Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 7/2025
Forstzweckverbände
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung

der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forstverband Thalfang“

am Donnerstag, dem 05.12.2024

==============

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO

2.

Entlastung zum Jahresabschluss 2021 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO

3.

Festlegung der Brennholzpreise

4.

Forstwirtschaftsplan 2025

5.

Informationen und Verschiedenes

Zu TOP 1:

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO

Verbandsvorsteher Roland Schmidt nimmt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110 Abs. 4 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusse, Herrn Sebastian Graul, der das Ergebnis der Rechnungsprüfung am 11.11.2024 wie folgt vorträgt:

Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang – für das Haushaltsjahr 2021 in ihrer Sitzung am 11.11.2024 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: Der Rechenschaftsbericht, der Beteiligungsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes „Forstverband Thalfang“. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es, auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

Prüfergebnis:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes „Forstverband Thalfang“.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 führte zu folgendem Ergebnis:

1.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 323.373,15 € ab und weist in der Ergebnisrechnung ein Jahresergebnis in Höhe von 0,00 € aus.

2.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen:

-

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten;

-

ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor;

-

die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig;

-

der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes „Forstverband Thalfang“.

3.

Das Eigenkapital des Forstverbandes wird mit 0,00 € ausgewiesen und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

4.

Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

-

Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen (Anlagenvermögen zzgl. Umlaufvermögen) um 61.573,91 € auf 323.373,15 € erhöht;

-

das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöhte sich um 129.149,10 € auf 277.580,51 €.

5.

Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung:

-

Liquiditätskredite (Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde) bestehen zum 31.12.2021 nicht.

-

Es sind keine Investitionskredite aufgenommen.

6.

Prüfungsempfehlung: Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forstverband Thalfang“ und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. Es wird empfohlen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO).

Beschluss:

Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage von der Verbandsversammlung festgestellt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2:

Entlastung zum Jahresabschluss 2021 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO

Verbandsvorsteher Roland Schmidt hat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Am 11.11.2024 fand die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Forstverbandes Thalfang statt. Nach Abschluss der Prüfung empfiehlt der Ausschuss die Entlastung nach § 114 GemO zu erteilen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Sebastian Graul, beantragt die Entlastung nach § 114 GemO.

Beschluss:

Dem Zweckverbandsvorsitzenden sowie seinen Stellvertretern wird Entlastung erteilt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3:

Festlegung der Brennholzpreise

Verbandsvorsteher Roland Schmidt gibt das Wort an Revierleiterin Mareike Döscher. Frau Döscher, wie auch Herr Schmidt, sind der Auffassung die Brennholzpreise nicht zu ändern und den Preis der vorherigen Saison beizubehalten.

Diese wären somit für:

Laubhartholz 73 € pro fest/m

Laubweichholz und Nadelholz 50 € pro fest/m

Beschluss: Die Brennholzpreise sollen, wie im letzten Haushaltsjahr, unverändert beibehalten werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4:

Forstwirtschaftsplan 2025

Verbandsvorsteher Roland Schmidt gibt das Wort an Revierleiterin Mareike Döscher. Frau Döscher informiert den Forstverband über den Forstwirtschaftsplan 2025.

Beschluss:

Dem Forstwirtschaftsplan 2025 wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5:

Informationen und Verschiedenes

Revierleiterin Mareike Döscher informiert über:

-

den finanziellen Rückblick 2024

-

den Eichenprachtkäferbefall, welcher aufgrund der Schäden Vermarktungsprobleme verursacht

-

den Borkenkäferbefall an der Fichte, aber auch an den Küsten- und Nobilistannen

-

die Waldbegründung im Dezember mit 18.000 Pflanzen

-

Gatterbau der Firma Scherer aus Hoxel im Oktober und November

-

die Waldpatenschaft von „LIVE Soziale Chancen“ in Deuselbach

-

die Jagdgenossenschaft, in welche sich der Forstverband mehr einbringen sollte damit die neu bewaldeten Flächen wachsen können. Herr Vanck schlägt hierfür eine tatsächliche Begehung des Waldes im Frühjahr vor

Revierleiterin Döscher bedankt sich für Ihr erstes Jahr als Revierleiterin und für die gute Zusammenarbeit.

Forstamtleiter Vanck stimmt dem zu und bedankt sich bei Revierleiterin Döscher für Ihr Engagement.

Verbandsvorsteher Schmidt schließt sich dem an und bedankt sich bei dem ganzen Team des Forstamtes für die geleistete Arbeit.

Auch Bürgermeisterin Vera Höfner bedankt sich für die großartige und effiziente Arbeit, die geleistet wurde und wünscht Frohe Festtage.

Verbandsvorsteher Schmidt informiert über die geplante Wahl eines weiteren stellvertretenden Verbandsvorstehers, welche jedoch erst nach Inkrafttreten der neuen Verbandsordnung erfolgen kann.