| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Breitbandausbau |
| 2. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO |
| 3. | Teilnahme Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) |
| 4. | Mitteilungen und Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil: | |
| 1. | Personalangelegenheiten |
| 2. | Informationen |
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 5. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Breitbandausbau
Die Vorsitzende berichtet, dass das „Graue-Flecken-Förderprogramm“ zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland dem Verbandsgemeinderat in seiner letzten Sitzung bereits vorgestellt wurde. Ziel ist ein effektiver und technologieneutraler Breitbandausbaus in der Region zur Erreichung eines gigabitfähigen Netzes für alle, die derzeit nicht über ein Netz verfügen, das zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stellt.
Die Ortsgemeinden haben die Aufgabe des Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde übertragen. Die Maßnahme wird zu 50 % aus Mitteln des Bundes und zu 40 % vom Land Rheinland-Pfalz finanziert. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung muss über die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils von 10 % der Wirtschaftlichkeitslücke beraten werden. Bei einer Übernahme der geschätzten anteiligen Kosten von rd. 700.000 € durch die Verbandsgemeinde wäre eine Anhebung der Verbandsgemeindeumlage um rd. 0,75 % über die Dauer der Kreditlaufzeit von 20 Jahren notwendig. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung zur Finanzierung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Sodann übergibt Sie das Wort an Herrn Denis von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, der im Folgenden das „Graue-Flecken-Programm“ anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 1) erläutert.
Anschließend informiert Büroleiter Darius Schürmann anhand einer fiktiven Beispielrechnung die beiden Finanzierungsmöglichkeiten durch die Ortsgemeinden bzw. durch die Verbandsgemeinde und deren Auswirkungen auf die jeweiligen Haushalte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Bürgermeisterin Vera Höfner verweist auf die einmalige Chance die Infrastruktur der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zukunftsfähig auszubauen und appelliert an den Solidaritätsgedanken. Sollte der Eigenanteil nicht über die Verbandsgemeinde finanziert werden, werden sich einige Ortsgemeinden den Breitbandausbau nicht leisten können, mit der Konsequenz, dass sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung nicht in Anspruch genommen werden kann. Diese Ortgemeinden werden mittel- bis langfristig auf eine heute zur Daseinsvorsorge gehörende Glasfaseranbindung verzichten müssen.
Beigeordneter Stephan Müller weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger über eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage bzw. der Grundsteuerhebesätze der Ortsgemeinden zwar belastet werden, dafür aber einen kostenlosen Glasfaseranschluss erhalten. Um am dargestellten Förderprogramm teilnehmen zu können, ist diese Vorgehensweise jedoch alternativlos, da eine direkte Kostenbeteiligung der Anschlussnehmer hier nicht vorgesehen ist.
Im Folgenden beantwortet Herr Denis die Fragen der Ausschussmitglieder und erläutert insbesondere Probleme mit Adresspunkten, der Vorgehensweise in der vorangegangenen Maßnahme (dem sogenannten „Weiße-Flecken-Programm“) und beim eigenwirtschaftlichen Ausbau, der jedoch gerade für kleiner Kommunen nicht realisierbar sein wird. Zudem weist er darauf hin, dass die Entscheidung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf das Gesamtprojekt des Kreises hat. Ungeachtet der erfolgten Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde müssen bei einer Finanzierung über die Ortsgemeinden diese jeweils eigene Beschlüsse hinsichtlich ihrer Teilnahme am Projekt bzw. der Finanzierung fassen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Winfried Welter, gibt zu bedenken, dass bei einer Finanzierung über die Verbandsgemeindeumlage diejenigen Ortsgemeinden benachteiligt werden, die bereits ausgebaut haben.
Werner Breit (Fraktionsvorsitzender FDP) merkt an, dass der Solidargedanke in anderen Bereichen auch nicht konsequent umgesetzt wird und er insbesondere aus Sicht der Ortsgemeinde Thalfang, die einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstrebt, einer Finanzierung über die Verbandsgemeindeumlage nicht zustimmen kann. Zudem muss berücksichtigt werden, dass sich die Finanzsituation vieler Ortsgemeinden in naher Zukunft durch die geplanten Windenergieanlagen grundlegend ändern wird.
Ausschussmitglied Karl Heinz Koch (CDU) spricht sich für das Verursacherprinzip aus. Nur Derjenige, der einen Mehrwert hat, sprich einen Glasfaseranschluss erhält, sollte auch dafür zahlen. Demnach sollte jede Ortsgemeinde ihren Ausbau selbst finanzieren.
Ortsbürgermeister Stefan Thömmes (Lückenburg) schlägt vor, die durch neue Windenergieanlagen steigenden Einnahmen des Solidarpaktes „Wind“ für die Ausbaukosten heranzuziehen.
Auch der Fraktionssprecher der Grünen, Christian Synwoldt, hält beide Finanzierungs-modelle für problematisch, ist aber der Meinung, dass der Glasfaserausbau, insbesondere auch für Unternehmen, eine alternativlose Investition in die Zukunft ist.
Bürgermeisterin Vera Höfner appelliert nochmals an die Ausschussmitglieder die einmalige Chance des flächendeckenden Glasfaserausbaus zu ergreifen. Nur aufgrund des angebotenen Förderprogramms ist auch für kleine Ortsgemeinde eine Ertüchtigung der Infrastruktur möglich.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, den im Rahmen des „Graue-Flecken-Programm“ zum flächendeckenden Glasfaserausbau der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf verbleibenden Eigenanteil von 10 % der Wirtschaftlichkeitslücke (rd. 700.000 €) im Haushalt der Verbandsgemeinde zu veranschlagen und demnach über einer Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage (um rd. 0,75 % über 20 Jahre) zu finanzieren.
Der Beschluss erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung.
Zu TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 gem. §§ 95 und 96 GemO
Bürgermeisterin Vera Höfner verweist auf den zur heutigen Beratung vorliegenden II. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024, der erneut aufgrund kurzfristig geänderter gesetzlicher Vorgaben unter enormem Zeitdruck erstellt wurde. Wesentlichste Änderung ist die Senkung der Verbandsgemeindeumlage von 46,66 % im I. Entwurf auf nunmehr 44,16 %, wobei hier noch der Eigenanteil für den Breitbandausbau (siehe TOP 1) enthalten ist.
Weitere Änderungen gegenüber dem I. Entwurf stellen sich laut Büroleiter Darius Schürmann wie folgt dar:
| Laufende Verwaltungstätigkeit: | (+) Verbesserung / (-) Verschlechterung in 2024 |
| Personalkosten: |
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| Reduzierung der geplanten Personalkosten für vakante Stellen (Zentrale Vergabestelle, FB 2, Energiemanagement) aufgrund anzunehmender späterer Besetzung als ursprünglich angenommen | + 64.100 Euro |
| Neuberechnung der Personalkosten für die Besetzung der Stelle Nr. 73 in FB 1 Personal anhand der tatsächlichen Gegebenheiten | + 2.500 Euro |
| Sonstiges: |
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| Einplanung der Förderung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) für die Dachsanierung der Grundschule Thalfang bei gleichzeitiger Anpassung des Ausgabenansatzes auf die Höhe des vorliegenden Angebotes | + 75.600 Euro |
| Kostenerstattung des Landkreises für die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl | + 4.000 Euro |
| Anpassung des Haushaltsansatzes für die 10-Jahres-Prüfung der Drehleiter | + 38.500 Euro |
| Ausplanung des Haushaltsansatzes für Leitlinienkatalog Freiflächen-Photovoltaik | + 20.000 Euro |
| Anpassung des Haushaltsansatzes für Mahngebühren und Säumniszuschläge | + 10.000 Euro |
| Neuberechnung des Tilgungsbetrages nach § 105 Abs. 4 GemO auf der Basis des tatsächlichen Standes der Liquiditätskredite zum 31.12.2023 sowie des Entschuldungsvolumens aus dem PEK-RP aus der aktuellsten Probeberechnung | + 22.957 Euro |
Im investiven Finanzhaushalt wurde der Haushaltsansatzes für das TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) Dhronecken von 75.000 Euro auf 90.000 Euro aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerung einschl. Neuberechnung der Abschreibungen auf Sachanlagevermögen / Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen sowie der Zins- und Tilgungsbelastung (Auswirkung erst in Haushaltsfolgejahren) angepasst. Zudem wurde der Haushaltsansatz für den VRW (Vorausrüstwagen) Thalfang (80.000 Euro) entfernt, da eine Genehmigung seitens der ADD nicht in Aussicht gestellt wurde; ebenfalls einschl. Neuberechnung der Abschreibungen auf Sachanlagevermögen / Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen sowie der Zins- und Tilgungsbelastung (Auswirkung erst in Haushaltsfolgejahren).
Anschließend erläutert Herr Schürmann noch den unwesentlich geänderten Stellenplan und beantwortet die diesbezüglichen Fragen der Ausschussmitglieder.
Winfried Welter (Fraktionssitzender CDU) hält die nunmehr vorgeschlagenen Verbandsgemeindeumlage für annehmbar und alternativlos. Er sieht im vorliegenden Zahlenwerk keine weiteren Einsparpotentiale bzw. Einnahmemöglichkeiten und schlägt vor den Haushalt so zu beschließen.
Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Werner Breit, schließ sich dem an und verweist auf die Ausgaben im Bereich Brandschutz und die dahingehenden ausstehenden Gespräche mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) bezüglich des Brandschutzkonzeptes.
