Tagesordnung:
| 1. | Forstwirtschaftsplan 2023 |
| 2. | Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ |
| 3. | Informationen / Verschiedenes |
Zu TOP 1: Forstwirtschaftsplan 2023
Zunächst berichtet Forstamtsleiter Thomas Vanck, dass für das Jahr 2022 ein weitaus besseres Ergebnis erzielt wird, als ursprünglich geplant. Dies, weil wesentlich mehr Holz durch Käferbefall und Trockenschäden eingeschlagen werden musste, als ursprünglich geplant. Das Jahr 2022 sei weitaus trockener gewesen, als die Vorjahre. Dieses Jahr gehe als das trockenste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in die Geschichte ein. Dies begünstigte die Verbreitung des Borkenkäfers enorm.
Sollte auch das kommende Jahr wetterbedingt ähnlich ausfallen, seien weitere außerordentlich hohe Schäden zu erwarten.
Bei der heimischen Holzindustrie bestand zunächst kaum Nachfrage, da die Kapazitäten in den Werken ausgeschöpft waren. Daher wurde ein Teil der Einschläge exportiert. Durchschnittlich konnte hier ein Preis von 110 - 115 €/fm erzielt werden, wodurch auch das bessere Ergebnis in 2022 erklärt wird.
Bei Energieholz und Werkstoffen steigen die Preise z.Z. noch immer, während ansonsten die Preise leicht fallen.
Zur Eindämmung der Verbreitung des Borkenkäferbefalls werden Freiwillige gesucht, welche die Bäume im kommenden Frühjahr nach Hinweisen auf Borkenkäfer in Augenschein nehmen. Es wird gehofft, hierdurch einen Befall frühzeitig zu erkennen und eindämmen zu können.
Anschließend stellt Revierleiter Anell den Forstwirtschaftsplan ausführlich vor.
Der von der Forstverwaltung vorgelegte Forstwirtschaftsplan 2023 weist bei Erträgen von 359.723,00 € und Aufwendungen von 316.600,00 € ein positives Ergebnis in Höhe von 43.123,00 € aus. Dazu ist eine Einschlagmenge von rund 5.000 fm vorgesehen, die nach Abzug von Rest- und Kronenholz eine Verkaufsmenge von rund 4.500 fm erwarten lässt.
Die Kosten für Verbiss- und Waldschutz gegen Wild belaufen sich auf 9.800 €, für die Verkehrssicherung werden 8.000 € angesetzt. Ein größerer Aufwand ist für die Wegeunterhaltung mit 21.000 € notwendig.
Die Preise für Brennholz wurden wie folgt festgesetzt:
| 65,00 €/fm | Laubholz |
| 55,00 €/fm | Industrie- und Nadelholz |
Die Abgabe wird auf 15 fm je Haushalt beschränkt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Nach Beantwortung von Fragen und erfolgter Beratung stimmt die Verbandsversammlung dem vorgestellten und erläuterten Forstwirtschaftsplan 2023 zu.
Die Verbandsversammlung beschließt den Forstwirtschaftsplan 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Form und beauftragt das Forstamt Hochwald in Dhronecken mit der Durchführung des Forstwirtschaftsplanes.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 2: Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Forstamtsleiter Vanck und Revierleiter Anell führen aus, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine langfristige Förderung einführt, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Förderanträge können ab sofort online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt werden, die Bescheidung erfolgt in der Reihenfolge des Antragsdatums. Der Antrag für den Forstverband wurde seitens der Verwaltung bereits gestellt. Sollte die Verbandsversammlung sich gegen eine Teilnahme entscheiden oder eine Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass das Programm Nachteile für den Forstzweckverband hat, kann man den Antrag wieder zurückziehen.
Aus dem neuen Programm können kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen.
Einige der genannten Kriterien werden bereits seit Jahren praktiziert, so zum Beispiel der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, der Verzicht auf Kahlschläge, die natürliche Entwicklung auf Freiflächen sowie die natürliche Verjüngung.
Die Mindererlöse und der Mehraufwand werden der Fördersumme entgegengestellt, wobei sich ein Überschuss in Höhe von rund 763.855 € ergibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Forstverband eine Rückzugsmöglichkeit besteht, falls die noch zu klärenden Details eine deutlich geänderte Bewertung ergeben.
Der Forstverband beschließt, an der Beantragung einer Zuwendung auf Basis der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festzuhalten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: Informationen / Verschiedenes
Es ist nichts zu protokollieren.