über die Ergebnisse der Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“
am Dienstag, dem 07.02.2023
Die Verbandsvorsteherin Bürgermeisterin Vera Höfner eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass die Verbandsmitglieder und deren Vertreter in beschlussfähiger Zahl erschienen sind. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben.
Es wird folgende Tagesordnung beraten:
I. Öffentlicher Teil
| 1. | Ernennung, Vereidigung und Einführung des stellvertretenden Verbandsvorstehers |
| 2. | Einvernehmen zur Einstellung einer neuen Revierleitung |
| 3. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024 gemäß §§ 95 und 96 GemO |
| 4. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 |
| 5. | |
| 6. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 |
| 7. | Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019 |
| 8. | Informationen |
I. Öffentlicher Teil
TOP 1: Ernennung, Vereidigung und Einführung des stellvertretenden
Verbandsvorstehers
Verbandsvorsteherin Bürgermeisterin Vera Höfner führt aus, dass Bürgermeister Hartmut Heck, VG Hermeskeil in der Sitzung der Verbandsversammlung am 04.05.2021 einstimmig zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt wurde. Da Bürgermeister Heck in der Sitzung nicht anwesend war, sollte nunmehr heute die Ernennung, Vereidigung und Einführung stattfinden.
Krankheitsbedingt kann Herr Heck jedoch an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen, sodass die Ernennung, Vereidigung und Einführung in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung erfolgen muss.
TOP 2: Einvernehmen zur Einstellung einer neuen Revierleitung
Wie bereits bekannt, möchte sich Revierleiter Peter Meyer beruflich verändern und die Revierleitung des Forstrevieres Büdlicherbrück abgeben. Als Nachfolgerin schlägt Landesforsten Frau Forstinspektorin Tamara Teufel vor. Frau Teufel hat ihre Anwärterzeit im Forstamt Hochwald verbracht und wurde im Forstrevier Büdlicherbrück von Herrn Meyer ausgebildet. Sie ist also bereits mit den Verhältnissen vor Ort vertraut und somit bestens geeignet die langjährige, gute Arbeit von Herrn Meyer fortzusetzen und somit Kontinuität in der Leitung des Revieres und der Betreuung der Gemeindewälder sicherzustellen.
Nach kurzer Beratung beschließt die Verbandsversammlung Frau Tamara Teufel die Revierleitung des Forstrevieres Büdlicherbrück zu übertragen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Verbandsvorsteherin Vera Höfner bedankt sich bei Herrn Meyer für über 31 Jahre sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie gratuliert Frau Teufel zu dem einstimmigen Votum und ihrer neuen Aufgabe und wünscht ihr alles Gute in ihrem neuen Amt.
Revierleiter Peter Meyer dankt den Verbandsmitgliedern für die tolle Zusammenarbeit und sieht „sein“ Revier bei Frau Teufel in guten Händen.
Forstamtsleiter Thomas Vanck schließt sich den Glückwünschen an und gibt eine kurzen Sachstandbericht über den Zustand des Waldes im Forstrevier Büdlicherbrück. Er geht dabei insbesondere auf die Auswirkungen des Klimawandels und der extremen Trockenheit im vergangenen Jahr ein, welche unsere Region in besonderer Weise getroffen hat. Aufgrund der gestiegenen Holzpreise konnte der Forstverband erfreulicherweise zwar ein gutes Betriebsergebnis erzielen, dabei sind jedoch erhebliche Vermögensverluste im Wald verzeichnen. Um dem entgegenzuwirken wird zukünftig der Umbau des Waldes zu einem klimaresistenten Mischwald eine wesentliche Rolle spielen. Hierzu sind angepasste Wildbestände durch entsprechende Bejagung zwingend notwendig (Naturverjüngung).
Die Verbandsvorsteherin bedankt sich bei Herrn Vanck für seine Ausführungen und verabschiedet ihn.
TOP 3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024
gemäß §§ 95 und 96 GemO
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an VG-Oberinspektor Rudolf Ebert, der im Folgenden den Anwesenden den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ für den Doppelhaushalt 2023/2024 erläutert.
Der Ergebnishaushalt schließt ausgeglichen mit Erträgen / Aufwendungen in Höhe von 404.600 € in 2023 bzw. 342.100 € in 2024 ab. Auch der Finanzhaushalt gestaltet sich ausgeglichen und beinhaltet lediglich die Investitionsmaßnahme „Ersatzbeschaffung VW Transportbus“ in Höhe von 10.000 €.
Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde eine Forstverbandsumlage in Höhe von 28.900 € (32.900 €) vorgesehen. Eine entsprechende Forstverbandsumlage soll erhoben werden. Ein sich evtl. ergebender Überschuss aus der Abwicklung der Lohnkosten wird im Jahresabschluss auf die abzurechnende Umlage angerechnet.
Für den Pflanzgarten ist sowohl für das Haushaltsjahr 2023 wie auch für 2024 ein Überschuss in Höhe von 19.000 € eingeplant.
Im investiven Bereich wurden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 insgesamt 10.000 € veranschlagt. Zur Finanzierung ist die Erhebung einer zusätzlichen Investitionskostenumlage vorgesehen.
Die Gesamtstellenzahl im Stellenplan wurde mit 5,93 (2023) 5,08 (2024) Stellen veranschlagt. Bedingt durch die Verrentung eines Waldarbeiters sollen für einen reibungslosten Übergang entsprechend Ersatzkräfte eingestellt werden. Zudem soll in 2024 ein Forstwirtschaftsmeister eingestellt werden.
Revierleiter Peter Meyer ergänzt, dass die freigewordene Stelle zeitnah wieder ausgeschrieben werden soll. In 2024 soll einer der Forstwirte die Fortbildung zum Forstwirtschaftsmeister absolvieren und demensprechend im Revier eingesetzt werden.
Die Vorsitzende dankt Herrn Ebert für seine Ausführungen und stellt den Haushalt zur Diskussion.
Nach Abschluss der Beratung beschließt die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023/2024 wie folgt:
Der Inhalt der Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bekanntgegeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Verbandsvorsteherin Höfner das Wort an das Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Jörg Schönenberger, der den Verbandsmitgliedern den weitgehend planmäßigen Jahresabschuss zum 31.12.2018 erläutert.
Sodann informiert er über die intensive Vorberatung gemäß § 113 GemO durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 06.12.2021. Die Rechnungsprüfung hat keinerlei Beanstandungen ergeben. Im Ergebnis sei nunmehr seitens der Rechnungsprüfer die Empfehlung ausgesprochen worden, den Jahresabschluss entsprechend der Verwaltungsvorlage und dem Wortlaut des Prüfberichtes festzustellen.
Das Prüfergebnis in Form des bezeichneten Prüfberichtes wird in seiner Gesamtheit von Herrn Schöneberger vorgetragen.
Die Verbandsversammlung beschließt, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die Verbandsvorsteherin und die ehemalige stellvertretende Verbandsvorsteherin haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 5: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2018
Das Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Jörg Schönenberger, übernimmt den Vorsitz und informiert, dass gem. § 114 Abs. 1, S. 2 GemO die Verbandsversammlung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Verbandsverbandsvorsteherin und des stellvertretenden Verbandsvorstehers entscheiden muss. Bezugnehmend auf den Prüfbericht zu Tagesordnungspunkt 4 stellt er fest, dass die Rechnungsprüfer einstimmig als Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung beschlossen haben, der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher für den Jahresabschluss 2018 des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ Entlastung zu erteilen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Verbandsversammlung, entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer, hinsichtlich des Jahresabschlusses 2018 des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die Verbandsvorsteherin und die ehemalige stellvertretende Verbandsvorsteherin haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 6: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
Analog zu den Ausführungen unter TOP 4 übergibt Verbandsvorsteherin Höfner auch zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Herrn Schöneberger, der den Verbandsmitgliedern den weitgehend planmäßigen Jahresabschuss zum 31.12.2019 erläutert.
Er berichtet auch hier über die intensive Vorberatung gemäß § 113 GemO durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 06.12.2021. Die Rechnungsprüfung hat keinerlei Beanstandungen ergeben. Im Ergebnis sei seitens der Rechnungsprüfer die Empfehlung ausgesprochen worden, den Jahresabschluss entsprechend der Verwaltungsvorlage und dem Wortlaut des Prüfberichtes festzustellen.
Das Prüfergebnis in Form des bezeichneten Prüfberichtes wird in seiner Gesamtheit vorgetragen.
Die Verbandsversammlung beschließt, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die Verbandsvorsteherin und die ehemalige stellvertretende Verbandsvorsteherin haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 7: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019
Das Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Jörg Schönenberger, übernimmt den Vorsitz und informiert, dass auch für den Jahresabschluss 2019 gem. § 114 Abs. 1, S. 2 GemO die Verbandsversammlung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Verbandsverbandsvorsteherin und des stellvertretenden Verbandsvorstehers entscheiden muss. Bezugnehmend auf den Prüfbericht zu Tagesordnungspunkt 6 stellt er fest, dass die Rechnungsprüfer einstimmig als Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung beschlossen haben, der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher für den Jahresabschluss 2019 des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ Entlastung zu erteilen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Verbandsversammlung, entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer, hinsichtlich des Jahresabschlusses 2019 des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die Verbandsvorsteherin und die ehemalige stellvertretende Verbandsvorsteherin haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 8: Informationen
Stellenausschreibung Forstwirt:
Bei der Besetzung von Stellen hat in der Vergangenheit immer ein Vertreter eines Verbandsmitgliedes mitgewirkt. Zuletzt war dies Ortsbürgermeister Jörg Schönenberger für das Verbandsmitglied Büdlich.
Auf Vorschlag von Verbandsvorsteherin Höfner spricht sich die Verbandsversammlung dafür aus, dass sich Herr Schönenberger auch bei der Auswahl eines geeigneten Bewerbers in 2023 einbringen soll.
Übergabe Revierleitung:
Ortsbürgermeister Michael Reusch, Berglicht erkundigt sich nach der Vorgehensweise bei der Übergabe der Revierleitung.
Revierleiter Peter Meyer informiert, dass in der Übergangszeit zunächst sowohl er als auch Frau Teufel Ansprechpartner sind. Die Verwaltung wird die Kontaktdaten von Frau Teufel zeitnah mitteilen.
Die Vorsitzende bedankt sich bei der Verbandsversammlung für die konstruktiven Beratungen und schließt die Sitzung.