Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 9/2024
Unsere Dörfer
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Entfernen von Grabmalen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Schönberg,

gem. § 10 der Friedhofsatzung beträgt die Ruhezeit bei Erdgräbern 25 Jahre. Ich bitte daher die Gräber, die vor dem 01.01.1999 angelegt wurden bis zum 31.03.2024 zu entfernen.

gez. Prümm, Ortsbürgermeister