Zu Punkt 2: Haushalt
Zu Punkt 2.1: Prioritätenliste Investitionen 2024
Beschluss:
Für die Investitionsmaßnahmen für den Ortsbezirk Rapperath werden folgende Prioritäten vorgeschlagen:
Ausbau der Straßen „Am Großen Herrgott“ und „Am Nauberg“
Erschließung neuer Bauplätze bzw. Baugebiete
Ausbau weiterer Hochwasserschutzmaßnahmen im Zuge des Gemeindekonzeptes u a. fehlende Bachmauer in der Ortslage „Anfang Straße Am Dhronbach und Spundwand beim Gemeindehaus“
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 2.2: Prioritätenliste Unterhaltungsmaßnahmen 2024
Beschluss:
Für die Unterhaltungsmaßnahmen für den Ortsbezirk Rapperath werden folgende Prioritäten vorgeschlagen:
Anstrich des Bürgerhauses
Sanierung der Mauern im Ortsbezirk insb. Friedhofsmauer/Parkplatzseite
Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Unterhaltung von Wirtschaftswegen
Sanierung der Dacheindeckung des Gemeindehauses
Sanierung der Wand und Deckeneinkleidung der Leichenhalle im Innenraum
Fortführung der Sanierungsmaßnahmen an der Bach
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 2.3: Verwendung von Budgetierungsmitteln
Beschluss:
Die Haushaltsmittel für das Jahr 2024 sollen bereitgestellt werden.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Bausachen
Zu Punkt 3.1: Umrüstung der bestehenden Biogasanlage in eine Bioabfallvergärungsanlage; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbacher Energielandschaft - MEL - Zentralbereich, Teilgebiet 1, 1. Änderung
Sachverhalt:
Die Biogasanlage (BGA) in der Energielandschaft Morbach wurde 11/2006 in Betrieb genommen und 10/2018 durch die ABO Kraft & Wärme AG von der Bioenergie Morbach GmbH & Co. KG übernommen. Betreiberin ist die ABO Kraft & Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ABO Kraft & Wärme AG. Die Anlage wird aktuell mit landwirtschaftlichen Substraten (nachwachsende Rohstoffen (NawaRo) und Wirtschaftsdünger (Mist und Gülle) betrieben. Da die BGA seit der Übernahme laut Angabe der Betreiber weit hinter den wirtschaftlichen Erwartungen zurückgeblieben ist, wurde im Jahre 2020 durch die ABO Kraft & Wärme eine Studie zu Optionen für den Weiterbetrieb bis 2026 und darüber hinaus beauftragt.
Auf Basis dieser Studie strebt die „ABO Kraft und Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG“ innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Umbau der BGA von einer NawaRo-Anlage zu einer (Bio-) Abfallvergärungsanlage (AVA) an, in der überlagerte Lebensmittel sowie Fehlchargen (Abfallverzeichnisverordnung AVV 02 02 03, 02 03 04) entpackt, aufbereitet und zusammen mit bereits aufbereiteten Küchen- und Kantinenabfällen (AVV 20 01 08) verarbeitet werden. Verarbeitung und Verwertung sollen dabei dem in der AVA Ettinghausen erprobten Verfahren folgen. Diese Anlage wurde am 24.05.2022 durch Mitglieder des Gemeinderats Morbach besichtigt.
Der geplante Umbau wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 19.07.2022 vorgestellt.
Das Anlagenkonzept sieht vor, biologische Abfälle zu entpacken, zu hygienisieren und zu vergären und das bei diesem Prozess entstehende Biogas zu verwerten. Zur Stabilisierung des biologischen Prozesses werden dem Prozess zusätzlich Wirtschaftsdünger (Rindergülle und Mist) aus regionalen Betrieben zugeführt. Das Biogas erfährt neben der Verwendung in zwei BHKW-Modulen eine weitere Aufbereitung zu Gas mit Erdgasqualität (Biomethan), das wiederum zu Flüssiggas (LNG-Liquid Natural Gas) umgewandelt wird. Das im Gasaufbereitungsprozess abgeschiedene CO2 wird ebenfalls verflüssigt (Flüssig-CO2 bzw. LCO2) und vermarktet. Der Strom wird zum größten Teil zur Versorgung der Abfallvergärungsanlage genutzt, der überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Außerdem wird die beim BHKW-Betrieb anfallende Wärmeenergie für die Betriebsprozesse der Biogasanlage und für die Hygienisierung der Abfälle genutzt.
