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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 7/2025
Seite 5
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Neuer Grundsteuerbescheid 2025 - Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte erhoben.

Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten. Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrages den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt.

Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 1.1.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.

Basierend auf den oben genannten neuen Grundlagenbescheiden des Finanzamtes erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf Ihre neuen Steuerbescheide.

Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwands wird die Versendung der Steuerbescheide noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, von Zahlungen - basierend auf den Steuerbescheiden des Vorjahres - ab dem 01.01.2025 abzusehen, um fehlerhafte Buchungen bzw. Nachforderungen/Erstattungen zu vermeiden.

Bei Fragen oder Einwänden zu den Bescheiden des Finanzamtes kann Ihnen ausschließlich das zuständige Finanzamt weiterhelfen.

Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Bescheiden des Finanzamtes.

Bei Fragen zu den neuen Steuerbescheiden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf steht Ihnen die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wie gewohnt zur Verfügung.

Verbandsgemeinde Thalfang
am Erbeskopf