Nächster Artikel: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg
Entfernen von Grabmalen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Schönberg,
gem. § 10 der Friedhofsatzung beträgt die Ruhezeit bei Erdgräbern 25 Jahre. Ich bitte daher die Gräber, die vor dem 01.01.1999 angelegt wurden bis zum 31.03.2024 zu entfernen.