Im Januar wurden von den Schulen in der VG Thalfang am Erbeskopf die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das Schuljahr 2025/2026 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt bzw. versendet.
Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die für eine Bewilligung vorzulegenden Nachweise und Angaben, die die Antragsteller unbedingt zu beachten haben.
Die VG Thalfang am Erbeskopf, als Schulträger der Grundschulen und der weiterführenden Schule, weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 17. März 2025 endet.
Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der VG Thalfang am Erbeskopf, Frau Thielen, Saarstraße 7; 54424 Thalfang oder bei der jeweiligen Schule einreichen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 17. März 2025 eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen, wie bei Schulwechsel oder bei Wiederholung der Klassenstufe, angenommen werden.
Gerne steht Ihnen Frau Birgit Thielen donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr telefonisch unter der Telefon-Nr.: 06504/741oder per E-Mail: birgit.thielen@rathaus-thalfang.de für Fragen zur Schulbuchausleihe zur Verfügung.
Die Bewilligung der fristgerecht eingegangenen Anträge erfolgt bis Mitte Mai 2025. Von daher bittet die Verwaltung bis zu diesem Termin von Anfragen über den Bearbeitungsstand abzusehen.
Weitere Informationen und der Antrag sind im Internet unter https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20252026.html erhältlich.