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Morbacher Rundschau
Ausgabe 11/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der GEMEINDE MORBACH am 05.03.2024

über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

der GEMEINDE MORBACH

am 05.03.2024

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:

Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.

Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.

Beschluss:

Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3: Vergabeverfahren

Zu Punkt 3.1: Ersatzbeschaffung Datenspeichersystem für die IT-Infrastruktur

Sachverhalt:

Die im Haushaltsjahr 2024 geplante Ersatzbeschaffung des Datenspeichersystems NetApp soll nun durchgeführt werden.

Nach einer Markterkundung belaufen sich die Kosten für eine Ersatzbeschaffung auf ca. 75.000 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffung sind im Haushalt 2024 eingestellt. Die Ersatzbeschaffung soll beschränkt ausgeschrieben werden. Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine Ausschreibung unter Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen.

Beschluss:

Der Ersatzbeschaffung des Datenspeichersystems NetApp wird zugestimmt und die Ausschreibung gemäß des beigefügten Leistungsverzeichnisses freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3.2: Freigabe der Ausschreibung für den Polderdienst/Arbeitsschutz

Sachverhalt:

Zum 01.10.2023 wurde eine Stelle geschaffen, die sich mit der Kontrolle der Regenrückhaltebecken und Polder sowie der Arbeitssicherheit, sprich Stecker- und Leiterprüfung auseinandersetzen soll. Die Arbeiten wurden aufgenommen und bis zur Mittelbereitstellung zum Kauf eines Fahrzeuges ein Leihwagen angemietet. Das Mietverhältnis für den Leihwagen läuft zum 30.04.2024 aus, so dass nun die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges zur Ausschreibung kommen soll. Der Gemeinderat hat mit dem Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung gestellt. Aus den Anforderungen an das benötigte Fahrzeug wurde das angefügte Leistungsverzeichnis erarbeitet, welches zur Ausschreibung kommen soll.

Beschluss:

Die Ausschreibung wird unter den dargestellten Kriterien freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3.3: Erwerb eines neuen Pick-Up für den Bauhof

Sachverhalt:

Der Pick-Up Ford Ranger, Baujahr 2012, steht zur Ersatzbeschaffung an. Das Fahrzeug ist in der Finanzbuchhaltung noch mit einem Restbuchwert von derzeit 1,00 Euro erfasst und gilt seit 2021 als abgeschrieben. Der Neuanschaffungswert 2013 betrug 28.253,18 Euro.

Die Ersatzbeschaffung dieses Fahrzeugs ist Bestandteil des Fahrzeugkonzeptes 2024. Nach einer Markterkundung belaufen sich die Kosten für eine Ersatzbeschaffung auf ca. 40.000 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 eingestellt. Die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Pick-Ups soll beschränkt ausgeschrieben werden, da mit der Lieferung auch ein Servicepartner vor Ort verbunden sein muss. Die erforderliche Fahrzeugausstattung wurde in beigefügtem Leistungsverzeichnis zusammengestellt.

Beschluss:

Der Anschaffung eines Pick-Ups für den Bauhof wird zugestimmt und zur Ausschreibung freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3.4: Erwerb eines neuen Pritschenwagens für den Bauhof

Sachverhalt:

Der Mercedes Benz Pritschenwagen der Baukolonne, Baujahr 2012, steht zur Ersatzbeschaffung an. Das Fahrzeug ist in der Finanzbuchhaltung noch mit einem Restbuchwert von derzeit 1,00

Euro erfasst und gilt seit 2020 als abgeschrieben. Der Neuanschaffungswert 2012 betrug 38.400,50 Euro. Um die optimale Ausnutzung des Fahrzeuges zu erreichen wird auf eine Doppelkabine verzichtet und stattdessen eine Werkzeugbox hinter der Kabine ausgeschrieben. Um die Ladekapazität zu erhöhen, wird anstelle eines 3,5 Tonners ein 7,2 Tonner ausgeschrieben.

Die Ersatzbeschaffung dieses Fahrzeugs ist Bestandteil des Fahrzeugkonzeptes 2024. Nach einer Markterkundung belaufen sich die Kosten für eine Ersatzbeschaffung auf ca. 77.000,00 Euro. Ein vergleichbarer Pritschenwagen mit 3,5 Tonnen kostet laut Markterkundung ca. 55.000,00 Euro – 60.000,00 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 eingestellt. Die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Pritschenwagens soll ausgeschrieben werden. Die erforderliche Fahrzeugausstattung wurde in beigefügtem Leistungsverzeichnis zusammengestellt.

Beschluss:

Der Anschaffung eines Pritschenwagens mit Werkzeugbox und Dreiseitenkipper für die Baukolonne des Bauhofs wird zugestimmt und zur Ausschreibung freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3.5: Erwerb eines neuen Tiefladers für den Bauhof

Sachverhalt:

Der Saris Anhänger Baujahr 2005, steht zur Ersatzbeschaffung an. Der Anhänger ist in der Finanzbuchhaltung noch mit einem Restbuchwert von derzeit 1,00 Euro erfasst und gilt seit 2019 als abgeschrieben. Der Neuanschaffungswert 2005 betrug 4.343,50 Euro.

