Sodann beantragt die Vorsitzende die Tagesordnung aus Dringlichkeitsgründen gem. § 34 (7) GemO im öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt „Breitbandausbau“ zu erweitern.
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 4 Enthaltungen.
Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Breitbandausbau |
| 3. | Informationen |
| 4. | Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf (Eigenbetrieb) für das Wirtschaftsjahr 2024, Investitionsprogramm 2023–2027, Kalkulation und Festsetzung der Entgelte 2024 |
| 5. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO |
| 6. | Vergabe; Lieferung und Montage von vier Sektionaltoren für das Feuerwehrgerätehaus Thalfang |
| 7. | Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sondergebieten für die Errichtung von Freiflächen – Photovoltaikanlagen |
| 8. | Wassereintritt Grundschule Thalfang |
| 9. | Kreiseinheitliche Finanzsoftware/Grundsatzentscheidung und Vergabe |
| 10. | Vergabe zur Anschaffung einer Mastsirene für die Ortsgemeinde Dhronecken und einer Dachsirene für die Ortsgemeinde Thalfang |
| 11. | Jahresabschluss 2021 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung |
| 12. | Anpassung der Satzungen der Verbandsgemeindewerke Thalfang |
| 13. | Vergabe Neubau Kläranlage Talling |
| 14. | Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Personalangelegenheiten |
| 2. | Informationen |
I. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Von der nach § 16 a GemO und § 21 der Geschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird wie folgt Gebrauch gemacht:
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Bezüglich der Frage eines Einwohners hinsichtlich der Umsetzung der Energiepolitik des Bundes in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen verweist die Vorsitzenden auf die Beratungen unter TOP 7.
Verbandsgemeindebücherei
Einwohner Dr. Felix Koltermann beklagt die geplante Schließung der Verbandsgemeindebücherei und fordert den Rat auf Alternativlösungen zu erarbeiten und entsprechende Mittel in den Haushaltsplan 2024 einzustellen um die Bücherei zu erhalten. Die Schließung der Bücherei würde eine nicht zu schließende Lücke im Bildungs- und Kulturangebot der Region hinterlassen. Sodann überreicht er Bürgermeisterin Vera Höfner eine Petition mit gesammelten Unterschriften.
Die Vorsitzende dankt Herrn Koltermann für seine Ausführungen und verweist auf die Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur, wonach die Schließung der Bücherei aufgrund der sehr geringen Auslastung und der defizitären Haushaltslage der Verbandsgemeinde zum 30.06.2024 empfohlen wird. Belastbares Zahlenmaterial wird Herrn Koltermann schriftlich zugestellt. Für weitere Gespräche steht sie selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Funkwasserzähler
Die Frage eines Einwohners bezüglich des Sachstandes beim Austausch der Funkwasserzähler in der Verbandsgemeinde beantwortet Werkleiter Peter Piegza ausführlich. Der durch einen externen Dienstleister und Personal der Verbandsgemeindewerke durchgeführte Wechsel der Zähler wird noch einige Monate in Anspruch nehmen. Die Ertüchtigung der Infrastruktur wird langfristig auch zu Kostenersparnissen führen.
Zu TOP 2: Breitbandausbau
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an Frau Stefanie Rodermund, Herrn Matthias Denis und Herrn Kevin Schwiderski von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, die im Folgenden anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 1) das sogenannte „Graue-Flecken-Programm“ erläutern. Ziel ist ein effektiver und technologieneutraler Breitbandausbaus in der Region zur Erreichung eines gigabitfähigen Netzes für alle, die derzeit nicht über ein Netz verfügen, das zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stellt. Die Dringlichkeit zur Aufnahme der Beratung in die heutige Sitzung ergibt sich aus der anstehenden Vergabeentscheidung für die die Adresskulisse zwingend bis spätestens Februar 2024 feststehen muss. Die Maßnahme wird zu 50 % aus Mitteln des Bundes und zu 40 % vom Land Rheinland-Pfalz finanziert. Der Verbandsgemeinderat soll heute im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung über das „Graue-Flecken-Programm“ und über die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils von 10 % der Wirtschaftlichkeitslücke beraten. Die Ortsgemeinden haben die Aufgabe des Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde übertragen. Frau Rodermund bittet den Verbandsgemeinderat eine Entscheidung über die Kostenübernahme zu treffen.
Anschließend beantworten die Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Fragen der Ratsmitglieder hinsichtlich Adresskulisse, alternativen Ausbaumöglichkeiten, Synergieeffekten mit anderen Maßnahmen und konkretem Zeitplan.
Wesentlicher Diskussionspunkt ist jedoch die Finanzierung des 10%igen Eigenanteils. Bei einer Übernahme der geschätzten anteiligen Kosten von rd. 700.000 € durch die Verbandsgemeinde wäre eine Anhebung der Verbandsgemeindeumlage um rd. 0,75 % über die Dauer der Kreditlaufzeit von 20 Jahren notwendig. Zudem würden in diesem Fall auch finanzstarke Ortsgemeinden profitieren.
Aufgrund der komplexen Thematik und der wegen der kurzfristigen Erweiterung der Tagesordnung fehlenden Möglichkeit der Vorberatung / Vorbereitung stellt Fraktionsvorsitzender Burkhard Graul (SPD) einen Antrag zur Geschäftsordnung gem. § 18 (1) der Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates. Er beantragt den Tagesordnungspunkt „Breitbandausbau“ in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses“ zu verweisen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt „Breitbandausbau“ in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses“ zu verweisen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: Informationen
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeisterin Vera Höfner das Wort an Werkleiter Peter Piegza, der den Verbandsgemeinderat mit Hilfe einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 2) über eine mögliche Förderung für das Investitionsprogramm der Verbandsgemeindewerke für die Betriebszweige Abwasserreinigung und Wasserversorgung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen (Wasserversorgungsstudie, resiliente Wasserversorgung, Personalaufstockung, Entgeltbedarf und Entgeltanpassung, Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation) unterrichtet.
Zu TOP 4: Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf (Eigenbetrieb) für das Wirtschaftsjahr 2024, Investitionsprogramm 2023–2027, Kalkulation und Festsetzung der Entgelte 2024
Die Vorsitzende und Werkleiter Peter Piegza erläutern den Wirtschaftsplan 2024 mit den drei Betriebszweigen. Entsprechend dem vorliegenden Entwurf schließt der Betriebszweig
| • Wasserversorgung mit einem Gewinn in Höhe von | 4.210 € |
| • Abwasserreinigung mit einem Gewinn in Höhe von | 780 € |
| • Wärmeversorgung mit einem Verlust in Höhe von | 25.135 € ab. |
Im Betriebszweig Wasserversorgung ist es erforderlich die laufenden Entgelte anzupassen. Für den Kostenträger Wasserversorgung werden als laufende Entgelte Gebühren und wiederkehrende Beiträge erhoben. Gem. § 12 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung vom 17.12.2015 werden von den entgeltsfähigen Kosten 25 % als wiederkehrender Beitrag erhoben.
Somit ergeben sich folgende neue Beitragssätze:
| Zählergröße | 2024 | 2023 | Erhöhung |
| bis Qn 2,5 | 75,00 € | 54,00 € | 21,00 € |
| Qn 6 | 180,00 € | 126,00 € | 54,00 € |
| Qn 10 | 300,00 € | 216,00 € | 84,00 € |
| Qn 15 | 450,00 € | 312,00 € | 138,00 € |
| Qn 25 | 750,00 € | 528,00 € | 222,00 € |
| Qn 40 | 1.200,00 € | 852,00 € | 348,00 € |
| Qn 60 | 1.800,00 € | 1.284,00 € | 516,00 € |
| Qn 150 | 4.500,00 € | 3.204,00 € | 1.296,00 € |
Für die Wassergebühr wurden 3 Varianten für eine Erhöhung berechnet:
| Dies hätte für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 140 m³ folgende Belastung zur Folge: | |
| - Aktuelle Preise | 833,62 € (brutto) |
| - Variante I (Wasserpreis 1,41 € und 10 % Absetzung im Abwasser) | 875,02 € (brutto) |
| - Variante II (Wasserpreis 1,32 € und 10 % Absetzung im Abwasser) | 861,54 € (brutto) |
| - Variante III (Wasserpreis 1,36 € und 10 % Absetzung im Abwasser) | 867,53 € (brutto) |
Aufgrund der bedeutenden Änderung der Entgelte und der Tatsache, dass der zu beratende Wirtschaftsplan Teil des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde ist, der aller Voraussicht nach erst im Februar 2024 beschlossen wird, wird zunächst vorgeschlagen die Thematik zurück in den Werkausschuss zu verweisen.
Ratsmitglied Richard Pestemer begrüßt die Beseitigung des Investitionsstaus zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, bemängelt jedoch die Erhöhung der Entgelte. Zudem fordert er die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die kommerzielle Nutzung des Trinkwassers und den sofortigen Verzicht auf den Einsatz der Schneekanonen im Wintersportgebiet auf dem Erbeskopf. Er beantragt die Verweisung der Thematik in den Werkausschuss, damit seine Forderungen beraten werden können.
