| Tagesordnung: | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Verpflichtung von Verbandsmitgliedern |
| 2. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Verbandsvorstehers / der Verbandsvorsteherin |
| 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des stellvertretenden Verbandsvorstehers / der stellvertretenden Verbandsvorsteherin |
| 4. | Wahl der Rechnungsprüfer / innen |
| 5. | Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil: | |
| 1. | Vertragsangelegenheiten |
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 6. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Verpflichtung von Verbandsmitgliedern
Unter Hinweis auf die §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 22 (Ausschließungsgründe) GemO verpflichtet die Verbandsvorsteherin Vera Höfner die Mitglieder der Verbandsversammlung gemäß § 30 Abs. 2 GemO per Handschlag.
Zu TOP 2: Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Verbandsvorstehers / der Verbandsvorsteherin
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der stellvertretende Vorsitzende, Herr Andreas Hackethal, den Vorsitz. Gem. § 7 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der Verbandsvorsteher von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.
Nach § 40 Abs. 5 GemO, der die geheime Abstimmung für die Wahl zum Bürgermeister und zum Beigeordneten vorsieht, ist nicht entsprechend auf die Wahl des Verbandsvorstehers anzuwenden, da gem. § 8 Abs. 2 Zweckverbandsgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können. Insoweit enthält das Zweckverbandsgesetz eine Spezialvorschrift, die der analogen Anwendung der Gemeindeordnung vorgeht. Bezüglich Ernennung, Vereidigung und Einführung gilt § 54 GemO entsprechend.
Herr Hackethal schlägt die bisherige Verbandsvorsteherin Vera Höfner zur Wiederwahl vor.
In der anschließenden öffentlichen Abstimmung wird die bisherige Verbandsvorsteherin, Frau Bürgermeisterin Vera Höfner, Verbandsgemeinde Thalfang a. E., einstimmig zur Verbandsvorsteherin wiedergewählt. Bürgermeisterin Vera Höfner nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Frau Höfner hat bei der Wahl nicht mitgestimmt.
Der stellvertretende Vorsitzende verliest den Inhalt der Ernennungsurkunde und überreicht diese an Bürgermeisterin Höfner und führt sie ins Amt ein. Die Vereidigung entfällt aufgrund der Wiederwahl.
Zu TOP 3: Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des stellvertretenden Verbandsvorstehers / der Verbandsvorsteherin
Frau Höfner übernimmt wieder den Vorsitz und verweist auf die gesetzmäßigen Bestimmungen analog des Wahlvorganges für den Verbandsvorsteher unter TOP 2 und bittet um Vorschläge.
Die Vorsitzende Vera Höfner schlägt den bisherigen stellvertretenden Verbandsvorsteher, Bürgermeister Andreas Hackethal, Gemeinde Morbach zur Wiederwahl vor.
In der anschließenden öffentlichen Abstimmung wird der bisherige stellvertretenden Verbandsvorsteher, Bürgermeister Andreas Hackethal, Gemeinde Morbach, einstimmig zum stellvertretenden Verbandsvorsteher wiedergewählt. Bürgermeister Andreas Hackethal nimmt die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Die Vorsitzende verliest den Inhalt der Ernennungsurkunde und überreicht diese an Bürgermeister Hackethal und führt ins Amt ein. Die Vereidigung entfällt aufgrund der Wiederwahl.
Zu TOP 4: Wahl der Rechnungsprüfer / innen
Gemäß § 3 Abs. 3 der Verbandsordnung wird von der Verbandsversammlung aus deren Mitte ein Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungsorgane gewählt, wobei 3 Rechnungsprüfer und 3 Stellvertreter gewählt werden.
Die Vorsitzende bittet hierzu um Vorschläge.
Als Rechnungsprüfer werden vorgeschlagen:
| - | Stephan Müller |
| - | Hans-Joachim Rahn |
| - | Karl Heinz Erz |
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Als Stellvertreter werden vorgeschlagen:
| - | Uwe Andretta als Vertreter von Karl Heinz Erz |
| - | Matthias Mencher als Vertreter von Stephan Müller |
| - | Heiko Ennulat als Vertreter von Hans-Joachim Rahn |
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Mit Zustimmung der Verbandsversammlung wird auf eine Einzelabstimmung verzichtet und eine offene Wahl durchgeführt.
In der anschließenden öffentlichen Abstimmung werden einstimmig Stephan Müller, Hans-Joachim Rahn und Karl Heinz Erz als Rechnungsprüfer, Uwe Andretta, Matthias Mencher und Heiko Ennulat als stellvertretende Rechnungsprüfer gewählt und gem. § 3 Abs. 3 der Verbandsordnung bestellt.
Zu TOP 5: Informationen
Die Verbandsvorsteherin informiert die Ausschussmitglieder über
| - | die angestrebte Privatisierung des „Wintersports“. Da die Verträge mit den Betreibern, übergeordneten Stellen und Eigentümern sehr komplex sind, gestaltet sich das Vorhaben als äußerst schwierig. Ein probeweiser Wintersportbetrieb von privaten Betreibern ist aufgrund von gesetzlichen Vorgaben überörtlicher Behörden nicht möglich. |
| - | den aktuellen Stand der Reparaturen an Lift 4 |
| - | den Stand der Vorbereitung der Anlage für den Wintersportbetrieb. Es werden jedoch noch Lifthelfer für unter der Woche gesucht. Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird vorgeschlagen, Vereine anzusprechen, um Personal zu akquirieren. |
Zu TOP 6: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Die Verbandsversammlung hat zwei Beschlüsse zu Vertrags- und Ausschreibungsangelegenheiten gefasst.