Am 30.11.2023 fand in der Fischerhütte Beuren, 54413 Beuren/Hw., eine Versammlung der Fischereigenossenschaft „Dhron“ statt.
Die Genossenschaftsversammlung hat beschlossen, auf die Auszahlung des Reinerlöses für das Jahr 2022 zu verzichten. Jedes Mitglied der Fischereigenossenschaft, das diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, erhält auf Antrag seinen Anteil aus dem Reinerlös erstattet. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen 1 Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorstand der Fischereigenossenschaft Dhron oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil geltend gemacht wird.
Die Niederschrift über diese Versammlung kann ab dem 11.12.2023 für 14 Tage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Zimmer 301, von jedem Fischereigenossenschaftsmitglied eingesehen werden.