Die Vorsitzende erklärt, dass der vorliegende Plan die Schließung der Verbandsgemeindebücherei Thalfang zum 30.06.2024 vorsieht und informiert über eine deswegen eingereichte Petition. Zur Erläuterung der Sachlage übergibt sie das Wort an die Leiterin des Fachbereiches 3, Frau Beate Kimmling.
Diese führt aus, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur (WTK) in seiner Sitzung am 07.11.2023 einstimmig folgende Empfehlung an den Verbandsgemeinderat beschlossen hat:
„Aufgrund der sehr geringen Auslastung der Verbandsgemeinde-Bücherei mit gerade mal 20 Leser/-innen in 2023 und der defizitären Haushaltslage, wird sich dafür ausgesprochen, die Verbandsgemeinde-Bücherei, im Haus der Begegnung, zum 30.06.2024 zu schließen. „
Die Verbandsgemeindebücherei verursacht folgende Kosten:
| • | Personalkosten — 2.600 € |
| • | Personal und Sachkosten der Kernverwaltung — 3.300 € |
| • | Kosten für die Raumnutzung ab 2023 — 1.800 € |
| • | Anschaffung von Büchern — 1.500 € |
| • | Zeitschriftenabonnements — 200 € |
| — 9.400 € | |
Demgegenüber stehen Einnahmen von 90 € (18 Leserabonnemente).
Da die Personalkosten der Kernverwaltung auch bei einer Schließung weiterhin bestehen, entsteht insgesamt für die Verbandsgemeindebücherei jährlich ein Defizit von rd. 6.000 €.
Im Rahmen der eingereichten Petition „Zum Erhalt der Bücherei der Verbandsgemeinde Thalfang“ mit 560 Unterschriften wurden mit den Initiatoren vielfältige Vorschläge zum wirtschaftlichen Betrieb, und damit zu Erhalt der Bücherei, besprochen. Zudem sicherten die Petenten zu, sich ehrenamtlich einzubringen, sofern die finanzielle Unterstützung der Verbandsgemeinde weiterhin gegeben ist.
Frau Kimmling informiert weiterhin, dass eine höhere Frequenz von Leserinnen und Lesern aufgrund der Petition leider nicht feststellbar ist. Zudem wären bei einem Weiterbetrieb dringende Investitionen erforderlich (moderne Medien, Abrechnungssystem usw.) um eine moderne und zeitgemäße Bücherei anbieten zu können.
Mehrheitlich betont der Ausschuss grundsätzlich die kulturelle und bildungspolitisch Wichtigkeit der Verbandsgemeindebücherei und erkennt das Engagement der Petenten an. In Anbetracht der defizitären Haushaltslage und der sehr geringe Auslastung erscheint ein Erhalt über den 30.06.2024 hinaus als wenig sinnvoll. Sollten die ehrenamtlichen Petenten bis dahin jedoch ein tragfähiges Konzept erarbeiten besteht, jederzeit die Möglichkeit im Rahmen eines Nachtragshaushaltes die finanzielle Unterstützung weiterhin sicherzustellen. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht hat und dessen Empfehlung an den Verbandsgemeinderat beachtet werden sollte. Ein dahingehender Beschluss des Haupt- und Finanzausschusse ist demnach nicht notwendig.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den vorliegenden II. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024, mit den dargestellten Änderungen und einer Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 44,16 %, zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Zu TOP 3: Teilnahme Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)
Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgenommen, da mit den Vertragsangeboten zur Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) bis heute gerechnet wurde. Da dies tatsächlich jedoch nicht der Fall ist, besteht kein Beratungsbedarf. Das endgültige Entschuldungsvolumen bezogen auf den Kernhaushalt der Verbandsgemeinde liegt laut der aktuellsten Probeberechnung bei 7.297.304 Euro. Seitens des Ministeriums der Finanzen wurde jedoch mitgeteilt, dass sich bis zur finalen Berechnung des Entschuldungsvolumens definitiv noch Änderungen ergeben werden. Sollten die Vertragsangebote rechtzeitig eintreffen, kann darüber im Verbandsgemeinderat am 06.02.2024 beraten werden.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 4: Mitteilungen und Informationen
Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über das Landesvorhaben die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) durch eine Beratungs- und Unterstützungsstelle sowie in Teilen mit Anschubfinanzierungen zu unterstützen. Insbesondere mit Blick auf den herrschenden Fachkräftemangel wird dies vom Gemeinde- und Städtebund unterstützt. Aufgrund des großen Potentials der IKZ will das Land keine weiteren Gesetze zur Gebietsänderung vornehmen, was den Gemeinden und Städten Planungs- und Gestaltungssicherheit gibt.
Zu TOP 5: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.