Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Ausschussmitglied Simon Klein (Neue Liste e.V.) folgendes zu Protokoll:
„Die Einladung zur heutigen Sitzung ging erst am Freitag, 13.01.2023, bei mir ein. Die gesetzliche Einladungsfrist gemäß § 34 (3) GemO wurde definitiv nicht eingehalten.
Hier greift auch nicht der gestrige Einwand von Frau Bürgermeisterin Höfner, dass die Fraktionsvorsitzenden ihre Mitglieder über Sitzungstermine zu unterrichten haben. Die Einhaltung der gesetzlichen Frist obliegt der Verbandsgemeinde.
Durch unser Erscheinen zu dieser Sitzung gilt die Verletzung von § 34 (3) GemO als geheilt.
Der Einladung waren keinerlei Unterlagen beigefügt. Diese sollen uns zur heutigen Sitzung überreicht werden. Keinem Ausschussmitglied war es möglich, sich mit dem Haushalt zu befassen, geschweige denn in der Fraktion über die Thematik zu sprechen. Wir sehen uns aus diesem Grund außerstande, dem Haushalt zuzustimmen.“
Ausschussmitglied Stefan Hürtgen (Thalfanger Freie Liste) beantragt, aufgrund der von Herrn Klein dargelegten Gründen, den Tagesordnungspunkt 1 „Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 gem. §§ 95 und 96 GemO“ auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu vertagen.
Der Beschluss erfolgt mit 2-Ja-Stimmen und 7-Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.
Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil: | |
| Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 gem. §§ 95 und 96 GemO | |
| 2. | Kommunal- und Verwaltungsreform |
| 3. | Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil: | |
| 1. | Informationen |
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 4. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 gem. §§ 95 und 96 GemO
Bürgermeisterin Vera Höfner verweist auf die vorliegende Sitzungsvorlage und bittet um Verständnis dafür, dass diese erst sehr kurzfristig zugestellt werden konnte. Aufgrund von aktuellen Änderungen beim Landesfinanzausgleich konnte der Haushaltsplan nur unter großem Zeitdruck zur heutigen Sitzung fertiggestellt werden. Sodann übergibt sie das Wort an Verbandsgemeindeamtsrätin Anna-Katharina Ebel, die im Folgenden die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplanes erläutert.
Der Ergebnishaushalt 2023 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 617.612 € aus. Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -30.211 €. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen für Investitionskredite in Höhe von 835.800 € ergibt sich, bezogen auf die laufende Verwaltungstätigkeit, zahlungswirksam ein Liquiditätsdefizit von 866.011 €.
Die Änderungen im Ergebnisplan gegenüber dem Vorjahr beschränken sich im Wesentlichen auf die Produkte 1.1.4.1 (Zentrale Verwaltung, Rathaus), 1.2.6.0 (Brandschutz), 2.1.1.0 (Grundschule Thalfang), 2.1.1.1 (Grundschule Heidenburg), 2.4.3.1 (Schulturnhalle Heidenburg), 4.2.4.1 (Erholungs- und Gesundheitszentrum) und 5.7.5.0 (Tourismusförderung).
Wenngleich die Sinnhaftigkeit der Tourismusförderung nicht infrage gestellt wird, ist der Ausschuss mehrheitlich der Meinung, auch in diesem Bereich alle möglichen Einsparpotentiale auszuloten. Die freiwillige Tourismusförderung kommt dem Verbandsgemeindehaushalt nur indirekt über die Wertschöpfungskette zugute. Auch deshalb soll dieser Bereich auf Doppelstrukturen (Hunsrück-Touristik, 14.000 €) und Effektivität (Urlaubsregion Thalfang am Erbeskopf e.V., 25.000 €) geprüft werden. Zu diesem Zweck soll die Angelegenheit an den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur verwiesen werden. Um zumindest keine neuen, zusätzlichen Kosten zu verursachen, soll die geplante Unterstützung der Initiative „Bike-Region Hunsrück-Nahe“ in Höhe von 5.000 € keine Berücksichtigung im Haushalt finden.
Im Folgenden erläutert Frau Ebel das Investitionsprogramm und geht dabei insbesondere auf die geplanten Maßnahmen im Bereich Brandschutz (Produkt 1.2.6.0) ein, da diese betragsmäßig das größte Investitionsvolumen darstellen.
Hierbei wird vom Ausschuss zwecks Entlastung des Haushaltes die Anschaffung verschiedener Fahrzeuge und die Verschiebung einzelner Maßnahmen in die Folgejahre diskutiert. Fraktionsübergreifend ist man sich jedoch einig das im Rahmen des Brandschutzkonzeptes beschlossene Fahrzeugkonzept weiterzuverfolgen. Um jedmögliche Einsparpotentiale auszunutzen, soll das Fahrzeugkonzept nochmals unter den derzeitigen Voraussetzungen geprüft und von der Wehrleitung in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates erläutert werden.
Anschließend stellt Büroleiter Darius Schürmann den von der Verwaltung in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht erarbeiteten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 vor. Die Gesamtzahl der Stellen beträgt 55,881 (Vorjahr 48,07).
Der Ausschuss ist von dem enormen Stellenzuwachs überrascht, kann dem aber weitgehend folgen, insbesondere auch deshalb, da dieser Ausfluss der überörtlichen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung ist. Auf Nachfrage sichert Bürgermeisterin Höfner die zeitnahe Zustellung des entsprechenden Prüfberichtes zu.
