Titel Logo
Morbacher Rundschau
Ausgabe 11/2023
Bekanntgaben + Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach

am 14.02.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass

-

folgende Ausschusssitzungen - u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben:

-

am 07.02.2023 die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

-

am 08.02.2023 die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses

-

die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom 10.01.2023 die Genehmigung der Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2023 zugesandt hat.

-

der rheinlandpfälzische Landtag in seiner Sitzung am 21.12.2022 den Doppelhaushalt 2023/2024 und damit die darin enthaltene Landesförderung für die Fortführung des Programms „Gemeindeschwester+“ beschlossen hat.

-

am 07.12.2022 eine Zuwendung aus dem Programm Städtebauliche Erneuerung 2022, Programmteil Wachstum und nachaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt (WNE) vom rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport in Höhe von 70.000 € beschieden wurde. Die Auszahlung des Zuschusses ist auf die Haushaltsjahre bis 2026 verteilt.

-

die ADD Trier mit Bescheid vom 19.12.2022 eine Zuwendung des Landes aus der Feuerschutzsteuer für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses Haag in Höhe von 106.300 € beschieden hat. Die Auszahlung verteilt sich ebenfalls auf die Haushaltsjahre bis 2026.

-

der rheinlandpfälzische Innenminister am 17.01.2023 auf Vorschlag des Gemeinde- und Städtebundes Herrn Wehrleiter Marco Knöppel gemäß § 7 LBKG auf die Dauer von sechs Jahren als Mitglied in den Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz berufen hat

-

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach der Richtlinie für die Bundesförderung stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilation vom 01.09.2021 am 06.02.2023 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 48.000 € für die Grundschule Haag erlassen hat.

Zu Punkt 3: Errichtung eines Bike Parks am Morbacher Sportzentrum

Sachverhalt:

Am Sportzentrum in Morbach soll in Kooperation mit dem Jungendparlament Morbach eine Bike Park Anlage entstehen. Die Planung wurde in Zusammenarbeit mit der Firma ecoparc concepts, Oberkirchen erstellt. Als Standort ist die Freifläche zwischen der Zufahrt zum Sportzentrum Morbach und den Tennisplätzen vorgesehen. Die Anlage ist so konzipiert, dass sie von Radfahrern aller Altersklassen genutzt und mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden befahren werden kann. Es soll eine naturnahe Gestaltung der Dirtjump- und Flowline-Anlage erfolgen. Die vorgestellte Planung wurde aus Budgetierungsmitteln des Ortsbezirks unterstützt. Zur Finanzierung der Maßnahme hat das Jugendparlament eine Spendenakquise gestartet.

Die Mitglieder des Ortsbeirates Morbach haben der Planung mit Beschluss vom 12.12.2022 zugestimmt.

Baurechtlich kann das Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden. Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche für sportliche Einrichtungen aus.

Beschluss:

Der vorgestellten Planung zur Errichtung eines Bike Parks am Sportzentrum in Morbach wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Baumaßnahme gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4: Übertragung von Haushaltsresten von 2022 nach 2023

Sachverhalt:

Haushaltsansätze gelten grundsätzlich nur für das Haushaltsjahr in dem sie veranschlagt sind, soweit die Mittel nicht nach § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) übertragbar sind.

Sofern Ermächtigungen in Folgejahre übertragen werden sollen, ist gemäß § 17 Abs. 5 GemHVO dem Gemeinderat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den jeweiligen Teilergebnishaushalt und den jeweiligen Teilfinanzhaushalt des Haushaltsfolgejahres zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Übertragungen sind im Jahresabschluss im Plan-Ist-Vergleich der jeweiligen Teilergebnisrechnung und der jeweiligen Teilfinanzrechnung gesondert anzugeben. Durch die Übertragung der Ermächtigungen erhöhen sich die Ermächtigungen der betreffenden Posten des entsprechenden Teilhaushalts des Haushaltsfolgejahres.

Damit Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2022, die im Jahr 2023 und den Folgejahren noch benötigt werden, übertragen werden können, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Die zu übertragenden Haushaltsmittel sind aus der beigefügten Auflistung (nach Muster 22 zu § 53 GemHVO) zu entnehmen.

Beschluss:

Die aus der Übersicht Muster 22 zu § 53 GemHVO hervorgehenden Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2022 werden in das Folgejahr übertragen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5: Vergabeverfahren

Zu Punkt 5.1: Straßenunterhaltungskonzept 2023

Sachverhalt:

Straßen sind stets der Abnutzung durch verschiedene Einflussfaktoren wie Witterung (Frost, Nässe, Sonneneinstrahlung, Temperaturwechsel) Verkehrsbelastung und wechselnde Nutzung ausgesetzt. Zudem befinden sich im Straßenkörper eine Vielzahl an Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Bauliche Maßnahmen an Rohren und Leitungen führen zu Beschädigungen der Verkehrsflächen. Die Folge ist ein stetiger Wertverlust der Straßen. Zur Erhaltung der Substanz und Vermeidung von hohen Instandsetzungskosten ist ein ständiges Unterhaltungsmanagement erforderlich.

Entsprechend der Bewertung aus der Straßenzustandserfassung 2012 und erneuter Inaugenscheinnahmen sowie auf Hinweise der Ortsbezirke wurden Einzelmaßnahmen und ausgeprägte Schadensbilder in verschiedenen Ortsbezirken aufgezeigt und nach beigefügter Einzelaufstellung zur Sanierung vorgeschlagen. Bei den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen handelt es sich um eine Momentaufnahme, welche nicht alle tatsächlich vorhandenen Mängel aufzeigen u. abdecken können.

Im Straßenunterhaltungskonzept für 2023 stehen Bordsteinsanierungen, Pflasterarbeiten und bituminöse Reparaturarbeiten an Straßen sowie das Heben von Straßeneinläufen an.

Nach der vorliegenden Kostenschätzung beläuft sich der Unterhaltungsaufwand auf voraussichtlich 275.282,11 Euro.

Beschluss:

Den aufgezeigten und vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen an Innerortsstraßen der Gemeinde Morbach sowie dem vorgestellten Leistungsverzeichnis wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen wie im beigefügten Leistungsverzeichnis auszuschreiben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 6: Anfragen

Sachverhalt:

Auf Anfrage erläutert der Vorsitzende den Sachstand zur „Wegebaumaßnahme im Oberluderbruch/Hinüberweg“.