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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 9/2025
Forstzweckverbände
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ am Donnerstag, dem 06.02.2025

I. Öffentlicher Teil

1.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 gemäß §§ 95 und 96 GemO

2.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021

3.

Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2021

4.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 gemäß §§ 95 und 96 GemO

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an VG-Angestellte Andrea Scherer, die im Folgenden den vorliegenden Doppelhaushalt des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ für die Haushaltsjahre 2025 - 2026 vorstellt.

Einleitend verweist sie auf den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich, der im vorliegenden Zahlenwerk sowohl im Ergebnis-, als auch im Finanzhaushalt erreicht wird. Der Ergebnishaushalt weist im Jahr 2025 wie auch im Jahr 2026 einen Überschuss aus. Dieser wird voraussichtlich bei jeweils 785 Euro liegen. Auch in den Folgejahren kann ein Haushaltsausgleich voraussichtlich erreicht werden.

Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, die Tilgungen für Investitionskredite, und zusätzlich den Mindestrückführungsbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (Liquiditätskredite) nach § 105 Abs. 4 GemO, zu leisten.

Dieser Mindestrückführungsbetrag ergibt sich aus den vorhandenen Liquiditätskrediten per 31.12.2023, die über 30 Jahre ratierlich zurückzuführen sind. Ursächlich für das Vorhandensein dieser Liquiditätskredite sind die noch ausstehenden Jahresendabrechnungen, beginnend ab 2022. Per 31.12.2023 betrugen die Liquiditätskredite des Forstverbandes Büdlich 77.542 Euro. Wird dieser Betrag auf 30 Jahre verteilt ergibt sich ein Mindestrückführungsbetrag von jährlich 2.585 Euro, der beim Ausgleich des Finanzhaushaltes so lange Berücksichtigung finden muss, bis die tatsächliche Tilgung des Liquiditätskredites erfolgt ist. Zu beachten ist, dass neu entstehende Liquiditätskreditverbindlichkeiten innerhalb von drei Jahren zu tilgen sind.

Der vorliegende Entwurf zeigt in allen Jahren einen ausgeglichenen Finanzhaushalt. Dieser Ausgleich ergibt sich aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 2.585,00 Euro abzüglich dem Mindestrückführungsbetrag von 2.585,00 Euro.

Investitionskredite hat der Zweckverband nicht aufgenommen.

Anschließend erläutert Frau Scherer die einzelnen produktbezogenen Teilergebnispläne.

Produkt: 5.5.5.1 – Forstwirtschaft, FV allgemein:

Die zu erhebende Forstverbandsumlage wird in einem konsumtiven und einem investiven Anteil, getrennt voneinander, dargestellt, um den Überblick zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt zu erleichtern. Der konsumtive Anteil ist als Ertrag in den Ergebnishaushalt eingeflossen.

Bei den Waldarbeiterlöhnen wird davon ausgegangen, dass eine 100%-ige Erstattung im Rahmen des Einsatzes bei den verschiedenen Ortsgemeinden, sowie im Pflanzgarten, erfolgt. Der entsprechende Aufwand ist in vier verschiedenen Konten ausgewiesen und beläuft sich in der Summe auf voraussichtlich 306.700 Euro.

Der Ansatz bei den Wartungs- und Instandsetzungskosten liegt in 2025 insgesamt 500 Euro höher als in der Vergangenheit bzw. auch in den Folgejahren. Diese Abweichung entsteht daraus, dass der Forstverband in 2024 ein Ersatzfahrzeug für das verunfallte Betriebsfahrzeug bestellt hat. Hier sind die zusätzlichen Kosten für die Winterbereifung ausgewiesen.

Die Aufwendungen für Aus- und Fortbildung beinhalten die für die Meisterfortbildung eines Mitarbeiters entstehenden Kosten mit 6.600 Euro.

Der Ansatz für Büromaterial wurde ebenso, wie der Ansatz für Fernmeldegebühren an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Die Kfz.-Versicherungsprämien haben sich, im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verteuert.

5552 – Forstwirtschaft, Pflanzgarten:

Wie im Vorbericht dargestellt, hat sich das Ergebnis für den Pflanzgarten in den beiden vergangenen Jahren, weil in Folge der Trockenheit viele Pflanzen abgestorben sind, wohl nicht in der Form entwickelt, wie ursprünglich eingeschätzt.

