des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
am Donnerstag, den 26. September 2024 2024
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Grundschule Thalfang; |
| 1.2 | Machbarkeitsstudie |
| 1.3 | Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI), |
| 2. | Erholungs- und Gesundheitszentrum; |
| Sachstandsmitteilung |
| 3. | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf; |
| Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange |
| 4. | Anschaffung von Bürocontainern |
| 5. | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang-Teilgebiet Windenergie I; |
| Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| 6. | Mitteilungen |
| II. Nichtöffentlicher Teil: | |
| 1. | Rechtsangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen |
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 7. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Grundschule Thalfang;
1.1 Reparaturarbeiten Flachdach
1.2 Machbarkeitsstudie
1.3 Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI)
Sachverhalt:
In der Grundschule Thalfang kommt es immer wieder zu Wassereitritt durch das schafhafte Flachdach. Trotz verschiedener Reparaturmaßnahmen und Versuchen die Schadstellen zu lokalisieren (Vernebelung) konnten die Undichtigkeiten nicht abschließend behoben werden. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat deshalb eine Machbarkeitsstudie zur grundlegenden Sanierung des Flachdaches beauftragt. Die Studie liegt der Verwaltung seit heute vor. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sowohl die Sanierung des bestehenden Flachdaches als auch der Aufbau eines neuen Satteldaches möglich ist. Nach der vorläufigen Kostenschätzung sind folgende Investitionen zu veranschlagen:
| Variante 1: | Sanierung des vorhandenen Flachdaches mit Photovoltaikanlage | 363.775,26 € |
| Variante 2: | Satteldach mit ISO-Paneel Dacheindeckung und Photovoltaikanlage | 457.254,57 € |
Gleichzeitig mit der Machbarkeitsstudie wurde eine Landesförderung aus dem Programm Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innnovation (KIPKI) beantragt. Der Bewilligungsbescheid in Höhe von 211.713,91 € wurde ebenfalls heute von der Landesregierung übergeben. Dieser Förderbescheid gilt aber sowohl für die Sanierung des Daches an der Grundschule Thalfang und die energetische Sanierung der Grundschule in Heidenburg.
Da beide Maßnahmen im Haushalt der Verbandsgemeinde nicht zu finanzieren sind, muss kurzfristig entschieden werden, für welches Projekt die bewilligte Zuwendung eingesetzt werden soll.
Um dies entscheiden zu können, wird festgelegt, dass die nächste Bauausschusssitzung am 09.10.2024 stattfinden soll. Das beauftragte Ingenieurbüro soll dann die Machbarkeitsstudie im Einzelnen vorstellen. Die eigentlich am 09.10.2024 vorgesehene Verbandsgemeinderatssitzung wird um eine Woche verschoben.
Beschlussergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
TOP 2: Erholungs- und Gesundheitszentrum;
Sachstandsmitteilung
Für die Sanierung des Erholungs- und Gesundheitszentrums liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 745.200,00 € vor. Grundlage für die Bewilligung war das Sanierungskonzept bestehend aus
| 1. | Umstellung auf eine dezentrale Warmwasserbereitung (TrinkwV) |
| 2. | Erneuerung der Trinkwasserinstallation |
| 3. | Austausch der Heizkesselanlage (BHKW) |
| 4. | Verbesserung der Barrierefreiheit (Haupteingang, Einbau Lifter f. Schwimmbecken) |
Der Förderbetrag ist ein Höchstbetrag (bis zu / höchstens). Die konkrete Höhe der Zuwendung wird erst nach Vorlage und Prüfung des erforderlichen Verwendungsnachweises feststehen und steht somit unter Vorbehalt.
Das Vorhaben ist nach den „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen (RZBau)“ durchzuführen. Mit der baufachlichen Prüfung und Begleitung entsprechend der RZBau ist das Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz in Mainz beauftragt. Erst wenn die baufachliche Prüfung dieser Behörde vorliegt, kann mit der Ausschreibung der Maßnahme begonnen werden.
Die Abstimmung mit dem Amt für Bundesbau und dem Projektträger Jülich sind sehr zeitaufwendig. Zudem ergaben sich Verzögerungen durch die Untersuchung des bestehenden Nahwärmenetzes durch das Institut IfaS.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat nunmehr ein neues Leistungsverzeichnis mit Kostenschätzung in Höhe von 745.644,00 € brutto vorgelegt. Dieses Konzept befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den beteiligten Behörden. Die baufachliche Prüfung wird nach derzeitiger Kenntnis noch bis Ende 2024 andauern.
TOP 3: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf;
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt:
Die bestehende Biogasanlage in der Ortsgemeinde Hilscheid wurde im Jahre 2006 nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB als privilegiertes Vorhaben eines landwirtschaftlichen Betriebs genehmigt. Nunmehr hat die ABO Kraft & Wärme Hilscheid GmbH und Co. KG die Anlage erworben. Durch den Erwerb ist der Privilegierungstatbestand nicht mehr erfüllt und mach die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren mit der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Hilscheid werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung der bestehenden Anlage geschaffen. Das Plangebiet soll hierzu im Flächennutzungsplan von landwirtschaftlicher Fläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Biogasanlage geändert werden.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs sowie ein Entwurf für die Planzeichnung sind als Anlage beigefügt. Das Büro BKS Stadtplanung GmbH wird zunächst eine landesplanerische Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einholen.
