am Mittwoch, den 07.12.2022
Der Vorsitzende beantragt die Reihenfolge der Tagesordnung wie folgt zu ändern:
Der TOP 5 „Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 gem. §§ 95 u. 96 GemO“ soll auf TOP 3 vorgezogen werden.
Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Demnach ergibt sich folgende Tagesordnung:
Tagesordnung
| 1. | Feststellung des Jahresabschluss 2019 |
| 2. | Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019 |
| 3. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 gem. §§ 95 u. 96 GemO |
| 4. | Abschluss Wartungsverträge |
| 5. | Errichtung einer Photovoltaikanlage |
| 6. | Informationen |
| II. nichtöffentlicher Teil | |
| 1. Personalangelegenheiten | |
| 2. Informationen | |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende Michael Reusch das Wort an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfer, Herr Martin Jung, der das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 erläutert.
Anschließend stellt die Verbandsversammlung den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Anlagen und Anhang entsprechend der vorgestellten Fassung gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung fest.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 2: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019
Die Verbandsversammlung beschließt, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, bezüglich des Jahresabschlusses 2019 des Zweckverbandes „Kindertagesstätte Berglicht“ die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Der stellv. Verbandsvorsteher hat gem. § 110 Abs. 4 GemO i.V.m. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 gem. §§ 95 u. 96 GemO
Herr Reusch erteilt das Wort an VG-Oberinspektor Rudolf Ebert, der die Haushaltssatzung und Haushaltsplanung 2023/2024 vorstellt.
Ergänzend zum Entwurf wird seitens Herrn Ebert darauf hingewiesen, dass entgegen der Verwaltungsvorlage noch folgende Änderungen erfolgen müssten:
Für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen – regelmäßiger Bedarf sind statt 3.000 € nun 4.000 € zu veranschlagen
Für Aufwendungen für Energie/Wasser/Abwasser/Abfall sind aufgrund steigender Energiepreise statt 15.000 € nun 20.000 € zu veranschlagen
Der Zweckverband Kita Berglicht beschließt, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023/2024 für den Zweckverband Kita Berglicht gemäß der von der Verwaltung vorgelegten Vorlage mit den vorgenannten Änderungen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Ebert für die Ausführungen.
Zu TOP 4: Abschluss von Wartungsverträgen
Die Verbandsversammlung berät über die Notwendigkeit zum Abschluss von Wartungsverträgen für die technischen Geräte, wie Heizungsanlage, Brandmeldeanlage, Klimagerät und der elektrischen Jalousien.
Herr Reusch schlägt vor, dass notwendige Wartungsverträge bis zu einem Betrag bis jährlich 1.000 € ohne einen gesonderten Beschluss abgeschlossen werden können.
Die Aufgaben werden als laufende Verwaltungsgeschäfte angesehen und können seitens der Verbandsvorsteherin bzw. deren Stellvertreter vorgenommen werden.
Die Verbandsversammlung stimmt dem Abschluss von notwendigen Wartungsverträgen bis zu einem Betrag von jährlich 1.000 € ohne gesonderten Beschluss zu.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Errichtung einer Photovoltaikanlage
Für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kita-Gebäudes wurde das Ingenieurbüro INVERTEC aus Osburg zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.
Es wurden 2 Varianten zur Installation einer geeigneten Photovoltaikanlage für das Kita-Gebäude Berglicht wie folgt ausgearbeitet:
1. Variante – Eine PV-Anlage mit Teileinspeisung
2. Variante – Eine PV-Anlage mit Teileinspeisung und Nachtspeicher
Nach Verifikation der Sachlage spricht sich die Verbandsversammlung für eine beschränkte Ausschreibung der 2 Varianten aus. Vorab sollen Fördermöglichkeiten und die dazugehörigen Voraussetzungen geprüft werden.
Die Verbandsversammlung beschließt, dass seitens der Verwaltung die Fördermöglichkeiten zu prüfen sind. Nach Vorliegen des Ergebnisses ist die beschränkte Ausschreibung der Photovoltaikanlage mit den 2 Varianten vorzunehmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Informationen
Das elektronische Zeiterfassungssystem wird zu Beginn des Jahres 2023 in Betrieb genommen.
Der Lärmpegel im Bauzimmer hat sich durch die Schalldämmung stark reduziert. Aufgrund des positiven Ergebnisses, wird angedacht, die anderen Gruppenräume ebenfalls mit Schalldämmung zu versehen.
Zwei langjährige Mitarbeiterinnen werden demnächst die Kita verlassen. Eine entsprechende Abschiedsfeier ist in Planung.
- Für die Haltestelle der Busse soll eine Verkehrsberuhigung sowie eine neue Beschilderung erfolgen. Die entsprechenden Schilder wurden von der Verwaltung bestellt.