Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Forstwirtschaftsplan 2026 |
| 2. | Forsteinrichtung 2026 |
| 3. | Einwohnerfragestunde |
| 4. | Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters |
| 5. | Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin /Ortsbürgermeisters |
| 6. | Feststellung des Jahresabschlusses 2022 |
| 7. | Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2022 |
| 8. | Baumpflege, Beratung und Vergabe |
| 9. | Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2026 – 2027 (2028) |
| 10. | Antrag FC Büdlich-Breit-Naurath e.V. |
| 11. | Antrag zur Nutzung von Gemeindegeräten |
| 12. | Wanderweg Anfrage Ortsgemeinde Breit |
| 13. | Antrag auf Abbruch eines Wohn- und Scheunengebäudes. Errichtung eines einseitig angebauten Garagengebäudes. Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB |
| 14. | Informationen und Verschiedenes |
| Zu TOP 1: | Forstwirtschaftsplan 2026 |
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Revierleiterin des Forstreviers Büdlich, Frau Tamara Teufel. Sie erläutert die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs des Forstwirtschaftsplans 2026.
Bei planmäßiger Entwicklung wird das Forstwirtschaftsjahr 2026 voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rd. 14.000 € abschießen. Der Holzeinschlag erfolgt in 2026 in den Abteilungen 3 k, 8a und 12a. In diesen Bereichen wird auch das Brennholz für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Büdlich zur Verfügung gestellt.
Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 in der vorgelegten Form und beauftragt das Forstamt Hochwald mit der Durchführung desselben.
Für die Brennholzvermarktung in der nächsten Saison soll der Beschluss aus dem Vorjahr unverändert Anwendung finden:
| - | Laubhartholz: | 65,00 €/fm |
| - | Nadelholz: | 45,00 €/fm |
| - | Maximalmenge je Haushalt: | 9 fm |
| - | Polter mit altem Holz werden gegen Gebot (auch unter den o.a. Mindestpreisen) abgegeben | |
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
| Zu TOP 2: | Forsteinrichtung 2026 |
Im öffentlichen Wald wird im Abstand von 10 Jahren eine „Inventur“ – die sog. Waldeinrichtung- durchgeführt. Dabei wird der vorhandene Waldbestand detailliert erfasst, bewertet und es werden Vorschläge für die weitere Bewirtschaftung des Waldes gemacht.
In der Vergangenheit wurden die Forsteinrichtungswerke durch einen Forsteinrichter von Landesforsten erstellt. Aufgrund der verringerten Personalausstattung ist jedoch absehbar, dass die staatliche Forsteinrichtung diese Aufgabe in den nächsten Jahren in kommunalen Forstbetrieben nicht zeitnah umsetzen kann und empfiehlt, ein privates Forsteinrichtungsbüro mit der Erstellung zu beauftragen. Die entstehenden Kosten werden zu 100 % vom Land gefördert.
Der Ortsgemeinderat Büdlich folgt der Empfehlung des Forstamtes Hochwald und beschließt, die neue Forsteinrichtung zum 01.10.2027 von einem privaten Forstsachverständigenbüro erstellen zu lassen und beauftragt das Forstamt Hochwald mit der Ausschreibung und der Auftragsvergabe sowie der Vorbereitung des entsprechenden Förderantrags.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
| Zu TOP 3: | Einwohnerfragestunde |
| 1. | Herr Thömmes weist darauf hin, dass in der Ortsmitte die Straßenrinne beschädigt sei. Möglicherweise könnte der Schaden im Rahmen der Bauarbeiten an einem Wohnhaus entstanden sein. |
| 2. | Herr Paulus regte die Überprüfung des öffentlichen Defibrillators an, da dieser schon einige Jahre installiert sei und nach seinem Kenntnisstand bisher noch keine Wartung erfolgte. |
| TOP 4: | Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters |
Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittich hat die Ortsgemeinde schon mehrfach über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Notwendigkeit der Wahl einer Ortsbürgermeisterin/eines Ortsbürgermeisters informiert und auch auf die vorzunehmenden Maßnahmen bei einer Nichtwahl hingewiesen.
Da auch in der heutigen Sitzung kein Wahlvorschlag unterbreitet wurde, konnte die Wahl nicht durchgeführt werden.
Der Ortsgemeinderat wird darüber informiert, dass nunmehr mit der Bestellung einer Beauftragten / eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht Bernkastel-Wittlich gerechnet werden kann.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
| Zu TOP 5: | Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters |
Aufgrund der nicht durchgeführten Wahl (siehe TOP 4) entfällt der Tagesordnungspunkt.
| Zu Top 6: | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 |
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfer, Herrn Markus Stein, der über die am 13.08.2025 durchgeführte Prüfung informiert und das Prüfungsergebnis verliest.
Nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses folgt der Ortsgemeinderat der Empfehlung der Rechnungsprüfer und stellt gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO den Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der vorgetragenen Form fest.
Beschluss erfolgt einstimmig.
Der Erste Beigeordneter Albert Hoff hat gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
| zu TOP 7: | Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2022 |
Aufgrund der erfolgten Prüfung und den Feststellungen zum Jahresabschluss 2022 stellt der Vorsitzende der Rechnungsprüfer, Herr Markus Stein, den Antrag, der Bürgermeisterin, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Der Erste Beigeordnete Albert Hoff hat gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
| Zu TOP 8: | Baumpflege, Beratung und Vergabe |
Der Ortsgemeinderat Büdlich beabsichtigt, die Baumpflegearbeiten in der Ortsgemeinde an eine Fachfirma zu vergeben.
Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die Arbeiten im Zuge eines Direktauftrags an die Firma Gerd Tholl, Garten- und Landschaftsbau – Baumpflege zum Angebotspreis in Höhe von 1.875,44 € zu vergeben. Grundlage für die Durchführung der Arbeiten wird das bestehende Baumkataster der Ortsgemeinde Büdlich sein.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
| Zu TOP 9: | Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2026 – 2027 (2028) |
In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.
Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann.
Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).
| Der Ortsgemeinderat beschließt wie folgt: | |
| 1. | Die Ortsgemeinde Büdlich überträgt gemäß § 67 Abs. 5 GemO sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Thalfang. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat Büdlich nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis. |
| 3. | Die Ortsgemeinde Büdlich verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 4. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Büdlich nach den folgenden Maßgaben erfolgen: |
Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
| • | SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr) |
|
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| - | als Ökostrom |
| • | Straßenbeleuchtung |
| - | als Ökostrom |
|
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
| Zu TOP 10: | Antrag FC Büdlich-Breit-Naurath e.V. |
Der Ortsgemeinde Büdlich liegt ein Zuschussantrag des FC Büdlich-Breit-Naurath für die Erneuerung der Heizungsanlage im Sportlerheim Breit vor.
Der Ortsgemeinderat befürwortet grundsätzlich den Antrag und wird die Maßnahme mit einem Betrag von 1.500 € - vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel - unterstützen
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
| Zu TOP 11: | Antrag auf Nutzung von Gemeindegeräten |
Einige Bürger der Ortsgemeinde Büdlich haben sich bereiterklärt, öffentliche Anlagen etc. ehrenamtlich zu pflegen. Sie haben beantragt, für die Durchführung von Mäharbeiten etc. die vorhandenen Maschinen und Geräte der Ortsgemeinde zu verwenden.
In diesem Zusammenhang bedankt sich der Vorsitzende bei den Helfern für ihren ehrenamtlichen Einsatz.
Vor dem Hintergrund der noch zu prüfenden rechtlichen Aspekte wie Arbeits- und Versicherungsschutz kann noch nicht abschließend über den Antrag entschieden werden.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
| Zu TOP 12: | Wanderweg Anfrage Ortsgemeinde Breit |
Die Ortsgemeinde Breit beabsichtigt, die Traumschleife "Wasser-Dichter-Spuren", die seinerzeit aufgrund forstwirtschaftlicher Gründe gesperrt wurde, teilweise wieder zu beleben bzw. eine neue Traumschleife gemeinsam mit der Ortsgemeinde Büdlich auszuweisen.
Nach erfolgter Beratung und auf Empfehlung von Frau Bürgermeisterin Breitbach soll die Angelegenheit in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der beteiligten Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde erörtert werden.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
| Zu TOP 13: | Antrag auf Abbruch Wohn- und Scheunengebäudes; Errichtung eines einseitig angebauten Garagengebäudes | |
| - | Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB |
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Büdlich, Flur 6, Flurstück 18/2 den Abbruch eines Wohn- und Scheunengebäudes und dafür die Errichtung eines einseitig angebauten Garagengebäudes.
Im Garagengebäude sollen Wohnmobile bzw. Wohnwagen und PKW abgestellt werden. Die Garagennutzung erfolgt rein privatlich und soll dem Abstellen von eigenen Fahrzeugen bzw. der Fahrzeuge von Familienangehörigen dienen. Die Stellplatzzahl in den Garagen beläuft sich auf vier. Gewerbliche Arbeiten sollen dort nicht vorgenommen werden.
Bei der Genehmigung durch die Kreisverwaltung sollte beachtet werden, dass das Gebäude einen gemeinsamen Giebel mit dem benachbarten bewohnen Einfamilienhaus hat.
Um Schäden an diesem Giebel zu vermeiden, sollte der Abriss äußerst sorgsam von erfahrenen Fachleuten vorgenommen werden.
Der Ortsgemeinderat Büdlich erteilt für den Antrag auf Abbruch eines Wohn- und Scheunengebäudes und Errichtung eines einseitig angebauten Garagengebäudes dem Grundstück Gemarkung Büdlich, Flur 6, Flurstück 18/2 sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
| Zu TOP 14: | Informationen und Verschiedenes |
Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten:
| a) | Stromversorgung Straßenbeleuchtungsanlage |
| Für die Zeit vom 01.08.2025 – 31.12.2025 wurde ein neuer Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtungsanlagen abgeschlossen. Ab dem 01.01.2026 erfolgt die Stromversorgung im Rahmen der Bündelausschreibung. |
| b) | Sachstand "Kita-Finanzierung" |
| c) | Bescheid über die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage |
| d) | Neuer Vertragspartner für die Wartung der Heizung im Gemeindehaus ist die Firma Leyendecker GmbH & Co. KG |
| e) | Das "WLAN" im Gemeindehaus wird demnächst für Feuerwehr und Jugendraum verfügbar sein. |
| f) | Der schadhafte Balken an der Schaukel ist erneuert. Fallschutzmatten bzw. Mulch wird noch eingebaut. |
| g) | Die mögliche Bezuschussung der Arbeiten zur Wiederherstellung der Standsicherheit der Kriegsgräber-Grabmale soll geprüft werden. |
| h) | Die Preise für den Grabaushub müssen angepasst werden. Alternativangebote werden eingeholt. |
| i) | Das Landesmuseum Trier hat "Am Burgkopf" spätrömische Bronzemünzen gefunden |
| j) | Frau Bürgermeisterin Breitbach wirbt für die Teilnahme von am Malwettbewerb zur Gestaltung der Weihnachtskarten sowie für die Teilnahme am 04.11.2025 an der Veranstaltung des Jugendparlaments. |