I. Öffentlicher Teil
1. Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen
Bürgermeisters
I. Öffentlicher Teil
| Zu TOP 1: | Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters |
Bürgermeisterin Vera Höfner wurde gem. § 54 GemO am 01.10.2020 in der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates nach den Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes zur Beamtin ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Aufgrund eines damaligen Antrages des Verbandsgemeinderates hat die Landesregierung durch ein entsprechendes Landesgesetz die Amtszeit der Bürgermeisterin wegen der geplanten Gebietsänderung der Verbandsgemeinde (Kommunal- und Verwaltungsreform) auf 5 Jahre festgesetzt. Demnach läuft die Amtszeit von Bürgermeisterin Vera Höfner am 30.09.2025 ab.
Da die Wahl gem. § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung zwischen dem 30.12.2024 und dem 30.06.2025 stattfinden muss, war zum damaligen Zeitpunkt eine Zusammenlegung der Wahltermine für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und der auf den 28.09.2025 terminierten Wahl zum 21. Deutsche Bundestag nicht möglich. Deshalb hat der Verbandsgemeinderat, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, in seiner Sitzung am 16.10.2024 beschlossen, der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Sonntag, den 15.06.2025 als Wahltermin (Stichwahl 29.06.2025) vorzuschlagen. Dementsprechend hat die Aufsichtsbehörde gem. § 53 Abs. 7 GemO i.V.m. § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) den Termin festgesetzt.
Nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, vor dem Parlament die Vertrauensfrage zu stellen. Dies soll nun im Dezember geschehen. Sollten ihm die Abgeordneten nicht das Vertrauen aussprechen, kann Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier innerhalb von 21 Tagen das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen. Als Termin dafür hat man sich auf den 23. Februar 2025 geeinigt.
Somit ist nunmehr eine Zusammenlegung der beiden Wahltermine unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich. Nach Rücksprachen mit der Kommunalaufsicht ist eine Aufhebung des bereits festgesetzten Wahltermins unproblematisch möglich, sodass sowohl die Bundestagswahl, als auch die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandgemeinde Thalfang am Erbeskopf am 23.02.2025 stattfinden könnte. Eine eventuelle Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters könnte demzufolge am 09.03.2025 stattfinden.
Hinsichtlich der bereits beschlossenen Stellenausschreibung und deren Veröffentlichung ergeben sich keine Änderungen.
Da die Durchführung der Wahlen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich ist, spricht sich die Vorsitzende für eine Zusammenlegung der beiden Wahltermine aus. Dies insbesondere auch, da damit einerseits eine höhere Wahlbeteiligung zu erwarten ist und anderseits die Wahlverfahren effizienter gestaltet werden können und somit insbesondere die ehrenamtlichen Wahlhelfer entlastet werden. Sowohl die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als auch die Kommunalaufsicht Bernkastel-Wittlich würden einen gemeinsamen Wahltermin befürworten.
Burkhard Graul (Fraktionsvorsitzender SPD) findet die Idee des gemeinsamen Wahltermins grundsätzlich gut, hält jedoch die Bewerbungsfrist aufgrund der vielen Feiertage (Weihnachten, Neujahr, Fastnacht) für zu knapp bemessen und damit undemokratisch, da potentiellen, eventuell noch unbekannten Bewerbern, die Möglichkeit genommen wird sich den Wählerinnen und Wählern bekanntzumachen. Die SPD-Fraktion wird deshalb der Zusammenlegung der beiden Wahltermine nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Winfried Welter (CDU) teilt mit, dass sich auch die CDU-Fraktion mit dieser Argumentation auseinandergesetzt hat, aber zu dem Schluss kam, dass auch die Feiertage für „Wahlkampf“ genutzt werden könnten und die gesetzlich vorgegebenen und eingehaltenen Fristen ausreichend sind. Die CDU-Fraktion befürwortet die Zusammenlegung der Wahltermine insbesondere aus Effizienzgründe, was letztendlich auch eine Kostenersparnis bedeutet.
Die Neue Liste e.V. (Fraktionsvorsitzender Stefan Thömmes) findet, dass die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf eine „eigene Wahl“ verdient hat und spricht sich dafür aus, an dem bereits bekanntgegebenen Wahltermin 15.06.2024 festzuhalten. Auch vor dem Hintergrund, dass der Termin für die Bundestagswahl noch nicht zu 100% feststeht, wird die Neue Liste e.V. einer Zusammenlegung nicht zustimmen.
