Tagesordnung
| I. | Öffentlicher Teil: |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag |
| 3. | Leitlinienkatalog für PV-Freiflächenanlagen |
| 4. | Aufstellungsbeschluss Freiflächen-PV |
| II. | Nichtöffentlicher Teil: |
| 1. | Vertragsangelegenheiten |
| I. | Öffentlicher Teil: |
| 5. | Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
| 6. | Partizipation nach § 6 EEG |
| 7. | Haushaltsvorbesprechung 2024/2025 |
| 8. | Informationen und Verschiedenes |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Von der, nach § 16a GemO und § 21 der Mustergeschäftsordnung, eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.
Zu TOP 2: Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag
Dem Ortsgemeinderat Etgert wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 08.08.2016 vorgelegt.
Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht- & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter.
Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung, mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit, vereinbart werden.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.
Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.
Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Etgert beschließt, der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.03.2017 entsprechend dem vorgelegten Entwurf zuzustimmen. Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig
Zu TOP 3: Leitlinienkatalog für PV-Freiflächenanlagen
Die Vorsitzende teilt mit, dass im Leitlinienkatalog der Ortsgemeinde für PV-Freiflächenanlagen Fehler aufgetreten sind. Das Wasserschutzgebiet soll auf Klassifizierung Zone 1 definiert werden und die Ertragsmesszahl für landwirtschaftliche Flächen (Ackerzahl) auf 38 geändert werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Leitlinienkatalog der Ortsgemeinde für PV-Freiflächenanlagen dahingehend zu ändern, dass das Wasserschutzgebiet als Zone 1 klassifiziert und die Ertragsmesszahl für landwirtschaftliche Flächen (Ackerzahl) auf 38 korrigiert wird.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Aufstellungsbeschluss Freiflächenanlagen
Die Ortsgemeinde Etgert möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen und für die zukünftige regenerative Stromproduktion eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Etgert errichten. Durch die räumliche Nähe zum Umspannwerk in Gielert bietet sich ein sehr wirtschaftlicher Netzverknüpfungspunkt, da die erforderliche Kabeltrasse eine Länge von nur ca. 3 km aufweisen würde.
Grundlage für die Planung sind die bereits am 24.05.2023 durch den Ortsgemeinderat beschlossen Rahmenbedingungen, welche die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Etgert steuern sollen.
Dazu gehören Ausschlusskriterien wie:
| a) Ausschlussgebiete aufgrund raumordnerischer oder fachgesetzlicher Vorrangfunktion (nur außerhalb von Waldflächen dargestellt) |
| b) Ausschlussgebiete aufgrund städtebaulicher Vorstellungen der Ortsgemeinde |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Etgert beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage“.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke auf einer Fläche von ca. 10,8 ha
in den Gemarkungsgebieten
„Auf dem Klingenberg“
„Auf Längerich zur Stiefelshaag“
„Auf dem Höhenrech“
„Unter dem Höhenrech auf Längerich“
| Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Etgert | 3 | 1 |
| Etgert | 3 | 3 |
| Etgert | 3 | 25-1 |
| Etgert | 3 | 26 |
| Etgert | 3 | 25-2 |
| Etgert | 3 | 4 |
| Etgert | 3 | 23-1 |
| Etgert | 3 | 24 |
| Etgert | 3 | 2-2 |
| Etgert | 3 | 23-2 |
| Etgert | 3 | 2-1 |
| Etgert | 3 | 30 |
Der Ortsgemeinderat Etgert beantragt bei der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. eine Änderung des Allgemeinen Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, die für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage vorgesehene Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ im Allgemeinen Flächennutzungsplan auszuweisen.
Die genannten Flurstücke weisen eine Ackerzahl von durchschnittlich ca. 37,4 auf.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die Ratsmitglieder Manfred Schmidt und Edgar Schmidt haben wegen möglicher Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und Ihren Platz am Sitzungstisch verlassen.
Zu TOP 5: Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil beschließt der Ortsgemeinderat die Änderung des Nutzungsvertrages bezüglich der Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Zu TOP 6: Partizipation nach § 6 EEG
Der Ortsgemeinde liegt ein Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen vor. Hier steht der Ortsgemeinde Etgert eine finanzielle Beteilung aus der Windenergieanlage Gielert/Berglicht zu.
Die Angelegenheit wird im Ortsgemeinderat umfassend erörtert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Partizipationsvertrag anzunehmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 7: Haushaltsvorbesprechung 2024/2025
Angesprochen wird die Sanierung der sanitären Anlagen im Gemeindehaus sowie die Wartung der Glocken des Glockenturms. Aufgrund der Haushaltslage wird die Planung der Sanierung der sanitären Anlagen zurückgestellt.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 8: Informationen und Verschiedenes