Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
| 1. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. den §§ 95 und 96 GemO |
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO |
| 3. | Entlastung zum Jahresabschluss 2020 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO |
| 4. | Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ für die Zeit ab dem Haushaltsjahr 2018 |
| 5. | Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Vertragsangelegenheiten |
| 2. | Informationen |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 6. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. §§ 95 und 96 GemO
Die Vorsitzende dankt Frau Ebel für die Erstellung des vorliegenden Entwurfs und übergibt ihr das Wort. Diese erläutert die wesentlichen Eckpunkte der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023/2024.
Frau Ebel führt aus, dass der Haushaltsausgleich durch die Erhebung einer kostendeckenden Umlage erzielt wird. Im I. Entwurf wurden zunächst alle Aufwendungen veranschlagt, die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Wintersportzentrums erforderlich sind. Hieraus ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 ein Umlagebedarf von 362.308 Euro. Zur Reduzierung des Umlagebedarfes wurden, in Abstimmung mit dem Fachbereich 2 sowie der Betriebsleitung Wintersport, die Aufwendungen priorisiert und können entsprechend des im Rahmen der Sitzung vorgestellten Zeitplanes auf nachfolgende Haushaltsjahre verschoben werden. Insbesondere durch die zeitliche Streckung der mit 76.000 Euro geplanten Liftmastensanierung auf die drei Haushaltsfolgejahre kann eine Verringerung des Umlagebedarfes 2023 erzielt werden.
Landrat Gregor Eibes verweist auf die Dringlichkeit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan, damit die Voraussetzungen für eine potentielle Übergabe der Liftanlagen an einen privaten Investor geschaffen werden können.
Der stellvertretende Verbandsvorsteher Andreas Hackethal sieht vor dem Hintergrund des vorliegenden Zahlenwerkes ebenfalls keine Perspektive für die Weiterführung des Wintersportbetriebes in kommunaler Trägerschaft.
Ortsbürgermeister Roland Schmidt, Deuselbach, spricht sich dringend dafür aus, dass eine gemeinsame Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen wird und bittet die Verwaltung um eine Darstellung der finanziellen Konsequenzen einer im Raum stehenden Auflösung des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“.
Ortsbürgermeister Burkhard Graul, Thalfang, sieht sowohl eine Privatisierung als auch die vollständige Einstellung des Wintersportbetriebes kritisch. Eine alternative dritte Lösung wäre wünschenswert.
Mehrheitlich wird jedoch die Meinung vertreten, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nur im Rahmen eines Ganzjahreskonzeptes, das in einer Hand liegt, funktionieren kann.
Im weiteren Verlauf der Beratung nimmt die Vorsitzende Bezug auf einen Bürgerantrag von Herrn Richard Pestemer, der ursprünglich im Rahmen der Offenlage des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde an den Verbandsgemeinderat herangetragen, aufgrund des Inhaltes jedoch an den Zweckverband verwiesen wurde.
Herr Pestemer fordert die Verwaltung auf, die Einsparpotentiale durch einen „Nichteinsatz“ der energiefressenden Schneekanonen im Wintersportbetrieb am Erbeskopf in den letzten drei Jahren aufgeschlüsselt auf die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und der Ortsgemeinden, die am Wintersportbetrieb beteiligt sind, im Detail (Dauer der Einsatzstunden / Betriebskosten / Wasserverbrauch / Strom) darzustellen.
Ferner wird beantragt, diese Einsparmöglichkeiten entsprechend der Weihnachts- und Neujahrsbotschaft des Landrates Gregor Eibes zu realisieren. Im Appell des Landrates heißt es: „Energiesparen dient auch wesentlich dem Klimaschutz. Wir alle, die öffentlichen Einrichtungen, die Unternehmen und auch jede/jeder von uns ist aufgefordert, Energie zu sparen.“
Der stellvertretende Verbandsvorsteher Andreas Hackethal verweist darauf, dass über den Einsatz der Schneekanonen jetzt und in der Vergangenheit sehr verantwortlich und dem Nachhaltigkeitsgedanken entsprechend entschieden worden sei.
In Bezug auf den vorgelegten Haushaltsplanentwurf verständigt man sich darauf, die mit 76.000 Euro geplante Liftmastensanierung auf die drei Haushaltsfolgejahre zu strecken. Die Investitionskosten für die Erneuerung der Flutlichtmasten sowie der Errichtung einer Personaltoilette sollen nicht erneut veranschlagt werden.
Beschluss:
Der Verbandsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“, der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2023/2024 in der vorgelegten Form, mit den oben dargestellten Änderungen, zuzustimmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO
Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Verbandsversammlung. Insofern ergibt sich an dieser Stelle kein Beratungsbedarf.
Zu TOP 3: Entlastung zum Jahresabschluss 2020 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO
Ebenso wie die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt die Erteilung der Entlastung der Verbandsversammlung.
Ein Beschluss wird daher nicht gefasst.
Zu TOP 4: Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ für die Zeit ab dem Haushaltsjahr 2018
Ein Beschluss ist nicht zu fassen.
Zu TOP 5: Informationen
Es gibt nichts zu protokollieren.
Zu TOP 6: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse