Mit letztem Aufruf möchte ich alle Grundstückseigentümer mit Hecken entlang des öffentlichen Straßenraums, darauf aufmerksam machen, dass diese jährlich bis zum Grenzverlauf zurückgeschnitten werden müssen.
Es gibt in unserem Ortsbezirk Hecken, die dermaßen übergewachsen sind, dass eine Nutzung des Gehweges nicht mehr möglich ist und man auf die Fahrbahn ausweichen muss.
Bitte schauen sie nach ihren Grüneinfriedungen und schneiden sie diese bis zum 15. März zurück. Sollte es bis dahin nicht geschehen sein, wird der Vorgang beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht.
Übrigens darf man Formschnitte auch noch nach dem 01. März durchführen.