über die Ergebnisse der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken am Donnerstag, dem 05. Dezember 2024
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
II. Nichtöffentlicher Teil
I. Öffentlicher Teil
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Forstwirtschaftsplan 2025
Verbandsvorsteher Stefan Thömmes gibt das Wort an Revierleiterin Mareike Döscher. Frau Döscher informiert den Zweckverband über den Forstwirtschaftsplan 2025.
Verbandsvorsteher Stefan Thömmes bedankt sich herzlich für das angenehme Arbeiten mit Revierleiterin Döscher und Forstamtsleiter Vanck und wünscht schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2025 in der vorliegenden Fassung wird zugestimmt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Revierleiterin Döscher und Forstamtleiter Vanck verabschieden sich.
Zu TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
Verbandsvorsteher Stefan Thömmes hat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110 Abs. 4 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusse, Herrn Sebastian Graul, der das Ergebnis der Rechnungsprüfung am 11.11.2024 wie folgt vorträgt:
Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang – für das Haushaltsjahr 2021 in ihrer Sitzung am 11.11.2024 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: Der Rechenschaftsbericht, der Beteiligungsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Prüfergebnis:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 5.026.327,84 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss von 84.104,85 € aus. | |
| 2. | Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: | |
| - | Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten; |
| - | ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor; |
| - | die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; |
| - | der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes der 12 Gemeinden. |
| 3. | Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 2.808.081,59 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2020 um 84.104,85 € erhöht. | |
| 4. | Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: | |
| - | Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 157.363,98 € auf 5.026.327,84 € erhöht; |
| - | das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen hat sich um 81.871,92 € auf 1.063.826,55 € erhöht. |
| 5. | Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: | |
| - | Liquiditätskredite (Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde) bestehen zum 31.12.2021 nicht. |
| - | Die Investitionskredite haben sich in 2021 um 84.104,95 € auf 684.794,44 € vermindert. |
| 6. | Prüfungsempfehlung: Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. Es wird empfohlen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO). | |
Beschluss:
Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage von der Verbandsversammlung festgestellt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2021
Verbandsvorsteher Stefan Thömmes hat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Am 11.11.2024 fand die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes der 12 Gemeinden statt. Nach Abschluss der Prüfung empfiehlt der Ausschuss die Entlastung nach § 114 GemO zu erteilen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Sebastian Graul, beantragt die Entlastung nach § 114 GemO.
Beschluss:
Dem Zweckverbandsvorsitzenden sowie seinen Stellvertretern wird Entlastung erteilt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses wird die Sitzung für eine Pause von 19.30 – 19.38 Uhr unterbrochen.
Zu TOP 4: Bussituation Kita Arche Noah / Schulen
Die Bussituation wurde bereits in der letzten Sitzung des Zweckverbandes angesprochen. Hierfür sind auch die Kita Leiterinnen Frau Klein und Frau Jung erschienen. Es haben bereits Gespräche mit der Kreisverwaltung, dem Busunternehmen, der Kita-Leitung, dem Elternausschuss sowie der Leitung der Schulen stattgefunden und es wurde ein Vorschlag erarbeitet, welcher schnellstmöglich umgesetzt werden soll. Diesen erörtert Verbandsvorsteher Stefan Thömmes anhand eines Lageplanes:
Anfahrende Busse werden durch eine Busspur am oberen Rand des Parkplatzes zum Eingang der KiTa Arche Noah geleitet. Dort nimmt eine Erzieherin die KiTa-Kinder aus dem Bus in Empfang. Der Bus fährt weiter zu den bisherigen Parkplätzen vor der Turnhalle, wo die Grundschulkinder sowie die Schüler/-innen der Erbeskopf-Realschule plus Thalfang aussteigen.
Der Wunsch des Busunternehmens und der VRT sei es, dass zwei Busse vor der Kita gleichzeitig halten um die Kita-Kinder aussteigen zu lassen. Dies ist platztechnisch als auch personaltechnisch umsetzbar. Busse, die keine Kita-Kinder befördern fahren an den haltenden Bussen vorbei und setzen die Schulkinder an der Haltestelle Nummer zwei vor der Grundschule ab.
