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Morbacher Rundschau
Ausgabe 12/2026
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung - öffentlicher Teil - ​​​​​​​über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses

Datum:

Mittwoch, 11. März 2026

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses

Dauer:

18:05 Uhr bis 18:46 Uhr

TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

TOP 2.1: Sanierung der Fenster im Gemeindehaus in Bischofsdhron

Ohne Aussprache teilt der Bürgermeister mit:

Auf Grundlage der freigegebenen Leistungsverzeichnisse durch den Bau und Liegenschaftsausschuss am 27.08.2025, wurden die Leistungen nach erfolgreicher Ausschreibung wie folgt vergeben:

Fenstersanierung an die Fa. Fensterbau Schabbach aus Morbach zu dem Angebotspreis von 122.623,55€.

Außenputzarbeiten an die Fa. Malerfachbetrieb Biegel aus Morbach zum Angebotspreis von 12.88,77€.

Austausch der Lüftungstruhen an die Fa. Jochen Weyand zu dem Angebotspreis von 8.566,69.

Eine Förderung durch die BAFA in Höhe von 27.023,00€ wurde uns bereits durch einen Zuwendungsbescheid bestätigt.

TOP 2.2: Förderanträge I-Stock 2026

Ohne Aussprache teilt der Bürgermeister mit:

Die ADD-Trier teilt mit E-Mail vom 10.03.2026 mit, dass die I-Stock Anträge der Gemeinde Morbach für den Straßenbau in Hoxel und Riedenburg sowie für den Parkplatz an der Grundschule Morscheid aufgrund des hohen Bestandes an liquiden Mitteln keine Aussicht auf eine Förderung haben, da eine Alleinfinanzierung zumutbar erscheint. Der Ausschuss befürwortet mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, sofern deren Finanzierung sichergestellt ist.

TOP 3: Vergabe der Straßenbeleuchtung im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Gutenthal, K 100

Sach- und Rechtslage:

Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Gutenthal K - 100 ist eine entsprechende Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die Firma Westenergie AG, Trier, bietet auf der Grundlage des Angebotes vom 19. Januar 2026 die Leistungen inklusive Lieferung und Montage von 4 Mastaufsatzleuchten des Fabrikates Trilux LTX (Buswendeschleife) und 22 Mastaufsatzleuchten des Fabrikates Vulkan V3630/O7 zum Preis von 73.138,30 EUR (brutto) an. Der Preis entspricht der Preisliste, die Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages ist.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2026 unter der Buchungsstelle 541104-096120 unter den Maßnahmen 14017 und 14018 bereit.

Beschluss: Der Auftrag für die Lieferung, die Montage und die Anschlussverkabelung der Straßenbeleuchtung für die Ortsdurchfahrt Gutenthal K - 100 wird an die Firma Westenergie AG, Trier, zum Brutto-Angebotspreis von 73.138,30 EUR erteilt.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 4: Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Merscheid Merscheid Rapperather Straße: Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinderat Morbach hat am 2.9.2025 dem Entwurf der Satzung zugestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 8.12.2025 bis zum 9.1.2026 eine Offenlage durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 9.1.2026.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gibt es keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung.

Die ursprüngliche Forderung des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz zum Abstand von Garagen zur Straße wurde in der aktuellen Stellungnahme aufgrund des vorhandenen Gehweges etwas angepasst (von 5,50 m zur Fahrbahn auf 5 m zur Straßenparzelle bzw. zum Gehweg), was zu einer leichten Verschiebung der vorderen Baugrenze führt. Dem Hinweis des Landesbetriebes auf mögliche Festsetzungen von Lärmschutzmaßnahmen bzgl. des Verkehrslärms wird mit Verweis auf die Verkehrsmenge der K 80 jedoch nicht gefolgt. Nach Auffassung der Verwaltung ist die geringfügige Erweiterung des bebaubaren Ortsinnenbereiches mit Blick auf die Verkehrslärmbelastung vertretbar und liegt noch im Abwägungsspielraum der Gemeinde.

Die übrigen Hinweise der Fachbehörden auf geltende Regelungen oder redaktionelle Änderungen werden in die Satzung aufgenommen.

Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussvorschläge zur Abwägung. Da sich aus der Beteiligung kein Änderungsbedarf ergibt, der eine erneute Beteiligung erforderlich macht, kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss: Über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entschieden.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Merscheid - Rapperather Straße“ aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, einschließlich der zu berücksichtigenden Stellungnahmen wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5: Europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen zum Umbau und Sanierung des Freibades Morbach

Sach- und Rechtslage:

Im Hinblick auf die voraussichtlichen Baukosten liegt die Vergabe der Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung des Freibades Morbach oberhalb des Schwellenwertes von 215.000 Euro, so dass die Leistungen nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben sind.

Für die Beratungsleistung in vergaberechtlicher und vertraglicher Hinsicht soll ein Vergaberechtsbüro hinzugezogen werden, mit dessen Hilfe die Suche nach einem geeigneten Planer europaweit gelingen soll. Da die Projekte „Gewerbegebiet Hinter Kreuz, Gonzerath“ und die „Erweiterung des Feuerwehrhauses Morbach“ bereits vom Büro Webeler betreut werden, wurde ein Angebot der Kanzlei Ax Vergaberecht aus Mannheim eingeholt. Hiermit soll dem Wechselgebot bei Aufträgen Rechnung getragen werden. Das Preisniveau entspricht dem der Kanzlei Webeler.

Die Kanzlei Ax Vergaberecht hat die Leistungsfähigkeit nachgewiesen und am 17.02.2026 ein Angebot zum Preis von 19.500,00 € zzgl. Mehrwertsteuer abgegeben.

Beschluss:

Der Auftrag zur vergaberechtlichen Beratung bei der Europaweiten Ausschreibung des Umbaus und der Sanierungsplanung des Freibades Morbach wird zum Preis von 19.500,00 € zzgl. MWSt an die Kanzlei Ax Vergaberecht aus Mannheim vergeben. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan der Gemeinde Morbach vorgesehen.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 6: Straßenunterhaltungskonzept 2026

Sach- und Rechtslage:

Die öffentlichen Straßen unterliegen einer dauerhaften Beanspruchung durch vielfältige äußere Einflüsse. Hierzu zählen insbesondere Witterungseinflüsse wie Frost, Niederschläge, Sonneneinstrahlung sowie häufige Temperaturwechsel. Darüber hinaus wirken sich Verkehrsbelastungen sowie sich ändernde Nutzungsanforderungen dauerhaft auf den Straßenkörper aus.

Im Straßenraum befinden sich zudem zahlreiche Versorgungs- und Entsorgungsleitungen (u. a. Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation). Baumaßnahmen an diesen Leitungen machen regelmäßig Aufbrüche der Verkehrsflächen erforderlich. Auch bei ordnungsgemäßer Wiederherstellung führen diese Eingriffe langfristig zu Beeinträchtigungen der Straßenoberflächen und damit zu einem fortschreitenden Substanz- und Wertverlust.

Zur Sicherung der Verkehrssicherheit sowie zur nachhaltigen Erhaltung der vorhandenen Straßeninfrastruktur ist ein kontinuierliches und systematisches Straßenunterhaltungsmanagement erforderlich. Durch frühzeitige und gezielte Unterhaltungsmaßnahmen können größere Schäden sowie kostenintensive Grundsanierungen vermieden werden.

Als Grundlage für die Maßnahmenplanung dient die Straßenzustandserfassung aus dem Jahr 2012. Diese wurde durch erneute Inaugenscheinnahmen der Verkehrsflächen sowie durch Hinweise aus den Ortsbezirken ergänzt. Auf dieser Basis wurden in verschiedenen Ortsbezirken konkrete Schadensbilder und erforderliche Einzelmaßnahmen identifiziert und in einer beigefügten Einzelaufstellung dokumentiert.

Im Rahmen des Straßenunterhaltungskonzeptes für das Jahr 2026 sind insbesondere Bordsteinsanierungen, Pflasterarbeiten, bituminöse Reparaturarbeiten an Fahrbahnen sowie das Anheben von Straßeneinläufen vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung der Verkehrssicherheit, der Substanzsicherung sowie der Werterhaltung des kommunalen Straßennetzes.

Nach der vorliegenden Kostenschätzung beläuft sich der Unterhaltungsaufwand auf voraussichtlich 645.655,33 Euro brutto. Im Budget 66 Gemeindestraßen sind ausreichend Haushaltsmittel veranschlagt.

Beschluss:

Den aufgezeigten und vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen an Innerortsstraßen der Gemeinde Morbach sowie dem vorgestellten Leistungsverzeichnis wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen wie im beigefügten Leistungsverzeichnis auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 7: Freigabe Leistungsverzeichnis Ausbau der Biergasse im Ortsbezirk Morbach

Sach- und Rechtslage:

Für die Biergasse im Ortsbezirk Morbach ist aufgrund des bestehenden baulichen Zustandes ein grundhafter Ausbau vorgesehen. Ein erheblicher Teil der vorhandenen Porphyr-Platten ist nicht mehr vorhanden bzw. weist substanzielle Beschädigungen auf. Hierdurch ist die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Zudem wird das Erscheinungsbild der zentral gelegenen Gemeindestraße nachhaltig negativ beeinflusst.

Im Zuge der Bestandsuntersuchung wurden Proben der vorhandenen Befestigung sowie des Untergrundes entnommen und untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der aktuelle Untergrund weitgehend wasserundurchlässig ist. Eine ausreichende Versickerung von Niederschlagswasser ist somit nicht gewährleistet. In Verbindung mit eindringender Feuchtigkeit und wiederholten Frost-Tau-Wechseln sind hierdurch Frostschäden entstanden, die maßgeblich zu den vorhandenen Beschädigungen der Oberfläche beigetragen haben.

Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustandes ist daher eine Erneuerung der Fahrbahn einschließlich einer nachhaltigen Verbesserung des Untergrundaufbaus erforderlich.

Die Ausbaulänge beträgt ca. 66 m. Die Regelbreite der Fahrbahn einschließlich einer 0,50 m breiten, mittig angeordneten Muldenrinne beläuft sich auf 3,80 m. Die bestehenden Neben- und Parkflächen bleiben in ihrer derzeitigen Ausdehnung erhalten und werden im Zuge der Maßnahme mit Kleinpflaster höhenmäßig an die neue Fahrbahn angepasst. Die Biergasse ist als Einbahnstraße ausgewiesen; ein Begegnungsverkehr ist aufgrund der vorhandenen Breitenverhältnisse nicht vorgesehen. Die Anbindung erfolgt verkehrsgerecht an die Straßen Unterer Markt und Bernkasteler Straße.

Zur Verbesserung der Entwässerungssituation ist die Herstellung einer mittigen Muldenrinne vorgesehen. Gleichzeitig bewirkt die Mittelrinne eine optische Gliederung des Straßenraumes mit geschwindigkeitsdämpfender Wirkung.

Die bestehende Fahrbahnbefestigung aus Porphyr-Platten wird zurückgebaut und durch eine neue Oberfläche aus Porphyr-Natursteinpflaster ersetzt. Die Angleichungsarbeiten an den Neben- und Parkflächen erfolgen mittels Kleinpflaster.

Im Zuge der Ausbaumaßnahme ist vorgesehen, durch die Gemeindewerke die bestehende Wasserleitung einschließlich der zugehörigen Hausanschlüsse und die Schmutzwasserleitungen und Hausanschlüsse grundhaft zu erneuern. In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus vorgesehen, neue Strom- und Glasfaserhausanschlüsse mitzuverlegen, um eine zukunftsfähige und koordinierte Erneuerung der Versorgungsinfrastruktur sicherzustellen. Durch die gemeinsame Durchführung der Maßnahmen werden Synergieeffekte genutzt und eine mehrfache Öffnung der neu hergestellten Verkehrsflächen vermieden.

Die Bemessung des Oberbaus erfolgt unter Berücksichtigung der Trassierung, der Längs- und Querneigungen sowie der maßgebenden Verkehrsbelastung gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12). Die Einstufung erfolgt in die Belastungsklasse 0,3. Der geplante Oberbau der Fahrbahn setzt sich wie folgt zusammen:

- 12,0 cm Natursteinpflaster

- 4,0 cm Sandbett

- 20,0 cm Schottertragschicht 0/32 (UF 3)

- 24,0 cm Frostschutzschicht 0/56

Der Gesamtaufbau beträgt 60,0 cm.

Die Maßnahme ist zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, zur dauerhaften Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung sowie zur nachhaltigen Modernisierung der leitungsgebundenen Infrastruktur erforderlich.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2026 in entsprechender Höhe zur Verfügung.

Beschluss:

Dem vorliegenden Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung des Ausbaus der Gemeindestraße Biergasse im Ortsbezirk Morbach wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren auf dieser Grundlage durchzuführen und die Leistungen auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja

0 Nein

0 Enthaltung