Die Ersatzbeschaffung dieses Anhängers ist Bestandteil des Fahrzeugkonzeptes 2024. Nach einer Markterkundung belaufen sich die Kosten für eine Ersatzbeschaffung auf ca. 8.000,00 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 eingestellt. Die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Anhängers soll beschränkt ausgeschrieben werden, da mit der Lieferung auch ein Servicepartner vor Ort verbunden sein muss. Die erforderliche Fahrzeugausstattung wurde in beigefügtem Leistungsverzeichnis zusammengestellt.

Beschluss:

Der Anschaffung eines Tiefladers für den Bauhof wird zugestimmt und zur Ausschreibung freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4: Vergaben

Zu Punkt 4.1: Vergabe eines Beckenbodensaugers für das Freibad Morbach

Sachverhalt:

Der aktuelle Beckenbodensauger des Freibades Morbach ist in die Jahre gekommen und musste in den vergangenen Jahren mehrfach aufwendig repariert werden. Da es für das Gerät keine Ersatzteile mehr gibt, wurden auch schon Ersatzteile nachgebaut, um die Funktionstüchtigkeit zu erhalten. Da jedoch die Gefahr eines Totalausfalles während der Saison besteht, wurde die Ersatzbeschaffung für die Saison 2024 vorgeschlagen und vom Gemeinderat mit Haushaltsmitteln versehen.

Mit der Ausschreibung wurden Anforderungen an den Beckenbodensauer geknüpft, die sicherstellen, dass das Gerät auch im sanierten Freibad Morbach eingesetzt werden kann. Angebote wurden von den drei am deutschen Markt aktuell vertretenen Firmen für Beckenbodenstaubsauger in der erforderlichen Größenordnung angefordert und zwar: Mariner 3S GmbH, die Firma WEDA und Maytronics. Angebote wurden von der Firma Marina 3S GmbH, 35578 Wetzlar und von der Firma Blublife, 26169 Friesoythe für die Firma WEDA abgegeben.

Das Angebot der Firma Blublife für die Firma WEDA entspricht nicht den ausgeschriebenen Anforderungen und war auszuschließen. Das Angebot der Firma Mariner 3S GmbH entspricht den Anforderungen und liegt unterhalb des erwarteten Kostenrahmens. Aus diesem Grund sollte der Auftrag zur Lieferung des Beckenbodensauers samt Zubehör an die Firma Mariner 3S GmbH aus Wetzlar gehen.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung des Beckenbodensaugers Typ Proliner Navi III zum Angebotspreis von 23.474,00 € netto (27.934,06 € brutto) wird an die Firma Mariner 3S GmbH, aus Wetzlar vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4.2: Vergabe Messtechnik für die Polderbauwerke der Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.07.2023 wurde der Weg für die gemeinsame Überwachung von Regenrückhaltebecken und Stauanlagen frei gemacht. Gleichfalls wurde beschlossen, für die großen Stauanlagen, die sog. Polder Messtechnik anzuschaffen und diese in das vorhandene System der Gemeindewerke zu integrieren, um rechtzeitig gewarnt zu werden, falls es zu einem Einstau kommt. Hierfür sollten im Haushalt 2024 Mittel vorgesehen werden. Die Mittelbereitstellung erfolgt mit dem Haushaltsbeschluss vom 13.12.2023 und der Haushaltsgenehmigung vom 10.01.2024.

Da es sich um eine Erweiterung des bestehenden Systems der Gemeindewerke handelt, konnte nur ein Angebot bei der Firma Autec, aus Spiesen-Elversberg eingeholt werden. Da die angefragte Technik bereits mehrfach bei den Gemeindewerken im Bereich Abwasser eingesetzt wird und die Einführung des Systems erst vor wenigen Jahren erfolgte, lässt sich ein Rückschluss auf die Preise ziehen. Diese sind als marktgerecht und die Firma Autec als langjähriger zuverlässiger Partner zu bezeichnen.

Demnach wird empfohlen, den Auftrag zur Lieferung und Einbindung von je fünf LTE-Modulen mit Freischaltung, Tauchsonden und Sim-Karten zum Gesamtpreis 13.390,00 € netto (15.934,10 € brutto) zu liefern und die Einbindung in das bestehende System „FlowChief“ der Gemeindewerke zum Preis von 4.465,00 € netto (5.313,35 € brutto), gesamt 17.885,00 € netto (21.283,15 € brutto) zu vergeben.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung und Einbindung, in das bestehende System „FlowChief“ der Gemeindewerke, von fünf angebotenen Messbojen, wird zum Angebotspreis von insgesamt 17.885,00 € netto (21.283,15 € brutto) an die Firma Autec GmbH, aus Spiesen-Elversberg vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5: Anfragen und Mitteilungen

Sachverhalt:

Anfragen werden keine gestellt. Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass

die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Bescheid vom 12.04.2022 für die Sirenenertüchtigung in der Gemeinde Morbach eine Zuwendung aus dem Sirenenförderprogramm 2021/2022 des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 32.550,00 € bewilligt hat.

Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung in Höhe von 32.550,00 € für die Standorte Grundschule Morbach, Kindergarten „Auf der Huhf“ und Hunolstein erfolgte am 13.02.2024.