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Morbacher Rundschau
Ausgabe 1/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Ortsbeirates Morbach am 12.12.2022

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Andreas Hackethal das neue Ratsmitglied Hanna Berg als Ersatzmitglied für das ausgeschiedene Ratsmitglied Günter Schuh per Handschlag namens der Gemeinde Morbach.

Zu Punkt 3: Aufstellung des Bebauungsplanes Morbach XVIII - Auf dem Anfeldchen im Ortsbezirk Morbach: Aufstellungsbeschluss

Wegen Sonderinteresse nimmt das Ratsmitglied Dr. Jürgen Jakobs an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach verfügt im geltenden Flächennutzungsplan für den Zentralort Morbach derzeit über keine Wohnbauflächen mehr, die eine Ortserweiterung zuließen. Die Betrachtung der realistischen Möglichkeiten zur Ortsentwicklung von Morbach und zur Ausweisung von Wohnbauflächen konzentriert sich auf den südlichen Ortsrand von Morbach östlich der K122, einem Bereich, der einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsstandort dient. Nach intensiven Verhandlungen ist es zwischenzeitlich gelungen, die Voraussetzungen für eine Umsiedlung dieses Betriebes zu schaffen.

Das Baugesetzbuch bietet derzeit noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen für Wohnnutzungen einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Auch ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, kann auf diesem Wege aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf allerdings nicht beeinträchtigt werden, der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen.

Für die an die Ortslage angrenzenden Außenbereichsflächen im Bereich „Auf dem Anfeldchen“ wurde die Möglichkeit geprüft, in Anwendung des §13b BauGB i.V.m. dem §13a BauGB einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen, um für den kurzfristigen Bedarf Wohnbauflächen zur Verfügung stellen zu können. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Anwendbarkeit des §13b BauGB grundsätzlich unter Vorbehalten gegeben ist. Die zulässige Grundfläche von unter 10.000 qm ist einzuhalten. Darüber hinaus ist für den Bau der erforderlichen öffentlichen Straße noch zu prüfen, ob sich hieraus erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ergeben und somit die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird. In diesem Falle wäre die Anwendbarkeit des § 13 b BauGB nicht gegeben.

Das vorgeschlagene Gebiet „Auf dem Anfeldchen“ hat eine Größe von insgesamt ca. 4,5 ha. Das Gebiet wird einen hohen Anteil an Grünflächen ausweisen (Feuchtbereich innerhalb des Gebietes, notwendige Flächen für die Oberflächenwasserrückhaltung, Grünflächen zur Randeingrünung), so dass die zulässige Grundfläche unter der im Baugesetz festgelegten Obergrenze von 10.000 qm bleiben wird.

Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, im nördlichen Teil angrenzend an die Ortslage sieht der Flächennutzungsplan teilweise bereits Wohnbauflächen vor.

Beschluss:

Für das in der vorliegenden Karte abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Morbach im Bereich „Auf dem Anfeldchen“ wird zur Schaffung von verbindlichem Baurecht für neue Wohnbauflächen ein Bebauungsplan aufgestellt.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a i.V.m. §13b Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Morbach XVIII – Auf dem Anfeldchen“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nachträglich angepasst.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

Sonderinteresse:

1

(Dr. Jakobs Jürgen)

Zu Punkt 4: Vorstellung des Konzepts zur Schaffung eines Bike Parks im Sportzentrum

Sachverhalt:

Die Mitglieder des Jugendparlamentes Morbach, Lennard Bollig und Mia Schubert, stellen anhand einer Präsentation die in Zusammenarbeit mit der Firma ecoparc concepts, Oberkirchen erstellte Planung eines Bike Parks im Ortsbezirk Morbach vor. Als Standort der Anlage ist die Freifläche zwischen der Zufahrt zum Sportzentrum Morbach und den Tennisplätzen vorgesehen. Die Anlage ist so konzipiert, dass sie von Radfahrern aller Altersklassen genutzt und mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden befahren werden kann. Es soll eine naturnahe Gestaltung der Dirtjump- und Flowline-Anlage erfolgen. Die vorgestellte Planung wurde aus Budgetierungsmitteln des Ortsbezirks unterstützt.

Beschluss:

Das vorgestellte Konzept wird begrüßt und der Planung wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: Verwendung von Budgetierungsmitteln

Sachverhalt:

Der Vorsitzende gibt einen Überblick der aus Budgetierungsmitteln (Investitionsbudget) für das Haushaltsjahr 2022 finanzierten Maßnahmen im Ortsbezirk. Aus Budgetierungsmitteln wurden insbesondere Bolzplatztore für den Bolzplatz „Auf der Huhf“ mit einem Betrag von ca. 2.500,00 EUR finanziert. Das Projekt „Morbach blüht auf“ verursachte Kosten von ca. 2.000,00 EUR. Weiterhin wurden für Ergänzungen des Generationen Parcs Spiel- und Trimm-/Fitnessgeräte ca. 21.000,00 EUR aufgewendet. Die Anschaffung von Stühlen für die Friedhofskapelle verursachte Kosten von 2.500,00 EUR. Für die Neuanlage des Spielplatzes an der Ölmühle wurden 7.500,00 EUR aufgewendet.

Weitere im Haushaltsjahr 2022 geplante und nicht umgesetzte Maßnahmen wie z.B. die Anschaffung von Festplatzstromverteiler für den Ortskern, die Erneuerung der Beschilderung des historischen Rundgangs sowie die Anschaffung einer Video Wall sollen im Haushaltsjahr 2023 umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll nach Vorlage der Kosten für die Anlage des Bike Parks im Sportzentrum bei nicht ausreichenden Sponsoring-Mitteln eine Förderung der Maßnahme aus Budgetierungsmitteln erfolgen. Eine Entscheidung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage der Kostenschätzung.

Weiterhin wird die Erweiterung der Waldlehrhütte im Erholungswald Ortelsbruch um einen Lager-/Verkaufsraum Gegenstand einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates sein. Hierzu wird zunächst eine Planung und Kostenschätzung erstellt.

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung.

Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen:

Anfragen liegen nicht vor.

Mitteilungen:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass der Seniorennachmittag am 03.11.2022 stattgefunden hat. In diesem Jahr konnte wieder ein Weihnachtsmarkt, der vom 02. – 03.12.2022 stattfand, durchgeführt werden. Beide Veranstaltungen wurden gut besucht und sind erfolgreich verlaufen.