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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer, des Landwirtschaftskammerbeitrages und der Hundesteuer für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das Jahr 2024

Abgabenfestsetzung

Die Grundsteuern A und B, der Landwirtschaftskammerbeitrag und die Hundesteuer werden gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (für die Grundsteuer), § 18 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (für den Landwirtschaftskammerbeitrag) und § 3 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den Hundesteuersatzungen der jeweiligen Ortsgemeinden für das Haushaltsjahr 2024 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt für das Haushaltsjahr 2023 veranlagten Höhe festgesetzt. Ein schriftlicher Abgabenbescheid wird nicht erlassen. Für die Abgabenpflichtigen treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, sofern Änderungen in der sachlichen und persönlichen Abgabenpflicht eintreten. In diesem Fällen erhalten die Abgabenpflichtigen einen schriftlichen Bescheid.

Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuer, der Landwirtschaftskammerbeitrag und die Hundesteuer werden zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig. Für Abgabepflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung nach § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, werden die Abgaben in einem Betrag am 1. Juli 2024 fällig. Voraussetzung hierfür ist eine Antragstellung bis zum 30. September des Vorjahres.

Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Steuern und Abgaben für das laufende Jahr zu den o.g. Fälligkeitsterminen zu überweisen. Die Beträge sind dem letzten schriftlichen Steuer-/Gebühren- und Abgabenbescheid zu entnehmen und unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Thalfang am Erbeskopf zu zahlen:

Sparkasse Mittelmosel EMH

IBAN-Nr. DE58 5875 1230 0040 0005 23 SWIFT-BIC MALADE51BKS

Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG

IBAN-Nr. DE87 5606 1472 0002 8872 90 SWIFT-BIC GENODED1KHK

Raiffeisenbank Mehring - Leiwen

IBAN-Nr. DE38 5856 1771 0000 1110 00 SWIFT-BIC GENODED1MLW

Postbank Köln

IBAN-Nr. DE73 3701 0050 0026 8355 04 SWIFT-BIC PBNKDEFF

Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht.

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.erbeskopf.de (unter der Rubrik "Datenschutz") oder erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Widerspruch hat gem. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VWGO keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgemäßen Zahlung der Abgaben.

Thalfang, den 09.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
im Namen und Auftrag der Ortsgemeinden Berglicht, Breit, Büdlich, Burtscheid, Deuselbach, Dhronecken, Etgert, Gielert, Gräfendhron, Heidenburg, Hilscheid, Horath, Immert, Lückenburg, Malborn, Merschbach, Neunkirchen, Rorodt, Schönberg, Talling, Thalfang.