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Morbacher Rundschau
Ausgabe 10/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Morbach​​​​​​​ am 08.02.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Errichtung eines Bike Parks am Morbacher Sportzentrum

Sachverhalt:

Am Sportzentrum in Morbach soll in Kooperation mit dem Jungendparlament Morbach eine Bike Park Anlage entstehen. Die Planung wurde in Zusammenarbeit mit der Firma ecoparc concepts, Oberkirchen erstellt. Als Standort ist die Freifläche zwischen der Zufahrt zum Sportzentrum Morbach und den Tennisplätzen vorgesehen. Die Anlage ist so konzipiert, dass sie von Radfahrern aller Altersklassen genutzt und mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden befahren werden kann. Es soll eine naturnahe Gestaltung der Dirtjump- und Flowline-Anlage erfolgen. Die vorgestellte Planung wurde aus Budgetierungsmitteln des Ortsbezirks unterstützt. Zur Finanzierung der Maßnahme hat das Jugendparlament eine Spendenakquise gestartet.

Die Mitglieder des Ortsbeirates Morbach haben der Planung mit Beschluss vom 12.12.2022 zugestimmt.

Baurechtlich kann das Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden. Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche für sportliche Einrichtungen aus.

Beschluss:

Der vorgestellten Planung zur Errichtung eines Bike Parks am Sportzentrum in Morbach wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Baumaßnahme gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3: Vergabeverfahren

Zu Punkt 3.1: Straßenunterhaltungskonzept 2023

Sachverhalt:

Straßen sind stets der Abnutzung durch verschiedene Einflussfaktoren wie Witterung (Frost, Nässe, Sonneneinstrahlung, Temperaturwechsel) Verkehrsbelastung und wechselnde Nutzung ausgesetzt. Zudem befinden sich im Straßenkörper eine Vielzahl an Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Bauliche Maßnahmen an Rohren und Leitungen führen zu Beschädigungen der Verkehrsflächen. Die Folge ist ein stetiger Wertverlust der Straßen. Zur Erhaltung der Substanz und Vermeidung von hohen Instandsetzungskosten ist ein ständiges Unterhaltungsmanagement erforderlich.

Entsprechend der Bewertung aus der Straßenzustandserfassung 2012 und erneuter Inaugenscheinnahmen sowie auf Hinweise der Ortsbezirke wurden Einzelmaßnahmen und ausgeprägte Schadensbilder in verschiedenen Ortsbezirken aufgezeigt und nach beigefügter Einzelaufstellung zur Sanierung vorgeschlagen. Bei den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen handelt es sich um eine Momentaufnahme, welche nicht alle tatsächlich vorhandenen Mängel aufzeigen u. abdecken können.

Im Straßenunterhaltungskonzept für 2023 stehen Bordsteinsanierungen, Pflasterarbeiten und bituminöse Reparaturarbeiten an Straßen sowie das Heben von Straßeneinläufen an.

Nach der vorliegenden Kostenschätzung beläuft sich der Unterhaltungsaufwand auf voraussichtlich 275.282,11 Euro.

Beschluss:

Den aufgezeigten und vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen an Innerortsstraßen der Gemeinde Morbach sowie dem vorgestellten Leistungsverzeichnis wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen wie im beigefügten Leistungsverzeichnis auszuschreiben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4: Vergaben

Zu Punkt 4.1: Umbau der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg; Nachtrag Bodenbelagsarbeiten

Sachverhalt:

Die Bodenbelagsarbeiten für den Umbau der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg wurden am 26.08.2020 an die Firma Pick Textiles Wohnen GmbH aus Rhaunen zum Angebotspreis in Höhe von 47.338,20 € vergeben.

Nach der Demontage der vorhandenen Holzdielen in den Klassenräumen sowie auf dem Dachboden der Grundschule in Morscheid-Riedenburg wurde durch eine Höhenkontrolle des Fußbodens festgestellt, dass die vorhandenen Holzdeckenbalken in alle Richtungen uneben sind. Aus der statischen Berechnung der Deckenkonstruktion geht hervor, dass die vorhandenen Balken der Geschossdecken keine weiteren Lasten mehr aufnehmen bzw. tragen können.

