros (Project M) vorangetrieben. Ziel soll der Erhalt und die Weiterentwicklung der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück in einer zukunftsfähigen Struktur sein. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden der Vollversammlung aller Kommunen am 21.07.2022 präsentiert. In der Folge wurde die Geschäftsführung in dieser Sitzung einstimmig beauftragt, zwei alternative Organisationsmodelle auszuarbeiten. Diese Modelle, die Ansiedlung bei einer bestehenden Destination Management Organisation (z. B. Hunsrück Touristik, Saarschleifenland Tourismus) und die Gründung eines neuen Vereins wurden dann in der darauffolgenden Sitzung der Vollversammlung am 25.11.2022 vorgestellt und diskutiert.
Das Gremium entschied sich mehrheitlich für die Gründung eines neuen Vereins mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung und Sitz in Losheim am See. Geschäftsführung und Projektleitung wurden beauftragt, dieses Modell vorzubereiten.
In der Vollversammlung am 19.07.2023 wurden dann die Entwürfe einer Vereinssatzung, einer Beitragsordnung sowie von Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und für einen Fachausschuss vorgestellt und vom Gremium mit kleineren Änderungswünschen einmütig begrüßt. Die Vereinsgründung soll auf der Grundlage dieser Dokumente auf einer Gründungsversammlung am 08.11.2023 erfolgen. Der Verein übernimmt die bisherigen Aufgaben des Wanderbüros. Alle Kommunen, die Anrainer des Saar-Hunsrück-Steigs und/oder Betreiber von Traumschleifen oder Traumschleifchen sind, sollen dem neuen Verein beitreten.
Herr Thiel betont explizit die Wichtigkeit der wandertouristischen Arbeit, insbesondere im Marketingbereich, in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück. Zudem bedeutet die Neuorganisation eine Reduzierung der Beiträge von aktuell 9.700 € auf zukünftig 9.000 €.
Ratsmitglied Detlef Jochem verweist auf den unter TOP 10 beratenen Prüfbericht, der insbesondere auch Doppelstrukturen im Bereich Tourismus bemängelt. Aufgrund der angespannten Finanzsituation der Verbandsgemeinde gehören insbesondere die freiwilligen Ausgaben, wozu auch der Tourismusbereich gehört, auf den Prüfstand. Er beantragt den Sachverhalt in den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur zu verweisen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Beratung über den Beitritt der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“ an den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur zu verweisen mit der Bitte eine entsprechende Beschlussempfehlung auszuarbeiten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 13: Freiflächen-Photovoltaik in der Verbandsgemeinde
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeisterin Vera Höfner das Wort an den Fraktionsvorsitzenden der Neuen Liste e.V., Herrn Stefan Thömmes.
Dieser führt aus, dass der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 14.12.2022 einstimmig folgenden Beschluss gefasst hat:
„Der Verbandsgemeinderat beschließ, die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, zu beauftragt, einen Leitfaden / Konzept für die Steuerung, Errichtung und Nutzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (inkl. Agro-PV) im Entwurf zu erstellen und dem Rat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die Belange der Landwirtschaft berücksichtigt werden.“
Da die Leitlinien bis heute noch nicht erstellt sind und zwischenzeitlich weitergehende Informationen vorliegen haben alle Fraktionen sich diesbezüglich erneut beraten und folgenden Beschlussvorschlag formuliert:
„Der Verbandsgemeinderat beschließt bis auf Weiteres auf landwirtschaftlichen Nutzflächen keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen zuzulassen. Die weitere Vorgehensweise und die bereits vorliegenden Beschlüsse zu der Thematik sollen erneut in den zuständigen Ausschüssen beraten werden.“
Ratsmitglied Vera Steinmetz (CDU) informiert, dass die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf laut Energieatlas Rheinland-Pfalz bereits einen enormen Beitrag im Bereich Erneuerbare Energien leistet. Ihrer Meinung nach sollte schwerpunktmäßig auf Windkraft gesetzt werden.