Man sieht durchaus den Handlungsbedarf im Bereich Stellenplan (insbesondere in der Bauabteilung), um aber dennoch Personalkosten einzusparen wird die Sinnhaftigkeit der Stellen OZG-Manager, Energiemanager und Gerätewart diskutiert.
Da der Energiemanager vom Land gefördert wird und man davon ausgeht, dass dessen Arbeit große Einsparpotentiale aufdecken wird, sollte diese Stelle unbedingt Teil des Stellenplanes sein. Bezüglich der Stelle des OZG-Managers sieht man die Verantwortung für die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) eher beim Land. Ausschussmitglied Koch bezweifelt die Notwendigkeit eines hauptamtlichen Gerätewartes für die Feuerwehren und hätte zur weiteren Beratung darüber gerne ein genaue Tätigkeitsbeschreibung, insbesondere auch deshalb, da diese Aufgabe bisher von Ehrenamtlichen wahrgenommen wurde.
Mehrheitlich hält man die Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes jedoch für erforderlich, da die Anforderungen in diesem Bereich aufgrund der komplexen und teuren Gerätschaften in den letzten Jahren stetig gestiegen sind. Zudem ist diese Vorgehensweise auch in den Nachbarkommunen üblich, wobei der hauptamtliche Gerätewart die ehrenamtlichen Gerätewarte nicht ersetzt, sondern unterstützt und anleitet.
Büroleiter Darius Schürmann weist darauf hin, dass der vorliegende Entwurf im Ergebnishaushalt ein Defizit von 617.612 ausweist. Um den gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Haushaltsausgleiches zu erreichen, schlägt er eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 43% vor. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Umlageerhöhung um 8%, wobei aber aufgrund der Auswirkungen des neuen Landesfinanzausgleiches und auch aus verwaltungsökonomischen Gründen auf die Erhebung der Schulumlage verzichtet werden soll. Zudem sollen folgende Maßnahmen „eingespart“ werden:
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| Maßnahme | Einsparung |
| • | hauptamtlicher Gerätewart | 50.000 € |
| • | Gaspreisbremse | 45.000 € |
| • | Umbau-Rathaus | 40.000 € |
| • | Heizungsanlage Grundschule und Turnhalle Heidenburg | |
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| (nach Prüfung als investive Maßnahme ausweisbar) | 123.640 € |
| • | Reparatur Bodenpflaster Außen- und Sauna-Hof (HH 2024) | 2.500 € |
| • | Sanierung Bewegungsbecken, Planschbecken, | |
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| Beckenkopfanschlussfliesen (HH 2024) | 15.000 € |
| • | Austausch Rinnenabdeckung | 13.500 € |
| • | Sanierung der Böden Grundschule Heidenburg | |
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| (Aufteilung auf 2023/2024) | 30.000 € |
| • | Ausstattungsgegenstände Brandschutz | |
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| (nach Überprüfung des Haushaltsansatzes) | 15.000 € |
| • | Austausch Sektionaltore versch. FWGH | |
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| (teilweise Rückgriff auf Ermächtigung des Vorjahres) | 23.780 € |
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| Summe | 358.420 € |
, sodass sich der Ergebnishaushalt annähernd ausgeglichen darstellt.
Winfried Welter (Fraktionssprecher CDU) kann mit dem Vorschlag der Verwaltung gut leben, sieht aber bei einer Umlagebelastung von 43 % eine absolute Schallgrenze für die Ortsgemeinden, die keinesfalls überschritten werden sollte.
Im weiteren Verlauf werden die vorgeschlagenen Einsparpotentiale und die derzeit nur schwer kalkulierbaren Energiepreise kontrovers diskutiert. Auf Nachfrage erläutert Frau Ebel die Änderungen im Landesfinanzausgleich, die unter anderem mit den Schlüsselzuweisungen B nunmehr auch die Schulträgerschaft berücksichtigen. Die Ortsgemeinde Malborn, die als Träger der Grundschule Malborn bisher keine Schulumlage gezahlt hat, wird somit als Schulträger von einer höheren Schlüsselzuweisung B profitieren. Als unerwünschter Nebeneffekt wird die neue Schlüsselzuweisung B auch den Kreiszuschuss zur Unterhaltung der Erbeskopf Realschule Plus reduzieren. Die Verwaltung ist derzeit diesbezüglich in Gesprächen mit der Kreisverwaltung. Da diese unvorhersehbare Ausgangslage auch nicht mit der ursprünglichen Intension des Landkreises übereinstimmt, sollte sich hier zeitnah eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden.
Fraktionsübergreifend ist man sich einig, dass die Verbandsgemeinde auf der Erstattung der Unterhaltungskosten für die Erbeskopf Realschule Plus in voller Höhe bestehen sollte.
Demnach ergeht folgender Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 gem. §§ 95 und 96 GemO in der vorliegenden Form mit den besprochenen Einsparpotentialen und einer Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 43 % (keine Schulumlage) zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.
Zu TOP 2: Kommunal- und Verwaltungsreform
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Thematik „Kommunal- und Verwaltungsreform“ an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Da es zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Erkenntnisse gibt wird vorgeschlagen den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Tagesordnungspunkt „Kommunal- und Verwaltungsreform“ zu vertagen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: Informationen
Frau Ebel informiert den Ausschuss darüber, dass geplant sei den Entwurf des Haushaltsplanes, als Vorlage für die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 31.01.2023, aus zeitlichen und verwaltungsökonomischen Gründen lediglich in digitaler Form (per E-Mail) zu versenden. Der Ausschuss zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Zu TOP 4: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.