Der Beschluss erfolgt mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Nach erfolgter Beratung ist man mehrheitlich der Meinung den Wirtschaftsplan 2024 in der heutigen Sitzung zu beschließen und auf eine erneute Verweisung in den zuständigen Werkausschuss zu verzichten. Bezüglich der Entgelterhebung soll im Sinne der Gleichbehandlung Variante I (Wasserpreis 1,41 € und 10 % Absetzung im Abwasser) Anwendung finden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Thalfang am Erbeskopf beschließt den Wirtschaftsplan 2024 für die drei Betriebszweige einschl. Stellenübersicht und Investitionsprogramm 2023 bis 2027 in der vorliegenden Fassung.
Die Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2024 werden entsprechend der in der Sitzungsvorlage dargestellten Variante I (Wasserpreis 1,41 € und 10 % Absetzung im Abwasser) festgesetzt. Hierauf werden Vorauszahlungen in Höhe der festgesetzten Entgeltsbeträge für die laufenden Entgelte (Gebühren und Wiederkehrende Beiträge) mit je einem Viertel zu den allgemeinen Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 bzw. auch abweichend bei späterer Erstellung der Gebühren- und Beitragsbescheide erhoben.
Der Beschluss erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung.
Der Antrag des Ratsmitgliedes Richard Pestemer bezüglich des Einsatzes der Schneekanonen auf dem Erbeskopf wird in die zuständige Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ verwiesen.
Die weiterhin beantragte Erhebung einer Konzessionsabgabe für die kommerzielle Nutzung des Trinkwassers wird mit einer 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt (Ratsmitglied Kimmling nimmt an der Abstimmung nicht teil).
Zu TOP 5: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO
Da die Erstellung der Planunterlagen aufgrund gesetzlicher Änderungen erst kurzfristig möglich war und der Verbandsgemeinderat weiterhin sehr hohen Beratungsbedarf (Verbandsgemeindeumlage etc.) sieht, soll die Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 erneut in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Aufgrund eines einstimmigen Beschusses wird die Sitzung um 20:47 Uhr unterbrochen und um 20:55 Uhr wieder aufgenommen.
Zu TOP 6: Vergabe; Lieferung und Montage von vier Sektionaltoren für das Feuerwehrgerätehaus Thalfang)
Die Toranlage des Feuerwehrgerätehauses Thalfang ist aufgrund ihres Alters (1985) in einem schlechten Zustand. Das Tor der ersten Fahrzeugbox wurde 2009 bereits ausgetauscht, das Tor der zweiten Fahrzeugbox wurde im September 2022 beauftragt und soll demnächst montiert werden. Bei einem Ortstermin mit der Wehrführung der Feuerwehr Thalfang und der Bauabteilung am 18.08.2022 kam man überein, dass ein Austausch der restlichen Tore als sinnvoll erachtet wird, da sich die Reparaturen häufen und es zurzeit noch möglich ist Tore zu beschaffen, die in der Optik und Bauart gleich sind und somit wieder ein einheitliches Bild des Gerätehauses hergestellt werden kann. Im Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde Thalfang sind die nötigen Mittel veranschlagt.
Seitens der Bauabteilung wurden verschiedene Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von sechs angefragten Firmen haben fünf ein Angebot abgegeben. Die Angebotspreise sind dem nichtöffentlichen Preisspiegel zu entnehmen. Wirtschaftlichster Anbieter ist die Hackmann Tor-Technik GmbH & Co. KG aus 54411 Hermeskeil mit einer Angebotssumme von 34.736,10 € brutto.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Lieferung und Montage von vier Sektionaltoren für das Feuerwehrgerätehaus Thalfang an die Hackmann Tor-Technik GmbH & Co. KG, 54411 Hermeskeil, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 34.736,10 € brutto zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 7: Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sondergebieten für die Errichtung von Freiflächen – Photovoltaikanlagen
Zur Ausweisung von Sondergebieten für die Errichtung von Freiflächen – Photovoltaikanlagen wurden bisher von verschiedenen Gremien der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden gegensätzliche Beschlüsse gefasst.
| Insbesondere sind folgende Beschlüsse von Bedeutung: | ||
| • 22.12.2022 | OGR Gräfendhron | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Erneuerbare Energien 1 + 2“ |
| • 14.12.2022 | VG-Rat | Leitfaden / Konzept zur Steuerung von Freiflächen-PV |
| • 23.03.2023 | OGR Berglicht | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Freiflächen-PV Auf dem Siebent“ |
| • 12.07.2023 | VG-Rat | Grundsatzbeschluss zur Änderung FNP für das Projekt Berglicht |
| • 12.07.2023 | VG-Rat | Grundsatzbeschluss zur Änderung FNP für das Projekt Gräfendhron |
| • 12.10.2023 | VG-Rat | Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen: Keine Freiflächen-PV auf „landwirtschaftlichen“ Flächen; Weitere Beratung soll im Bauausschuss VG erfolgen |
| • 14.11.2023 | Bauausschuss VG | Rechtliche Überprüfung der bisher in der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden gefassten Beschlüsse; VG-Rat soll erneut über Leitfaden / Konzept zur Steuerung von Freiflächen – PV entscheiden |
Aufgrund des zuletzt vom Bauausschuss der Verbandsgemeinde gefassten Beschlusses wurden verwaltungsseitig die Rechtsfragen mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erörtert. Die Stellungnahme der Kreisverwaltung vom 30. November 2023 liegt den Ratsmitgliedern vor.
