1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 19.12.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
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| Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter Telefon-Nr. 06504-9140142. |
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| Es besteht die Möglichkeit, dass der Haushaltsplan als PDF-Datei an Ihre Mailadresse gesendet wird. Sofern hier Bedarf besteht, senden Sie bitte eine Mail an denise.holzhaeuser@rathaus-thalfang.de. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Schönberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab der Offenlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, oder elektronisch an rudolf.ebert@rathaus-thalfang.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird im Rahmen seines Beschlusses über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |