über die Sitzung des Werkausschusses
der Gemeinde Morbach
am 14.12.2023
- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16 a Gemeindeordnung
Es sind keine Einwohner anwesend.
Zu Punkt 2: Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Morbach Betriebszweig Wasserversorgung
Sachverhalt:
Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2024 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.
Beschluss:
Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird unter der Maßgabe der Überprüfung der Gebührenerhöhung zugestimmt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Sachverhalt:
Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2024 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.
Beschluss:
Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Vergabeverfahren
Zu Punkt 4.1: Jahresabschlussprüfung kommunaler Betriebe;
Prüfung der Jahresabschlüsse für die Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung der Gemeindewerke Morbach zum 31.12.2024, 31.12.2025 und 31.12.2026
Sachverhalt:
Nach § 89 Abs.1 der Gemeindeordnung sind die Eigenbetriebe jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs.1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs zu prüfen.
Die Prüfer sind gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 5 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vor Beginn des Prüfungszeitraumes vom Gemeinderat zu bestellen und es ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Die Bestellung soll sich auf mindestens 3 und auf höchstens 6 Jahre erstrecken.
Die Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeindewerke Morbach wurden zusammen mit der Prüfung der Jahresrechnungen des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach ausgeschrieben um keine zwei Prüfungsinstitute in den Jahresrechnungen 2024 bis 2026 mit Daten beliefern zu müssen. Die gemeinsame Ausschreibung ergab, dass die THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Saarbrücken nach Wertung das günstige Angebot abgegeben hat.
Beschluss:
Für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeindewerke, Betriebszweige Abwasser-beseitigung und Wasserversorgung, zum 31.12.2024, 31.12.2025 und 31.12.2026 gemäß § 89 GemO in Verbindung mit der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen wird die Firma THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, aus Saarbrücken bestellt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4.2: Kreditaufnahme
Sachverhalt:
Für das folgende Darlehen der Gemeindewerke läuft die Zinsbindung aus:
| a) | Akte 1043 – DZ HYP AG zum 08.12.2023 |
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| (Ursprungsbetrag = | 300.000,00 EUR, Zinssatz bisher 3,99%) |
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| Restbetrag | =rd. 178.000,00 EUR |
| Weiterhin ist für den Betriebszweig Wasserversorgung aus der Kreditermächtigung 2023 | ||
| b) | die Neuaufnahme eine Kommunaldarlehens vorzunehmen in Höhe von | 149.000,00 EUR |
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| Zusammen: | 327.000,00 EUR |
| Es wurden sechs Kreditinstitute um Ang | ||
ebotsabgabe gebeten, mit einem Zinssatz für jeweils 5, 10, 15 und 30 Jahre Laufzeit. Zwei Institute haben ein Angebot abgegeben.
Beschluss:
Die Vergabe erfolgt an die DZ HYP AG, Münster zu dem angebotenen Zinssatz von 3,17 % für 5 Jahre Laufzeit.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 5: Anfragen und Mitteilungen
Anfragen liegen keine vor.
Die Anwesenden erhalten ohne Aussprache davon Kenntnis, dass