Die Entpackung der mittels LKW angelieferten Bioabfälle erfolgt in einer neu zu errichtenden Annahmehalle. In dieser Halle herrscht Unterdruck, wodurch das Austreten von Geruchsemissionen in einem wahrnehmbaren Maß verhindert wird. Bei Anlieferung fährt der LKW rückwärts in die Halle und kippt seine Ladung in die Annahmegruben ab. Für das Öffnen des Hallentors, die Durchfahrt und das Schließen werden maximal 2 Minuten benötigt. Bei der Entladung wird das Substrat auf mögliche Stör- und Fremdstoffe geprüft. In regelmäßigen Abständen werden zur Qualitätssicherung und Dokumentation Proben für eine Laboranalyse entnommen (Rückstellproben). Nach der Entladung wird das Fahrzeug bzw. der Container mittels Hochdruckreiniger mit 70°C heißem Wasser gereinigt und gegebenenfalls mit Wasserstoff-Peroxid desinfiziert. Es wird eine Einwirkzeit von 10 Minuten eingehalten. Danach durchfährt das Fahrzeug ein im Hallenboden eingelassenes Desinfektionsbecken. Danach kann der LKW die Halle verlassen.
Das nach der Vergärung anfallende flüssige Gärprodukt wird regelmäßig Labortests unterzogen, bevor es als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird. Das Gärprodukt muss der Düngemittelverordnung entsprechen. Wie bei der AVA in Ettinghausen wird der Betreiber zudem die strengere RAL-Zertifizierung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. anstreben.
Mit der verfahrenstechnischen Umstellung der Anlage zu einer Abfallvergärungsanlage wird die Substratmenge zukünftig auf 36.000 t pro Jahr steigen (10 - 12 LKW / Tag). Das Einzugsgebiet für die benötigten Abfallstoffe erstreckt sich laut ABO Kraft & Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG auf die Region zwischen Landesgrenze Luxemburg, Bingen / Bad Kreuznach, Koblenz und Kaiserslautern.
Voraussetzung für die Darstellung der Wirtschaftlichkeit der notwendigen Investitionen in Höhe von rund 20 Mio. Euro ist der Umbau der bestehenden NawaRo-Anlage in eine wie eingangs beschriebene (Bio-)Abfallvergärungsanlage mit Gasverflüssigung (LNG). Hierfür ist das Vorhaben gemäß §16 BImSchG zu genehmigen. Es wird mit rund 12 Monaten Bauzeit gerechnet. Betreiber soll die „ABO Kraft & Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG“ werden.
Um den zusätzlichen Schritt der Flüssiggasherstellung (LNG) auch räumlich auf der Fläche ermöglichen zu können, will die ABO Kraft & Wärme AG unmittelbar westlich angrenzend eine Fläche von 3.900 m² pachten durch Fortschreibung des bestehenden Erbbau-Pachtvertrags (Gemarkung Rapperath, Flur 1, Flurstück 51/14 (teilw.) und Gemarkung Wenigerath, Flur 1, Flurstück 18/9 (teilw.)). Diese Fläche liegt zwischen der jetzigen Biogasanlage und der zukünftigen Fläche des Wertstoffhofes und ist mit der A.R.T. bereits abgestimmt.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Morbacher Energielandschaft - MEL - Zentralbereich, Teilgebiet 1, 1. Änderung“. Grundsätzlich ist eine solche Anlage laut Bebauungsplan zulässig. Der Bebauungsplan setzt aber eine maximale Bauwerkhöhe von 12 m fest.
Der Bauherr beantragt eine Befreiung von der festgesetzten Bauhöhe für folgende Anlagen:
| • | Fermenter 1 und 2 mit Bauhöhen von 20 m |
| • | Gärrestbehälter 1, 2 und 3 mit Bauhöhen inkl. Doppelmembrandach von 26 m |
| • | CO2 Lagertank mit einer Bauhöhe von ca. 13 m |
| • | Methantank mit einer Bauhöhe von ca. 15 m |
Begründung:
Der Planung liegen die geplante Produktionsmenge und die begrenzte vorhandene Fläche zu Grunde. Um dabei ein Optimum zwischen Lagerkapazität und Bio-Reaktionen der Behälterinhalte zu gewährleisten, wurden die Höhen der Behälter entsprechend geplant. Die vorgesehenen Höhen sind aus den Erfordernissen der Anlagenkapazität entstanden.
Gem. Bebauungsplan kann die Überschreitung der Bauhöhe durch betrieblich erforderliche technische Einrichtungen, Bauteile oder Nebenanlagen zugelassen werden. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Das Gelände der Morbacher Energielandschaft ist mit Bäumen (Wald) umstanden, die die Sichtbarkeit auf die Biogasanlage einschränken.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben „Umrüstung der bestehenden Biogasanlage in eine Bioabfallvergärungsanlage“ und die Inanspruchnahme einer zusätzlichen Fläche für die Flüssiggasherstellung (LNG) in der Energielandschaft Morbach wird zugestimmt. Der Erbbauvertrag ist entsprechend anzupassen.
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 1
Zu Punkt 3.2: Sanierung der Friedhofsmauer
Sachverhalt:
Die Sanierung der Friedhofsmauer wurde in die Prioritätenliste Unterhaltungsmaßnahmen 2024, wie in den Vorjahren, aufgenommen.
Zu Punkt 4: Zukunfts-Check-Dorf; Terminfindung für die Auftaktveranstaltung
Sachverhalt:
Das nächste Treffen zum Zukunfts-Check-Dorf findet am 27.04.2023 statt. Genauere Informationen werden frühzeitig bekanntgegeben.