Im Ergebnis stellt die Kreisverwaltung fest, dass der Beschluss vom 12.10.2023 die Beschlüsse vom 12.07.2023 sachlich aufhebt und diese damit nicht mehr anzuwenden sind. Damit können derzeit keine Sonderbauflächen für Freiflächen – PV in der Verbandsgemeinde ausgewiesen werden. Abschließend empfiehlt die Kreisverwaltung, einen eindeutigen und klarstellenden Beschluss bezüglich der zukünftigen Planung von Photovoltaik – Freiflächenanlagen, insbesondere auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, im Flächennutzungsplan zu treffen.
Den Projekten in Berglicht und Gräfendhron hat der Verbandsgemeinderat bereits am 12.07.2023 im Grundsatz zugestimmt und beschlossen, den Flächennutzungsplan für beide Ortsgemeinden zu ändern. Beide Freiflächenanlagen sind Teil eines in sich stimmigen Konzeptes zur Nutzung von erneuerbaren Energien (Windpark Berglicht, Nahwärmenetz Gräfendhron). Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen an diesen beiden Projekten festzuhalten und den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen.
In Anlehnung an den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen im Verbandsgemeinderat sollen darüber hinaus, künftig keine weiteren Sonderbauflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, insbesondere auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.
Die Beauftragung eines Konzeptes zur Steuerung von Photovoltaik – Freiflächenanlagen ist mit dieser Beschlussfassung nicht mehr erforderlich. Ebenso können die geplanten Freiflächenanlagen in Etgert, Immert und Malborn nicht mehr fortgeführt werden.
Werner Breit (Fraktionssprecher FDP) führt aus, dass aus seiner Sicht eine erneute Beratung überflüssig ist, da die Gesetzes- und Beschlusslage eindeutig ist. Der Verbandsgemeinderat hat als einzige Leitlinie beschlossen keine Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu errichten. Die zuvor beschlossenen Änderungen des Flächennutzungsplanes für die Projekte in Berglicht und Gräfendhron standen von vorneherein per Beschluss des Verbandsgemeinderates unter dem Vorbehalt eines noch zu entwickelnden Leitlinienkataloges durch die Verbandsgemeinde.
Ratsmitglied Richard Pestemer stimmt dem vollumfänglich zu und regt an bei einer eventuellen Bekräftigung des Beschlusses auch die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald auszuschließen.
Sabrina Kirch (Ortsbürgermeisterin Immert) fordert den Rat auf seine Entscheidung im Sinne des Klimaschutzes und dem damit einhergehenden, dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energie nochmals zu überdenken. Zudem wird durch den Beschluss den Ortsgemeinden die oftmals einzige Möglichkeit genommen Einnahmen zu generieren und somit den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Sascha Kropp (Ortsbürgermeister Rorodt), Hans Günther Steinmetz (Ortsbürgermeister Gräfendhron) und Michael Reusch (Ortsbürgermeister Berglicht) schließen sich dem an und kritisieren die pauschale Ablehnung von Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Ihrer Meinung nach ist es zwingend notwendig jedes einzelne Projekt in Bezug auf Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Zudem haben die Ortsgemeinden auf die bestehende Beschlusslage vertraut.
Beigeordneter Anton Göppert betont, dass sich der Verbandsgemeinderat die Entscheidung nicht leicht gemacht hat und dabei vielerlei Aspekte berücksichtigt hat. Freiflächen-PV-Anlagen schädigen Flora und Fauna sowie den Boden langfristig, sodass die Flächen dauerhaft für die Erzeugung von Nahrungsmitteln verloren sind. Für die Errichtung von PV-Anlagen stehen unzählige alternative Flächen zur Verfügung (Dachflächen, Balkone, Parkflächen etc.).
Stefan Thömmes (Fraktionsvorsitzender Neue Liste e.V.) stellt fest, dass der geltende Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde keine Flächen für Photovoltaikanlagen vorsieht. Die bereits unterzeichneten Verträge einiger Ortsgemeinden wurden somit ohne Rechtsgrundlage geschlossen.
Auch Vera Steinmetz (CDU) zeigt auf, dass der Beschluss nicht leichtfertig herbeigeführt worden ist und weist auf den bereits erfolgten Ausbau erneuerbarer Energien auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde hin. Anderen Verbandsgemeinden fliegen ihre Leitlinien zurzeit um die Ohren.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 12.10.2023 zu bestätigen. Demnach gilt als alleinige Leitlinie, dass auf landwirtschaftlichen Nutzflächen keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen zugelassen werden. Weitere Leitlinien sind zurzeit nicht notwendig.
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 2 Enthaltungen.
Zu TOP 8: Wassereintritt Grundschule Thalfang
Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über den aktuellen Sachstand in der bereits mehrfach beratenen Angelegenheit. Die Ergebnisse einer vom Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich initiierten Raumluftuntersuchung liegen seit dem 04.12.2023 vor und haben keine Gesundheitsgefährdung ergeben. Alle Räumlichkeiten können uneingeschränkt genutzt werden. Die Ursache des Wassereintritts konnte witterungsbedingt bisher jedoch weder beseitigt noch lokalisiert werden. Eventuell wird in 2024 eine umfangreiche Dachsanierung notwendig, sodass im Haushaltsplan entsprechende Mittel einzustellen sind.
Fraktionsübergreifend ist man sich einig, dass hier Gefahr in Verzug ist und zum Wohle der Kinder schnellstmöglich ein Sanierungskonzept durch einen Fachmann erarbeitet werden muss. Nur so kann die ordnungsgemäße, gefahrlose Nutzung der Grundschule sichergestellt werden und weiterer Schaden am Gebäude abgewendet werden. Unabhängig von der angespannten finanziellen Situation der Verbandsgemeinde muss die Dachsanierung unverzüglich in Angriff genommen werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes für das Dach der Grundschule in Thalfang zu beauftragen. Die weitere Vorgehensweise soll dann im Bau- und Liegenschaftsausschuss beraten werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 9: Kreiseinheitliche Finanzsoftware / Grundsatzentscheidung und Vergabe
Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2023 vorberaten, planen die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach und Wittlich Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Kreisstadt Wittlich und die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich die Anschaffung einer einheitlichen Finanzsoftware, um Synergieeffekte nutzen zu können und den interkommunalen Austausch zu vereinfachen. Bürgermeisterin Vera Höfner übergibt das Wort an Büroleiter Darius Schürmann, der im Folgenden anhand einer PowerPoint-Präsentation die geplante Maßnahme vorstellt.
Er führt aus, dass man sich nach umfangreichen Recherchen und Marktbeobachtungen für die Finanzsoftware der Firma OrgaSoft Kommunal, Gesellschaft für kommunale Datenverarbeitung mbH (OSK) entschieden hat. Die Firma OSK ist Markführer und eine 100-prozentige Gesellschaft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB).
Das kommunale integrierte System (KIS) der OSK ist für die kommunale Praxis entwickelt und ein skalierbares, modulares Gesamtsystem, bestehend aus einer Vielzahl von Bausteinen (Rechnungswesen, Fachanwendungen, Dokumentenmanagement, Geoinformation, Cloudlösung, Druckdienste).
Aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen hat jede Verwaltung eigenständig mit OSK verhandelt, mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses bis spätestens 31.12.2023. Die eigentliche Migration soll jedoch erst in 2026 stattfinden, weshalb entsprechende Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan aufzunehmen sind. Um die Synergieeffekte vollumfänglich ausnutzen zu können und Kompatibilitätsprobleme mit anderen Anwendungen weitgehend auszuschließen, erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll möglichst viele Module der OSK zu erwerben. Beim Erwerb aller Module würden für Verwaltung und Werke einmalige Kosten in der Größenordnung von rd. 65.000 € und jährliche Wartungskosten von rd. 85.000 € anfallen.
Anschließend beantwortet Büroleiter Schürmann die Fragen der Ratsmitglieder, die die geplante Maßnahme mehrheitlich für sinnvoll, notwendig und alternativlos halten.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss, die kreiseinheitliche Anschaffung der Softwarelösung der Firma OrgaSoft Kommunal, Gesellschaft für kommunale Datenverarbeitung mbH (OSK).
Die Verwaltung wird beauftragt die benötigten und für sinnvoll erachteten Module, innerhalb des in der Beratung dargestellten Kostenrahmens (einmalige Kosten von rd. 65.000 € und jährliche Wartungskosten von rd. 85.000 €), auszuwählen und die OSK mit entsprechenden Lieferungen und Leistungen zu beauftragen. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan einzustellen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 10: Vergabe zur Anschaffung einer Mastsirene für die Ortsgemeinde Dhronecken und einer Dachsirene für die Ortsgemeinde Thalfang
Aus dem Sirenenförderprogramm 2021/2022 des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz erhält die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf lt. Förderbescheid vom 12.04.2022 eine Zuwendung in Gesamthöhe von 27.247,79 €.
| Hier handelt es sich um einen Festzuschuss für folgende Gesamtmaßnahme: | |
| - | Sirene als Dachmontage für die Ortsgemeinde Thalfang Festhalle |
| - | Sirene als Mastmontage für die Ortsgemeinde Dhronecken Bushaltestelle |
| - | Sirenensteuerempfänger für die Ortsgemeinde Berglicht (bereits neue Sirene am Gemeindehaus vorhanden) |
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Aufträge für die Gesamtmaßnahme bis spätestens zum 31.12.2023 erteilt werden.
Für die Lieferung und Montage der Sirenen liegen zwei Angebote vor. Nach Prüfung der Angebote ist festzustellen, dass die Firma Hörmann Warnsysteme GmbH in Saarbrücken der wirtschaftlichste Bieter mit einer Angebotssumme von 26.894,00 € (netto) ist. Das Angebot beinhaltet die Lieferung und Montage der Mastsirene in Dhronecken und der Dachsirene in Thalfang.
Die Miete für eine Hubarbeitsbühne, die für Thalfang und Dhronecken benötigt wird sowie die Erd- und Betonarbeiten in Dhronecken sind im Angebot nicht enthalten.
Für die digitalen Steuerempfänger hat das Land Rheinland-Pfalz einen Rahmenvereinbarung mit der Firma Swiss Phone. Die Kosten für einen digitale Steuerempfänger mit Montage, Inbetriebnahme und Funktionstest betragen 1.898,05 € (netto).
Für die neu zu installierenden Sirenen in Dhronecken und Thalfang sowie die bereits neu vorhandene Sirenenanlage in Berglicht sind diese Steuerempfänger zusätzlich anzuschaffen. Hier entstehen Kosten von 5.694,15 € (netto).
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Vergabe zur Lieferung und Montage der Mastsirene für die Ortsgemeinde Dhronecken und der Dachsirene für die Ortsgemeinde Thalfang zu einem Angebotspreis von 26.894,00 € (netto) an die Firma Hörmann Warnsysteme GmbH in Saarbrücken zu.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Des Weiteren stimmt der Verbandsgemeinderat der Anschaffung zur Lieferung und Montage von 3 Sirenensteuerempfängern laut Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz über die Firma Swiss Phone zu einem Gesamtpreis von 5.694,15 € (netto) zu.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 11: Jahresabschluss 2021 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung
Nach § 3 LVO sind die Ergebnisse der Prüfung in einer Schlussbesprechung zu erörtern, zu der neben den Mitgliedern des Werkausschusses auch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt einzuladen sind. Die Vorabberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 wurden den Ratsmitgliedern mit er Sitzungsvorlage zugestellt.
Den Prüfungsberichten ist zu entnehmen, dass die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung für das Jahr 2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Die Jahresergebnisse aller Betriebszweige sind nachfolgend aufgeführt:
Die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung werden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EigAnVO wie folgt festgestellt:
Betriebszweig Wasserversorgung
| Jahresabschluss zum 31.12.2021 | |
| 1. | Die Bilanz zum 31.12.2021 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 7.359.810,02 € ab. |
| 2. | Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 weist einen Jahresverlust in Höhe 106.681,98 € aus. |
| 3. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt. |
| 4. | Der Jahresverlust 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Betriebszweig Abwasserreinigung
| Jahresabschluss zum 31.12.2021 | |
| 1. | Die Bilanz zum 31.12.2021 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 17.247.569,01 € ab. |
| 2. | Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 72.833,60 € aus. |
| 3. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt. |
| 4. | Der Jahresgewinn 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Betriebszweig Wärmeversorgung
| Jahresabschluss zum 31.12.2021 | |
| 1. | Die Bilanz zum 31.12.2021 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 934.582,99 € ab. |
| 2. | Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 weist einen Jahresverlust in Höhe von 19.157,11 € aus. |
| 3. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt. |
| 4. | Der Jahresverlust 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Bürgermeisterin Vera Höfner und die Beigeordneten nehmen gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teil.
Sodann übergibt Bürgermeisterin Vera Höfner den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied Richard Pestemer, der nachfolgend informiert, dass nach § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO der Verbandsgemeinderat in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten entscheidet.
Die nach der Landesverordnung zu § 89 GemO vorgeschrieben Schlussbesprechung hat in der Sitzung des Werkausschusses am 28.11.2023 stattgefunden.
Neben der Empfehlung den Jahresabschluss 2021 für die Betriebszweige Wasser-versorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung festzustellen, hat der Werk-ausschuss auf der Grundlage der erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerke empfohlen, bezüglich des vorstehend bez. Jahresabschlusses die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten zu erteilen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, bezüglich des Jahresabschlusses 2021 für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung der Bürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Bürgermeisterin Vera Höfner und die Beigeordneten nehmen gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teil.
Zu TOP 12: Anpassung der Satzungen der Verbandsgemeindewerke Thalfang
Aufgrund der Anpassung der Mustersatzungen (Aktualisierung im November 2020) beabsichtigt die Werkleitung die Anpassung von folgenden Satzungen für die Verbandsgemeindewerke Thalfang:
| • | Allgemeine Entwässerungssatzung vom 17.12.2015 |
| • | Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 16.12.2015 |
| • | Allgemeine Wasserversorgungssatzung vom 17.12.2015 |
| • | Entgeltsatzung Wasserversorgung vom 17.12.2015 |
| • | Betriebssatzung vom 08.05.2009 |
Neben den o.g. aktuellen Satzungen liegen den Ratsmitgliedern weitere folgende Dokumente zum Abgleich vor:
| • | Entwurf 2023 Allgemeine Entwässerungssatzung |
| • | Entwurf 2023 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung |
| • | Entwurf 2023 Allgemeine Wasserversorgungssatzung |
| • | Entwurf 2023 Entgeltsatzung Wasserversorgung |
| • | Entwurf 2023 Betriebssatzung |
Werkleiter Peter Piegza erläutert im Folgenden die wesentlichen Änderungen in den neuen Satzungsentwürfen.
Entwurf 2023 Allgemeine Entwässerungssatzung
• Kleinkläranlagen: In der aktuellen Satzung wurde der Umgang mit Kleinkläranlagen in mehreren Paragraphen geregelt. Im Entwurf wurde die Regelung aus der Mustersatzung des GStB übernommen.
Entwurf 2023 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung
• Erstmalige Herstellung und räumliche Erweiterung: In der aktuellen Satzung wird der Begriff erstmalige Herstellung und räumliche Erweiterung verwendet. Die Kommunalberatung empfiehlt den Begriff der räumlichen Erweiterung zu streichen da die Verbandsgemeinde die erstmalige Herstellung noch nicht abgeschlossen hat, somit erübrigt sich der Zusatz.
• Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung: Die Berücksichtigung nicht eingeleiteter Wassermengen wird in der Neufassung abweichend der aktuellen Satzung geregelt. Bei der Bemessung der Gebühren wird für jeden Gebührenschuldner ohne besonderen Nachweis und Antrag 10 % der Wassermenge nach Absatz 2 unberücksichtigt und abgesetzt. Dadurch entfallen auch die Angaben für die Viehhaltung (bisher: Bemessung der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung je Großvieheinheit). Soweit Wassermengen nicht der Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeführt werden, bleiben sie bei der Berechnung der Gebühren unberücksichtigt, wenn nicht zugeführte Menge durch einen geeichten Wasserzähler nachgewiesen wird.
• Gewichtung von Schmutzwasser: Als Messmethode zur Gewichtung von Schmutzwasser wird neben den qualifizierten Stichproben und der 2-Stunden-Mischprobe auch die 24-h Mischprobe hinzugefügt.
Entwurf 2023 Allgemeine Wasserversorgungssatzung
• Messeinrichtung: Aufgenommen wird die Regelung der Wasserzähler, die über eine Funkverbindung auslesbar sind (Funkwasserzähler), sowie zusätzlich die datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Entwurf 2023 Entgeltsatzung Wasserversorgung
• Erstmalige Herstellung und räumliche Erweiterung: In der aktuellen Satzung wird der Begriff Erstmalige Herstellung und räumliche Erweiterung verwendet. Die Kommunalberatung empfiehlt den Begriff der räumlichen Erweiterung zu streichen da die Verbandsgemeinde die erstmalige Herstellung noch nicht abgeschlossen hat, somit erübrigt sich der Zusatz.
Entwurf 2023 Betriebssatzung
• Aufgaben des Einrichtungsträgers: Im Entwurf wurde die Regelung aus der Mustersatzung des GStB übernommen und Wertgrenzen angepasst.
• Aufgaben des Werkausschusses: Im Entwurf wurde die Regelung aus der Mustersatzung des GStB übernommen und Wertgrenzen angepasst.
• Bürgermeister: Im Entwurf wurde die Regelung aus der Mustersatzung des GStB übernommen.
• Werkleitung: Im Entwurf wurde die Regelung aus der Mustersatzung des GStB übernommen und Wertgrenzen angepasst.
Die Satzungsentwürfe wurden durch die Kommunalberatung einer externen Prüfung unterzogen und freigegeben.
Werner Breit (Fraktionsvorsitzender FDP) sieht in den vorliegenden Satzungsentwürfen noch Diskussionsbedarf und regt an, diese zunächst im Werkausschuss zu beraten.