Die Ratsmitglieder Luzia Steffes (CDU) und Christian Synwoldt (Die Grünen) finden es grundsätzlich falsch, etwas von vorneherein auszuschließen und fordern zunächst die Erstellung des Leitlinienkataloges.
Fraktionsvorsitzender Werner Breit (FDP) fordert den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen, die die Betriebe dringend zur Nahrungsmittelerzeugung benötigen. Hier sollte unverzüglich, noch vor der Erstellung der Leitlinien, ein Riegel vorgeschoben werden.
Karl Heinz Koch (CDU) stimmt seinem Vorredner zu und merkt an, dass mit PV-Anlagen weitere Überkapazitäten produziert werden. Sinnvollerweise sollte zunächst in Speichermöglichkeiten und Netzausbau investiert werden.
Dringenden Handlungsbedarf sieht auch Burkhard Graul (SPD-Fraktionsvorsitzender), da die Grundstückseigentümer zunehmend von entsprechenden Projektierern nachgefragt werden, weshalb nunmehr ein Grundsatzentschluss gefasst werden sollte.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, bis auf Weiteres auf landwirtschaftlichen Nutzflächen keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen zuzulassen. Die weitere Vorgehensweise und die bereits vorliegenden Beschlüsse zu der Thematik sollen erneut in den zuständigen Ausschüssen beraten werden.
Der Beschluss erfolgt mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.
Zu TOP 14: Mitteilungen der Bürgermeisterin
| Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über folgende Themen: | |
| • | Die nächste Ortsbürgermeisterdienstbesprechung soll am Mittwoch, 22.11.2023 stattfinden. |
| • | Die Antragstellung im Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) ist für alle teilnehmenden Gebietskörperschaften fristgerecht erfolgt. Nach Eingang der entsprechenden Vertragsentwürfe des Landes Rheinland-Pfalz, können die jeweils zuständigen Gremien darüber beraten. |
| • | Der Kreis Bernkastel-Wittlich plant die Einführung einer kreiseinheitlichen Finanzsoftware. Der Verbandsgemeinderat soll darüber in der nächsten Sitzung am 12.12.2023 beraten (Grundsatzbeschluss, Vergabe). |
Sodann übergibt sie den Vorsitz an den 1. Beigeordneten Detlef Jochem und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Der 1. Beigeordnete gibt bekannt, dass im Rahmen eines routinemäßigen Stufenaufstieges festgestellt wurde, dass Bürgermeisterin Vera Höfner schon bei ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit am 01.10.2020 in die falsche Erfahrungsstufe (Stufe 6) eingruppiert worden ist. Eine Überprüfung durch die Verwaltung und den Gemeinde- und Städtebund hat ergeben, dass gem. § 6 LKomBesVO die Erfahrungszeiten mit der Vollendung des 21. Lebensjahres bis zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit als Erfahrungszeit hätten angerechnet werden müssen. Demnach hätte eine Eingruppierung in die Erfahrungsstufe 12 erfolgen müssen. Ein Ermessensspielraum liegt nicht vor. Gem. § 18 LBesG verjähren die Ansprüche Ende Dezember 2023, sodass diese in voller Höhe durch die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf nachzuzahlen sind. Zudem hat unverzüglich eine Eingruppierung in die Erfahrungsstufe 12 zu erfolgen.
Eine Überprüfung gleichgearteter Ansprüche des ehemaligen Bürgermeisters Marc Hüllenkremer ist noch im Gange. Aufgrund der geltenden Verjährungsfristen können diese gleichwohl lediglich in die Zukunft gerichtet gelten.
Abschließend erläutert Büroleiter Darius Schürmann die komplexe Angelegenheit und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder. Des Weiteren sichert er eine vom Rat geforderte, schriftliche Darstellung des Sachverhaltes zu.
Zu TOP 15: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf hat im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst.