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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Teilbereich „SO Regenerative Energien“ der Gemeinde Gielert

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Teilbereich „SO Regenerative Energien“ der Gemeinde Gielert

Hier: Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Billigung des Entwurfs und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat am 24.03.2021 in öffentlicher Sitzung, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung, den Entwurf zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Teilbereich „SO Regenerative Energien“ der Gemeinde Gielert nebst Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 02. Januar 2023 bis 02. Februar 2023

im Rathaus der Verbandsgemeinde Thalfang (Rathaus, Betriebsgebäude, Zimmer 1, Raiffeisenstraße 4, in 54424 Thalfang) zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Dienststunden sind: Montag und Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr.

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan zudem auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thalfang (www.erbeskopf.de unter Aktuelles, Downloads, Externes Downloadverzeichnis) abrufbar.

Der Entwurf zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Teilbereich „SO Regenerative Energien“ der Gemeinde Gielert umfasst:

- Zeichnerischer Teil

- Begründung Teil 1 "Städtebau"

- Begründung Teil 2 "Umweltbericht"

- Anlage zum Umweltbericht: Biotoptypenbestandsplan

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

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Umweltbericht zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Teilbereich „Sondergebiet regenerative Energien“, Ortsgemeinde Gielert mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Versiegelung, ehemalige Nutzung als Erdaushubdeponie), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Quellbereiche), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG), Landschaft und Erholung (Landschaftsbildqualität, Wanderwege), Mensch/menschliche Gesundheit (Wohnen, visuelle Beeinträchtigung), Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

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Avifaunistisches Fachgutachten zum geplanten Windenergieprojekt mit zwei WEA in der Ortsgemeinde Gielert (Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Landkreis Bernkastel-Wittlich; 2019).

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Fachgutachten Fledermäuse zum geplanten Windenergieprojekt mit zwei WEA in der Ortsgemeinde Gielert (Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Landkreis Bernkastel-Wittlich; 2018).

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

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Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Bauen und Umwelt, vom 28.08.2020 zum Artenschutz (Neuntöter, Haselmaus, Wachtel) und zur Erosionsgefahr.

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Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfall, Boden vom 09.10.2020 zum Grundwasser- und Erosionsschutz.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, den 19.12.2022
gez. Vera Höfner, Bürgermeisterin