Nachmittags ist es geplant, dass die Busse die Richtung Talling und Richtung Hilscheid einen festen Abfahrtsplatz haben. Die Busse sollen vor der Kita halten, damit die Kita-Kinder genau wissen, wohin sie zugehen haben. Sie Grundschulkinder sowie die Schüler/-innen der Erbeskopf-Realschule plus steigen somit nach den Kita-Kinder vor dem Kindergarten in die Busse. Die anderen Busse werden nach Linien auf dem Parkplatz vor der Turnhalle aufgestellt.
Der Elternwunsch wäre es noch, dass eine Abholung um 14 Uhr stattfinden kann, dies ist aber noch in Klärung.
Die ungenutzte Fläche des Parkplatzes steht den Bediensteten der Schulen und der KiTa als Parkfläche und für Kurzzeitparkplätze zur Verfügung.
Es hat ein Termin mit dem Verbandsvorsteher, der Bürgermeisterin, der Leitung der GFA und Herrn Hartmann von der Bauabteilung stattgefunden. Hier ging es um das Gelände der GFA, welches in der Vergangenheit mal für die Containerschule genutzt wurde. Verbandsvorsteher Thömmes und Herr Leschner von der GFA sind zu einer Vereinbarung bezüglich des Grundstückes gekommen. Der Zweckverband kann das Gelände vollumfänglich nutzen, wenn sich um eine Sicherungsmaßnahme, im Sinne einer Einfriedigung, gekümmert wird.
Verbandsvorsteher Thömmes hat hierzu auch schon Angebote eingeholt. Die Einfriedung könnte mit den Gemeinde- bzw. Zweckverbandarbeitern durchgeführt werden. Die Vergabe kann von der Verbandsgemeinde durchgeführt werden. Für das zweiflüglige Tor liegt bereits ein Angebot von 2.112,25 € brutto vor. Für das benötigte Absperr- und Schildermaterial liegt ein Angebot in Höhe von 4.114,31 € brutto vor. Für den Tiefbau liegt ein Angebot von 7.618,42 € brutto vor.
Des Weiteren hätte die GFA gerne einen Ausweichparkplatz für die Mitarbeiter. Für die Zukunft ist auch angedacht, dass auf dem Gelände keine Parkplätze für Langzeitparker vorgesehen sind. Hier könnten Berechtigungsscheine ausgehändigt werden, um dem entgegenzuwirken.
Das Ordnungsamt hat für die Bussituation einen Kennzeichenplan erstellt. Die Firma Robert hat sich bereit erklärt den Vorschlag mit Bussen Probezufahren.
Laut der Finanzabteilung der Verwaltung könnten die Kosten aus dem laufenden Jahr finanziert werden. Hierzu wird aus dem Gremium hinterfragt, weshalb der Zweckverband diese Kosten allein zu tragen hat. In Anbetracht der Dringlichkeit erachtet der Verbandsvorsteher es für notwendig die Situation schnellstmöglich in Angriff zu nehmen, unter anderem auch, weil der Zweckverband die Finanzierung aus dem laufenden Jahr durchführen kann. Ein Gespräch diesbezüglich ist mit dem Schulträgerausschuss aber dennoch zu führen.
Beschluss:
Die dargestellte Lösung für die Bussituation Kita Arche Noah / Schulen soll schnellstmöglich umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe durchzuführen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Ergebnis der Begehung der beiden Kitas durch das Landesjugendamt
Verbandsvorsteher Thömmes berichtet über die Begehung der beiden Kitas Arche Noah und Regenbogen durch das Landesjugendamt. Kitas benötigen eine Betriebserlaubnis mit sogenannten Testaten, welche fünf Jahre gültig sind. Die letzten Testate wurden 2019 ausgestellt, somit müssten diese neue ausgestellt werden. Nach der Begehung lässt sich sagen, dass aktuell ein Fehlbedarf von 20 Plätzen für beide Kitas besteht. Die Problematik ist sehr groß, da immer mehr Neubaugebiet geplant werden, die zusätzlich benötigten Kitas aber nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren gibt es Personalprobleme in beiden Kitas. In der Kita Arche Noah fehlen 2,5 Stellen und in der Kita Regenborgen 1,37 Stellen, somit ungefähr 4 Vollzeitstunden. Gemäß Kita-Gesetz könnten für das gesamte Personal sogenannte Vertretungskräfte eingestellt werden, die in Krankheits- oder Urlaubsfällen die Vertretung übernehmen. Verbandsvorsteher Thömmes sowie die Kita-Leitungen machen den Vorschlag, vier Vollzeitvertretungsstellen zu schaffen. Diese Überhangstellen landen mit einem Anteil von 11% im Haushalt. In den nächsten fünf Jahren ist mit einem Personalabgang, aufgrund von Renteneintritt, zurechnen, weshalb dem auch mit den Vertretungsstellen entgegengewirkt wird. Aufgrund des Fachkräftemangels müssen diese Überhangstellen aber auch erstmal besetzt werden. Genauso müssten Erzieherausbildungen angeboten werden um Mitarbeiter in Zukunft zubinden. Stellenbeschreibungen müssen für die Zukunft viel flexibler werden und dem Bewerber mehr zusagen, zum Beispiel mit einer betrieblichen Zusatzrente oder einem Job-Bike.
Beschluss:
Die dargestellten Überhangstellen für vier Vollzeitstunden sollen ausgeschrieben werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Neubau:
In Bezug auf den Mehrbedarf von 20 Kindern in den Kitas muss eine Lösung gefunden werden. Verbandsvorsteher Thömmes hat sich die Baupläne der Kita Regenbogen besorgt und zeigt diese dem Zweckverband. Anhand des Planes erörtert er die aktuelle Aufteilung der Räume. Eine Lösung für das Problem könnte der Neubau eines Kindergartens sein, wobei jedoch mit einer Summe von 4. – 5. Millionen Euro zu rechnen ist. Eine weitere Lösungsmöglichkeit wäre die Kita um ein Stockwerk zu erhöhen. Hier stellt sich die Frage, ob dies statisch überhaupt umsetzbar wäre. Dies sind bisher nur Vorschläge, die erstmal geprüft werden müssten. Verbandsvorsteher Thömmes schlägt vor, ganz unverbindlich bei einem Ingenieurbüro nachzufragen, ob sowas überhaupt machbar wäre und wie es in Bezug auf Fördermittel bei einer energetischen Komplettsanierung aussieht.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Digitalisierung:
Das Land hat ein Softwarepaket namens „Kidz“ ins Leben gerufen. Damit werden sämtliche Daten des Personals sowie den Kindern erfasst. Das Programm wird an zwei Stellen gepflegt. Von der Verwaltung bezüglich der Gehälter und aus administrativen Aspekten. In der letzten Sitzung wurde bereits über eine Kita-App informiert. Ein solches Programm wird nicht nur die Erzieherinnen entlasten, auch für die Verbandsgemeindeverwaltung ergibt sich eine erhebliche Zeitersparnis. Eine solche Lizenz kostet 64 € pro Einrichtung / Monat für das Standardprogramm.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die Software „Kita - plus“ anzuschaffen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Friedhofsangelegenheiten
Nach der Begehung auf dem Friedhof in Thalfang hat Verbandsvorsteher Thömmes bereits zwei Angebote erhalten. Er schlägt vor die Maßnahme in zwei Bauabschnitte zu trennen. Im ersten Bauabschnitt müssten die Bäume an der Mauer entfernt werden, hierfür wartet er noch auf ein Angebot. Im zweiten Bauabschnitt sind die Grabstätten „neu“ für die Urnengräber, die in einem Halbkreis mit Pflasterschuppen angelegt werden sollten. Verbandsvorsteher Thömmes schlägt vor anstelle der Pflasterschuppen Schieferplatten zu verwenden. Hierfür liegt bereits ein Angebot für 16 Schieferplatten in Höhe von 3.741,36 € vor.
Des Weiteren müssten Pflasterarbeiten auf dem Friedhof durchgeführt werden, wie zum Beispiel das Anlegen eines Weges. Die Einebnungen von Gräbern im Frühjahr soll im Amtsblatt veröffentlicht werden, sobald der Auftrag vergeben ist.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung befürwortet die dargestellte Vorgehensweise und beauftragt die Anschaffung von 16 Schieferplatten zum Angebotspreis von 3.741,36 €.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 7: Informationen
Es ist nichts zu protokollieren.
Zu TOP 8: Bekanntgabe der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse
Es wird beschlossen, die Hauswirtschaftskräfte als auch die stellvertretenden Hauswirtschaftskräfte der Kitas neu einzugruppieren.