Zum Niveauausgleich der Deckenbalken im Ober- und Dachgeschoss wurde mit der bauausführenden Firma die Herstellung einer Unterkonstruktion vereinbart, die neben den statischen Anforderungen auch den Anforderungen des Brandschutzes entspricht.

Zur Vermeidung von Bauzeitenverzögerungen und Behinderungen der Folgegewerke wurden die Arbeiten entsprechend durchgeführt.

Das hierfür erforderliche Nachtragsangebot wurde erst am 20.12.2022 vorgelegt und beläuft sich nach Prüfung durch das Architekturbüro auf 32.113,35 Euro.

Beschluss:

Der Auftrag für die beschriebenen zusätzlichen Maßnahmen im Gewerk „Bodenbelagsarbeiten“ im Zuge der Umbaumaßnahme in der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg wird zu einer geprüften Nachtragsangebotssumme in Höhe von 32.113,35 € vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4.2: Umbau der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg; Nachtrag Heizungsinstallation

Sachverhalt:

Die Arbeiten für die Heizungsinstallation im Zuge der Baumaßnahme Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg wurden am 31.08.2020 an die Firma Schöpke-Wenz GmbH & Co. KG aus Bruchweiler zum Angebotspreis in Höhe von 112.686,99 € vergeben.

Im Zuge der Projektabwicklung im Gewerk „Heizungsinstallation“ wurden verschiedene zusätzliche bzw. ergänzende Leistungen erforderlich, die in beigefügtem Nachtragsangebot aufgelistet sind.

Das geprüfte Nachtragsangebot der Fa. Schöpke-Wenz beträgt 49.965,97 € brutto.

Durch die entfallenen Positionen aus dem Hauptleistungsverzeichnis i. H. v. 29.392,67 € brutto, schließt das Nachtragsangebot mit einer Summe von 20.573,30 € ab.

Demnach führt das Nachtragsangebot zu einer Auftragserweiterung von 20.573,30 €.

Beschluss:

Der Auftrag für die beschriebenen zusätzlichen Maßnahmen im Gewerk „Heizungsinstallation“ im Zuge der Umbaumaßnahme in der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg wird zu einer geprüften Nachtragsangebotssumme in Höhe von 20.573,30 € vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5: Bausachen

Zu Punkt 5.1: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich

Sachverhalt:

Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück der Gemarkung Haag, Flur 17, Flurstück 29 vor. Es ist vorgesehen private Kleintierhaltung zu betreiben und das Gebäude u.a. als Lagerfläche für Traktor und landwirtschaftliche Kleingeräte zu nutzen. Die Nutzung soll rein privat sein. Die Verwendung des Gebäudes für eine gewerbliche Betätigung ist nicht beantragt.

Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB, welcher grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist. Die Errichtung eines Gebäudes zur reinen Hobbytierhaltung und als private Lagerfläche ist im Außenbereich nicht zulässig. Ein Privilegierungstatbestand wie beispielsweise bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben liegt nicht vor.

Beschluss:

Die Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich nach § 35 BauGB ohne Privilegierungstatbestand ist nicht zulässig. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird versagt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5.2: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes in Morbach mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Morbach V - An der Hochwaldstraße"

Sachverhalt:

Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück der Gemarkung Morbach, Flur 9, Flurstücke Nr. 1/49 und 1/75 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße. Dieser setzt u.a. eine Baugrenze mit einem Abstand von 10 m zur Hochwaldstraße fest. Der Bauherr beantragt eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze, da das geplante Bürogebäude diese um ca.

3 m überschreitet. Der Abstand zu Straße beträgt dementsprechend noch ca. 7 m. Das Grundstück befindet sich innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze, sodass die vorgesehene Anordnung des Eingangs und der Parkflächen zur Hochwaldstraße hin vertretbar sind.

Des Weiteren liegt das geplante Gebäude teilweise auf einer vorgesehenen Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern. Bei Ausweisung einer geeigneten Kompensationsfläche kann der Überbauung zugestimmt werden.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss:

Für die Bauvoranfrage „Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes“ in Morbach, Flur 9, Flurstücke 1/49 und 1/75 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0