Werkleiter Peter Piegza verweist auf die rechtlichen Konsequenzen, sollten die Satzungen nicht in 2023 beschlossen werden. Eine erneute Beratung im Werkausschuss und sich eventuell daraus ergebende Änderung der Satzungen ist jederzeit, unabhängig von der heutigen Beschlussfassung, möglich.
Beschluss:
| Der Verbandsgemeinderat beschließt folgende Satzungen in der vorliegenden Fassung: | |
| • | Entwurf 2023 Allgemeine Entwässerungssatzung |
| • | Entwurf 2023 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung |
| • | Entwurf 2023 Allgemeine Wasserversorgungssatzung |
| • | Entwurf 2023 Entgeltsatzung Wasserversorgung |
| • | Entwurf 2023 Betriebssatzung |
Der Beschluss erfolgt mit 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Zu TOP 13: Vergabe Neubau Kläranlage Talling
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2022, die Werkleitung, mit der Beauftragung der Ausschreibung zum Neubau der Kläranlage Talling beauftragt.
Das Ingenieurbüro BFH Ingenieure GmbH Trier hat zusammen mit der Vergabestelle Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH die Ausschreibung begleitet. Die Lose 02 bis 06 zur o.g. Baumaßnahme wurden öffentlich ausgeschrieben und am 09.11.2023 eröffnet.
Los 02 - Tief- und Ingenieurbauarbeiten
15 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 09.11.2023, 12:37 Uhr 7 gültige elektronische Angebote vor.
Los 03 - Maschinentechnische Ausrüstung
16 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 09.11.2023, 13:17 Uhr 6 gültige elektronische Angebote vor.
Los 04 - Elektrotechnische Ausrüstung
9 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 09.11.2023, 13:46 Uhr 5 gültige elektronische Angebote vor.
Los 05 - Metallbauarbeiten
12 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 09.11.2023, 12:50 Uhr 7 gültige elektronische Angebote vor.
Los 06 - Betriebsgebäude in Holzblockbauweise
6 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 09.11.2023, 12:50 Uhr keine Angebote vor.
Die Bindefrist endet am 20.12.2023.
Die Ergebnisse aller Vergabeverfahren im Vergleich mit der Kostenprognose können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (brutto, incl. 19% MwSt.):
Die Gesamtauftragssumme für die 4 zu vergebenden Lose liegt mit 1,866 M€ (brutto, incl. 19% MwSt.) ca. 11 % (rund 188 T€) über der Kostenprognose. Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Mit dem Wirtschaftsplan 2023 wurde im Betriebszweig Abwasserreinigung ein Kostenansatz von 700.000,00 € brutto (WJ 2023) und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 750.000,00 € brutto (WJ 2024) beschlossen. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit aktuell sichergestellt werden.
Die Grundsätze der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit werden ebenfalls gewahrt. Durch die Maßnahme wird die Sicherstellung der Abwasserreinigung gewährleistet und die Instandhaltung der Infrastruktur sichergestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses, die Vergabe für folgende Lose und beauftragt die Werkleitung mit der Durchführung:
| • | Los 02 - Tief- und Ingenieurbauarbeiten |
| an die Firma Max Düpre GmbH, Hermeskeil gemäß Angebot vom 08.11.2023 zu einem Gesamtbetrag von 1.434.121,75 € (brutto, incl. 19% MwSt.). |
| Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
| • | Los 03 - Maschinentechnische Ausrüstung |
| an die Firma A+R GmbH, Hoppstädten-Weiersbach gemäß Nebenangebot vom 07.11.2023 zu einem Gesamtbetrag von 165.533,76 € (brutto, incl. 19% MwSt.). |
| Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
| • | Los 04 - Elektrotechnische Ausrüstung |
| an die Firma LS Prozesstechnik, Salmtal gemäß Angebot vom 03.11.2023 zu einem Gesamtbetrag von 233.575,77 € (brutto, incl. 19% MwSt.). |
| Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
| • | Los 05 – Metallbauarbeiten |
| an die Firma ÖKOBIT GmbH, Föhren gemäß Angebot vom 07.112023 zu einem Gesamtbetrag von 49.443,31 € (brutto, incl. 19% MwSt.). |
| Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
Zu TOP 14: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO darf die Verbandsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme entscheidet grundsätzlich der Verbandsgemeinderat.
Im Zeitraum vom 26.07.2023 bis zum 01.12.2023 hat die Verbandsgemeinde Thalfang nachfolgend aufgeführte Spenden erhalten:
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die bezeichneten Spenden vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde anzunehmen. Es wird in allen Fällen klargestellt, dass nach erfolgter Prüfung ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen Geber und Verbandsgemeinde nicht besteht.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 15: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf hat im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst.