| Datum: | Mittwoch, 25. Februar 2026 |
| Ort: | kleinen Saal der Schackberghalle Gonzerath |
| Dauer: | 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr |
TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis darüber, dass
| - | die Trafoturmstation im Ehrental zurückgebaut wurde und eine neue Trafostation bereits installiert und in Betrieb ist. |
| - | der Waldpflanztag für den 14. März 2026 geplant ist und der Ortsbeirat sich über eine rege Beteiligung aus der Bevölkerung freuen würde. |
| - | diverse Rodungs- und Heckenrückschnittarbeiten größeren Umfangs im und um das Dorf durchgeführt wurden. |
| - | Im Zuge der anstehenden Baumaßnahme (B 269 / B 327) wurde die Verwaltung bei der letzten Ortsbeiratssitzung darum gebeten, sich dafür einzusetzen, die zweijährige Vollsperrung nach Morbach infrage zu stellen und nach Möglichkeit abzuwenden. |
Dies wurde dem LBM entsprechend übermittelt - mit Erfolg: Die Straße wird im Zuge der Baumaßnahme nur bei Arbeiten, die den Straßenraum zwingend beanspruchen, kurzzeitig gesperrt. Der genaue Baubeginn ist aktuell noch nicht bekannt.
TOP 3: Verwendung von Budgetierungsmitteln
TOP 3.1: Beschaffung von Weihnachtsbeleuchtung
Sachverhalt:
Zur gestalterischen Aufwertung des Ortsbildes in der Winter- und Weihnachtszeit ist die Installation von weihnachtlicher Mastbeleuchtung vorgesehen.
An vier bestehenden Straßenlaternen entlang der Hauptstraße sind bereits geeignete Steckdosenanschlüsse vorhanden, sodass eine saisonale Montage entsprechender Beleuchtungselemente technisch möglich ist.
Für die Beschaffung wurden drei unterschiedliche Varianten angefragt. Zu allen drei Ausführungen liegen entsprechende Kosten vor.
Die Varianten unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich:
• optischer Gestaltung
• Abmessungen
• Ausführung
• Gesamtpreis
Die einzelnen Positionen werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt und erläutert. Die Beschaffung umfasst insgesamt 4 Stück Weihnachts-Laternenmastbeleuchtungen und die Finanzierung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Entscheidung fällt auf die Variante 1 „Lichtbogen“ zu einem Gesamtpreis in Höhe von 3.977,68 € brutto.
Beschluss:
Der Ortsbeirat beschließt, die Weihnachts-Laternenmastbeleuchtung gemäß Variante 1 zu einem Gesamtpreis in Höhe von 3.977,68 € brutto zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.2: Sonnensegel für den Spielplatz
Sachverhalt:
Zur Verbesserung des Sonnenschutzes auf dem öffentlichen Spielplatz ist die Installation eines Sonnensegels vorgesehen.
Insbesondere im Bereich der Spielangebote für jüngere Kinder besteht bei intensiver Sonneneinstrahlung ein erhöhter Schutzbedarf. Vor diesem Hintergrund soll ein dauerhaftes Sonnensegel installiert werden.
Vorgesehen ist die Installation des Sonnensegels im Bereich des neu zu beschaffenden Spielgerätes für Kleinkinder, um insbesondere für Kleinkinder eine geeignete Verschattung zu gewährleisten.
Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der technischen und sicherheitsrechtlichen Eignung des vorgesehenen Standortes. Insbesondere sind die erforderlichen Sicherheitsräume gemäß DIN EN 1176, die örtlichen Gegebenheiten sowie die standsichere Gründung der Pfosten zu berücksichtigen.
Vorgesehen ist folgende Ausführung:
• UV-beständiges, luft- und wasserdurchlässiges PE-Gewirke
• Flächengewicht ca. 230 g/m²
• Schattierwert mindestens 50 %
• Standpfosten aus Stahl, feuerverzinkt
• Wandstärke der Pfosten je nach statischer Belastung 3-5 mm
• Aufhängung des Segels von Ostern bis Oktober
Da derzeit noch keine konkreten Angebote vorliegen, soll der Vorsitzende ermächtigt werden, nach Einholung geeigneter Angebote einen entsprechenden Auftrag zu vergeben.
Der Höchstbetrag für Lieferung und Montage soll 8.000 € brutto nicht überschreiten.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Beschluss:
Der Ortsbeirat beschließt die Installation eines Sonnensegels im Bereich des neu zu beschaffenden Kleinkind-Spielgerätes. Der Vorsitzende wird ermächtigt, nach Einholung geeigneter Angebote ein Sonnensegel in der beschriebenen Ausführung bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 € brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.3: Spielgerät für Kleinkinder
Sachverhalt:
Auf dem öffentlichen Spielplatz „Am Klettbach“ sind derzeit nur eingeschränkt Spielmöglichkeiten für Kleinkinder vorhanden. Um dem Bedarf angemessen Rechnung zu tragen, ist die Anschaffung eines geeigneten U3-Spielgerätes vorgesehen.
Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden Angebotsanfragen bei drei unterschiedlichen Herstellern von Spielgeräten für Kleinkinder gestellt. Die angefragten Geräte erfüllen die Anforderungen an Spielgeräte für den öffentlichen Bereich gemäß DIN EN 1176.
Die Profilierung des Geländes sowie der Fallschutz ist nicht Bestandteil der vorliegenden Angebote und wird gesondert berücksichtigt.
Die einzelnen vorgeschlagenen Spielgeräte werden in der Sitzung vorgestellt. Zur objektiven Entscheidungsfindung erfolgt eine Bewertung durch die Mitglieder des Ortsbeirates anhand folgender Kriterien:
• Spielwert
• Sicherheit
• Gestaltung
• Material
• Preis-Leistungs-Verhältnis
Die Bewertung erfolgt anhand einer vorab festgelegten Bewertungsmatrix. Die vergebenen Punkte werden im Anschluss addiert. Das Spielgerät mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als wirtschaftlichste und geeignetste Lösung.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen der freihändigen Vergabe.
Beschluss:
Der Ortsbeirat beschließt, das im Rahmen der Sitzung vorgestellte U3-Spielgerät mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl gemäß Bewertungsmatrix zu beauftragen. Bei dem Spielgerät mit der höchsten Punktezahl handelt es sich um den Anbieter Vinci Play GmbH und dem Typ RECYCLED RC1503 zum Angebotspreis in Höhe von 19.278,00 €
Abstimmungsergebnis:
13 Ja
0 Nein
1 Enthaltung
TOP 4: Anfragen
Anfrage 1:
Ist es möglich während des Straßenkarnevals Toiletten entlang der Zugstrecke bzw. an geeigneten Stellen aufzustellen und vorzuhalten?
Antwort zu Frage 1:
Diese Angelegenheit soll für den zukünftigen Straßenkarneval geprüft werden.