am 14.12.2023
- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach
Sachverhalt:
Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf für das Jahr 2024 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.
Beschluss:
Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Bericht über die aktuelle Schädlingssituation
Sachverhalt:
Revierleiter Guido Haag berichtet über die aktuelle Borkenkäfersituation und führt aus, dass auch neue Schädlinge auf den Vormarsch sind. Hier nennt er unter anderem den Eichenprachtkäfer, den zwar hier beheimatet ist jedoch bisher kein Problem darstellte. Aufgrund der klimatischen Veränderungen bei bereits geschwächten Beständen zu erheblichen Problemen führt, die beobachtet werden müssen. Ein weiterer Bericht wird angekündigt.
Eine Beschlussfassung zu dem Thema erfolgt nicht.
Zu Punkt 4: Bericht über die erfolgte Habitatbaumaufnahme
Sachverhalt:
Die bisher erfolgte probeweise Aufnahme von Habitatbäumen wird anhand von Bild und Kartenmaterial erläutert. Weiter werden die Förderbedingungen zum Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ besprochen.
Der Vortrag wird zustimmend zu Kenntnis genommen.
Zu Punkt 5: Vergaben
Zu Punkt 5.1: Jahresabschlussprüfung Kommunaler Betriebe;
Prüfung der Jahresabschlüsse für den Eigenbetrieb "Gemeindeforst Morbach" zum 31.12.2024, 31.12.2025 und 31.12.2026
Sachverhalt:
Nach § 89 Abs.1 der Gemeindeordnung sind die Eigenbetriebe jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs.1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs zu prüfen.
Die Prüfer sind gemäß § 89 Abs.2 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 Abs.1 und 5 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vor Beginn des Prüfungszeitraumes vom Gemeinderat zu bestellen und es ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Die Bestellung soll sich auf mindestens 3 und auf höchstens 6 Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Beschluss:
Für die Prüfung der Jahresabschlüsse für den Eigenbetrieb „Gemeindeforst Morbach“ zum 31.12.2024, 31.12.2025 und 31.12.2026 gemäß § 89 GemO in Verbindung mit der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen, wird die Firma THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken bestellt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |