Die Steuer-, Gebühren- und Abgabenbescheide für das Jahr 2026 wurden zwischenzeitlich versendet.
Das Finanzamt hat uns darüber informiert, dass die Fortschreibungsprogramme nur in beschränktem Umfange einsatzbereit sind. Dies hat zur Folge, dass für Änderungen an Grundstücken, die im Kalenderjahr 2025 bereits eingetreten sind, derzeit keine Fortschreibungen der Grundsteuerwerte erfolgen können. Folglich können noch keine entsprechenden Grundsteuermessbescheide zur Verfügung gestellt werden.
Da diese die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer sind, können unsererseits auch keine Neuveranlagungen / Aufhebungen erfolgen. Dies gilt zzt. insbesondere für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sowie für Wertfortschreibungen.
Wichtiger Hinweis für neue Grundstückseigentümer:
Bitte keine Zahlungen zugunsten des Personenkontos der Vorbesitzer vornehmen!