Günter Stutzenberger (Thalfanger Freie Liste e.V.) hält lediglich das Argument der Kostenersparnis für nachvollziehbar. Seine Fraktion wird jedoch aus den übrigen, bereits dargestellten Gründen einer Zusammenlegung nicht zustimmen.
Silvia Pfeiffer gibt für die FWG Erbeskopf folgendes Statement zu Protokoll:
„Die FWG Erbeskopf wird gegen den Antrag stimmen, die Bürgermeisterwahl mit der Bundestagswahl zusammenzulegen.
Wir sind der Auffassung, dass den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zeit und die Möglichkeit gegeben werden muss, sich für einen geeigneten Bewerber oder eine geeignete Bewerberin, auch von außerhalb, zu entscheiden.
Angesichts der anstehenden und unumgänglichen Aufgaben und Herausforderungen, die vor einem neugewählten Bürgermeister oder einer neugewählten Bürgermeisterin stehen, muss dieser Person in gleichem Maße die Zeit und Möglichkeit gewährt werden, sich der Bürgerschaft bekannt zu machen.
Daher ist es notwendig, dass sich alle potentiellen Bewerber und Bewerberinnen in einer Podiumsdiskussion, ähnlich wie in Hermeskeil und Morbach, den Fragen der Bürgerinnen und Bürger stellen und Ihre Zukunftsperspektive darlegen.
Z.B. über
| - | den Weiterbestand der Verbandsgemeinde mit ihren selbstständigen Ortsgemeinden (wir haben bisher keine Antwort auf unseren offenen Brief vom 11.10.2024 erhalten) |
| - | das Einfordern, der den Ortsgemeinden zustehenden 15 Mio. Hochzeitsprämie |
| - | die Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Schulen, Bücherei, Wasserversorgung) |
| - | den Umgang mit Verschuldung (durch Ermutigung der Ortsgemeinden sich für eine verfassungsgemäße auskömmliche Finanzausstattung einzusetzen). |
| - | die Prüfung zur Erhebung eines Wassercents, um weiter Erhöhungen des Wasserpreises so gut wie möglich zu minimieren, um der Klimagerechtigkeit Geltung zu verschaffen. |
| - | die Solidarisierung aller Ortsgemeinden in punkto Energiesolidarität, damit nicht einzelne Ortsgemeinden abgehängt werden. |
| - | Umsetzung des einstimmigen Beschlusses des VG-Rates: Antrag auf Nachhaltigkeitsvorbehalts vom 10.06.2021 |
Das Bundesverfassungsgericht hat durch sein Urteil am 24.03.2021 den Verfassungsrang des Klimaschutzes hervorgehoben und betont. Mithin werden auch die Kommunen einen größeren Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten müssen.
Infolgedessen hat der VG-Rat in seiner Sitzung am 10.06.21 einstimmig beschlossen, dass sämtliche investiven Vorhaben und Projekte dahingehend überprüft werden, wie sie sich über die zu erwartende Nutzungsdauer bzw. Lebensdauer in Bezug auf
| a) | den Klimaschutz |
| b) | die Lebenszykluskosten (Investitions- und Betriebskosten, sowie etwaige Personalkosten) und |
| c) | die Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger auswirken. |
Dieser einstimmige Beschluss ist ein zentraler Punkt, der der neugewählte Bürgermeister oder die neugewählte Bürgermeisterin umsetzen muss.“
In der sich anschließenden Diskussion werden die vorgebrachten Argumente der Fraktionen intensiv beraten, wobei unter anderem die Themen Entlastung der Wahlhelfer, Wahlbeteiligung, Nachhaltigkeit, Gestaltung des „Wahlkampfes“ (Podiumsdiskussion) und die Sinnhaftigkeit der gesetzlich vorgegebenen Fristen besprochen werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung folgenden Termin für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf vorzuschlagen:
Sonntag, 23.02.2025 / Stichwahl Sonntag, 09.03.2025
Der Beschluss erfolgt mit 8 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist somit abgelehnt und die Zusammenlegung der Wahltermine für die Bundestagswahl und die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf somit nicht möglich. Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters findet somit am vom Verbandsgemeinderat vorgeschlagenen und von der Kommunalaufsicht festgesetzten Wahltermin, 15.06.2025 (Stichwahl 29.06.2025), statt.