Die Revierleiterin ist zuversichtlich, dass in den kommenden Jahren voraussichtlich jeweils 60.000 Euro durch Pflanzenverkäufe erlöst werden können. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten für die Leitung des Pflanzgartens, die Lohnkostenerstattung an den Forstverband, allgemein, für Saatgut, Verbrauchsmaterial, Betriebsstoffe, Mieten und Pachten verbleibt voraussichtlich ein Überschuss von insgesamt 4.000 Euro, der an die Beteiligten Ortsgemeinden ausgeschüttet werde soll.

6120 – sonstige allgemeine Finanzwirtschaft:

Hier sind die für die Liquiditätskredite entstehenden Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen sind vollumfänglich in den Finanzhaushalt eingeflossen. Es ergibt sich ein Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 2.585 Euro (= 785,00 Euro Überschuss aus dem Ergebnishaushalt zzgl. 1.800 Euro nicht zahlungswirksames Ergebnis). Dieser Betrag wird in voller Höhe benötigt, um den Mindestrückführungsbetrag zu leisten.

Zusätzlich steht in 2025 noch eine Investition an. Der Pickup des Forstverbandes wurde im vergangenen Jahr irreparabel beschädigt. Zwischenzeitlich wurde ein Ersatzfahrzeug beschafft. Es handelt sich um einen Ford Ranger zum Netto-Preis vom 33.300 Euro. Diesem Betrag stehen eine Versicherungsleistung von 12.900 Euro und ein Verkaufserlös von ca. 8.000 Euro für das Unfallfahrzeug gegenüber. Der Differenzbetrag von 12.400 Euro muss ebenfalls über die Umlage finanziert werden.

Die Umlageberechnung, gemäß § 72 GemO, wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit in einen konsumtiven und einen investiven Anteil unterteilt. Die jeweiligen Umlagebeteiligungen der Ortsgemeinden sind in § 5 der Satzung festgehalten, wo auch die Verteilung des derzeit erwarteten Überschusses dokumentiert ist.

In der sich anschließenden Diskussion beantworten Frau Scherer und Revierleiterin Tamara Teufel die Fragen der Verbandsmitglieder. Dabei werden insbesondere die Themen Pflanzgarten, Personalkosten und die erfolgte Fahrzeuganschaffung intensiv erörtert.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt, die vorliegende Haushaltssatzung und den Haushaltsplane des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ für die Jahre 2025 und 2026, wie in der Beratung dargestellt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Verbandsvorsteherin Vera Höfner das Wort an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfer, Herrn Albert Hoff, der den Verbandsmitgliedern den weitgehend planmäßigen Jahresabschuss zum 31.12.2021 erläutert.

Herr Hoff informiert über die intensive Vorberatung gemäß § 113 GemO durch die Rechnungsprüfer am 18.11.2024. Die Rechnungsprüfung hat keinerlei feststellungshindernde Beanstandungen ergeben. Im Ergebnis sei nunmehr seitens der Rechnungsprüfer die Empfehlung ausgesprochen worden, den Jahresabschluss entsprechend der Verwaltungsvorlage und dem Wortlaut des Prüfberichtes festzustellen.

Das Prüfergebnis in Form des bezeichneten Prüfberichtes wird in seiner Gesamtheit von Herrn Hoff vorgetragen.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt, entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Verbandsvorsteherin und der stellvertretende Verbandsvorsteher haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

TOP 3: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2021

Der Vorsitzende der Rechnungsprüfer, Herr Albert Hoff, übernimmt den Vorsitz und informiert, dass gem. § 114 Abs. 1, S. 2 GemO die Verbandsversammlung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Verbandsvorsteherin und des stellvertretenden Verbandsvorstehers entscheiden muss. Bezugnehmend auf die Beschlussfassung und den Prüfbericht unter Tagesordnungspunkt 2 stellt er fest, dass die Rechnungsprüfer einstimmig als Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung beschlossen haben, der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher für den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ Entlastung zu erteilen.

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund beschließt die Verbandsversammlung, entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer, hinsichtlich des Jahresabschlusses 2021 des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Verbandsvorsteherin und der stellvertretende Verbandsvorsteher haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

TOP 4: Informationen

Verbandsvorsteherin Vera Höfner und der stellvertretende Verbandsvorsteher Michael Reusch danken Revierleiterin Tamara Teufel und ihrem Team für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Die Vorsitzende bedankt sich bei der Verbandsversammlung für die konstruktiven Beratungen und schließt die Sitzung.