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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 50/2023
Seite 5
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Wahlhelfer*innen gesucht!

Zur Durchführung von Wahlen sind

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich!

Bei jeder Wahl wird das Gebiet der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf in Stimmbezirke aufgeteilt. In jedem Stimmbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung am Wahlsonntag im Wahllokal verantwortlich. Er besteht aus Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, Schriftführerin oder Schriftführer, deren Stellvertretungen und Beisitzerinnen oder Beisitzern. Die Zahl der Beisitzerinnen oder Beisitzer variiert bei den verschiedenen Wahlen. Für den Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld.

Da Wahlvorstände jeweils aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen werden, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, Ihren Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Es geht darum Stimmzettel auszugeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürgerinnen und Bürger zu beobachten und danach die Stimmzettel auszuzählen.

Die nächste Wahl ist die

Kommunal- und Europawahl 2024 am 09.06.2024

(evtl. Stichwahlen am 23.06.2024)

Haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit?

Für weitere Informationen rufen Sie uns gerne unter 06504/9140-128 oder -127 an.

Zur Meldung als Wahlhelfer*in senden Sie bitte eine Email an

wahlen@rathaus-thalfang.de.

Bitte geben Sie hier Ihre Adressdaten und evtl. eine Telefonnummer (bevorzugt mobil) an, damit wir Sie schneller und unkomplizierter erreichen können.

Die Berufung der Wahlvorstände beginnt etwa drei Monate vor einer Wahl. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dieser Berufung auch direkt für evtl. Stichwahlen am 23.06.2024 berufen werden.

Wenn Sie von uns eingesetzt werden, bekommen Sie nach Ihrer Meldung ein persönliches Schreiben, das alle erforderlichen Informationen enthält, auch zu Ihrem Einsatzort.

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