Der Vorhabensträger erklärt sich dazu bereit die Kosten der Planung sowie sonstige anfallende Kosten zu übernehmen. Hierzu wird noch ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Beschluss:
Zur Steuerung der Zulässigkeit und planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Biogasanlage in der Ortsgemeinde Hilscheid im derzeitigen Außenbereich empfiehlt der Bau- und Liegenschaftsausschuss dem Verbandsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) für die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans sowie gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden.
Beschlussergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
TOP 4: Anschaffung von Bürocontainern
Der Fachbereich 2 der Verbandsgemeinde Thalfang ist im Betriebsgebäude der Verbandsgemeindewerke untergebracht. Aktuell sind sechs Mitarbeiter in der Abteilung beschäftigt. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse wurde das Büro der Fachbereichsleitung bereits ins Verwaltungsgebäude verlagert. Drei Büros werden von den restlichen Beschäftigten besetzt. Die Werkleitung hat mitgeteilt, dass ab Januar 2025 für den Fachbereich 2 nur noch zwei Büros zur Verfügung stehen werden. Begründet wird der weitere Platzbedarf mit der Aufstockung des Personals bei den Verbandsgemeindewerken.
Als Übergangslösung für das Platzproblem wurde mit Hilfe eines Verbandsgemeinderatsmitgliedes eine Containerlösung für acht Mitarbeiter erarbeitet. Diese sieht eine Anschaffung von mindestens zehn Containern vor. Als Standort ist die Grünfläche neben dem Betriebsgebäude vorgesehen. Die Containerlösung beinhaltet vier Doppelbüros, ein Einzelbüro, Besprechungs- und Aufenthaltsraum, Kopierraum mit Archiv bzw. Aktenlager und einem Sanitärcontainer und zwei Flurcontainern. Zur Kostenermittlung müsste ein Planungsbüro beauftragt werden, da die Kosten sehr stark von der Ausführung und Ausstattung der Container abhängig sind.
Beschluss:
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss fasst den Grundsatzbeschluss, die Planungsleistungen für eine Containerlösung an ein Fachbüro zu vergeben. Zudem soll, zur Ermittlung des Platzbedarfes der Verwaltung insgesamt, eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden.
Beschlussergebnis:
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
TOP 5: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang-Teilgebiet Windenergie I;
Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Bereits am 06.02.2024 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen den Flächennutzungsplan für den Teilbereich Wind fortzuschreiben. Der Aufstellungsbeschluss umfasste die Gemarkungen/Projekte Heidenburg, SolidaRIEDät, Haardtwald, Reitzenberg und Malborn. Mit den Projektierern wurden zwischenzeitlich entsprechende städtebauliche Verträge abgeschlossen.
Im Nachgang zu diesem Aufstellungsbeschluss gab es aber Irritationen hinsichtlich der Größe der zu untersuchenden Gebietskulisse. Deshalb soll mit einem erneuten Aufstellungsbeschluss Klarheit und damit Planungssicherheit für alle beteiligten Gebiete geschaffen werden.
Nach § 245 e BauGB ist eine Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen für Windenergieanlagen im Sinne einer isolierten Positivplanung möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht verändert werden. Eine Wahrung der Grundzüge der Planung ist demnach gegeben, wenn nicht mehr als 25 % der schon bislang dargestellten Flächen zusätzlich ausgewiesen werden.
Für die Verbandsgemeinde Thalfang bedeutet dies eine maximale Neuausweisung von insgesamt rund 167 ha Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung von Windenergie.
Die isolierte Positivplanung innerhalb der Gemarkung Malborn soll in einem gesonderten Verfahren, jedoch zeitlich parallel, durchgeführt werden. Aufgrund der Flächenlimitierung von insgesamt rund 167 ha Neuausweisungen wird für das Verfahren Malborn eine Fläche von insgesamt 42 ha vorgehalten. Die Verfügbarkeit ist spätestens zum Offenlagenbeschluss des Verfahrens „Teilgebiet Windenergie I“ zu gewährleisten.
Sobald die Planungen für das Gebiet auf der Gemarkung Malborn weit genug fortgeschritten sind, wird auch hierfür eine erneuter Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gefasst.
Beschluss:
| 1. | Zur Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich (§ 245 e Abs. 1 BauGB) empfiehlt der Bau- und Liegenschaftsausschuss dem Verbandsgemeinderat den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teilgebiet Windenergie I. Die Abgrenzungen der betroffenen Geltungsbereiche sind der beigefügten Erläuterungskarte zu entnehmen. Es wird zur Bedingung gemacht, dass spätestens zum Beschluss der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Flächenkulisse so weit zu reduzieren ist, dass für das Verfahren „Fortschreibung Teilgebiet Windenergie II“ mindestens 42 ha Fläche verfügbar sind und die Wahrung der Grundzüge der Planung und damit die Anwendbarkeit des § 245 e BauGB auch für dieses Verfahren gewährleistet ist. |
| 2. | Außerdem empfiehlt der Bau- und Liegenschaftsausschuss für das Verfahren „Fortschreibung Teilgebiet Windenergie I“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die Abgrenzungen der betroffenen Geltungsbereiche sind der angehängten Erläuterungskarte zu entnehmen. |
Beschlussergebnis:
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
TOP 6: Mitteilungen
Mitteilungen liegen keine vor.
Zu TOP 7: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.