- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Aufstellung der Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung im Ortsbezirk Haag "Haag - Südlicher Ortsrand": Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zum Naturschutz und zur Starkregenvorsorge wurde der Naturschutzbeitrag überarbeitet und um externe Kompensationsmaßnahmen sowie Hinweise zum Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept der Gemeinde Morbach ergänzt. Die betreffenden Fachbehörden erhielten die überarbeiteten Planunterlagen mit Nachricht vom 25.1.2024 nochmals zur Kenntnis und Abstimmung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 9.2.2024.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussvorschläge zur Abwägung. Sofern sich aus der Beteiligung kein Änderungsbedarf ergibt, kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entschieden.
Der aufgrund der Stellungnahmen überarbeitete Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Haag - Südlicher Ortsrand“ wird als Satzung beschlossen.
Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft wird die Gemeinde Morbach entsprechend der Beschreibung in der Satzungsbegründung folgende Maßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen außerhalb des Plangebietes durchführen:
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Vergabeverfahren
Zu Punkt 3.1: Straßenunterhaltungskonzept 2024
Sachverhalt:
Straßen sind stets der Abnutzung durch verschiedene Einflussfaktoren wie Witterung (Frost, Nässe, Sonneneinstrahlung, Temperaturwechsel) Verkehrsbelastung und wechselnde Nutzung ausgesetzt. Zudem befinden sich im Straßenkörper eine Vielzahl an Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Bauliche Maßnahmen an Rohren und Leitungen führen zu Beschädigungen der Verkehrsflächen. Die Folge ist ein stetiger Wertverlust der Straßen. Zur Erhaltung der Substanz und Vermeidung von hohen Instandsetzungskosten ist ein ständiges Unterhaltungsmanagement erforderlich.
Entsprechend der Bewertung aus der Straßenzustandserfassung 2012 und erneuter Inaugenscheinnahmen sowie auf Hinweise der Ortsbezirke wurden Einzelmaßnahmen und ausgeprägte Schadensbilder in verschiedenen Ortsbezirken aufgezeigt und nach beigefügter Einzelaufstellung zur Sanierung vorgeschlagen. Bei den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen handelt es sich um eine Momentaufnahme, welche nicht alle tatsächlich vorhandenen Mängel aufzeigen u. abdecken können.
Im Straßenunterhaltungskonzept für 2024 stehen Bordsteinsanierungen, Pflasterarbeiten und bituminöse Reparaturarbeiten an Straßen sowie das Heben von Straßeneinläufen an.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung beläuft sich der Unterhaltungsaufwand auf voraussichtlich 376.881,33 Euro.
Beschluss:
Den aufgezeigten und vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen an Innerortsstraßen der Gemeinde Morbach sowie dem vorgestellten Leistungsverzeichnis wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen wie im beigefügten Leistungsverzeichnis auszuschreiben.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 4: Vergaben
Zu Punkt 4.1: Errichten einer Straßenbeleuchtung im Rahmen der Erschließung des Grundstücks Wertstoffhof A.R.T. in der Morbacher Energielandschaft
Sachverhalt:
Im Rahmen der Erschließung des Grundstücks Flur 1 Flurstück 51/16 Gemarkung Rapperath - Wertstoffhof A.R.T. in der Morbach Energielandschaft - ist die Straßenbeleuchtung entsprechend zu errichten.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist eine Ausleuchtung der Straße beginnend beim Hauptgebäude bis zum geplanten Wertstoffhof erforderlich.
Auf Anfrage bietet die Westenergie AG, Trier, die Errichtung von 11 Mastaufsatzleuchten des Fabrikates Vulkan V3630/OX/3 entlang der Verlängerung der Straße „Energielandschaft“ (siehe Lageplan), zum Preis von 24.480,19 € brutto an.
Die Westenergie AG übernimmt dabei auch die kompletten Erdarbeiten.
Beschluss:
Der Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Rahmen der Erschließung des Grundstücks - Wertstoffhof A.R.T. in der Morbacher Energielandschaft auf der Grundlage und der Planung des Angebotes vom 04.01.2024 der Firma Westenergie AG, Trier, wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 5: Bausachen
Zu Punkt 5.1: Bauantrag Anbau eines Pelletlagers an ein bestehendes Wohnhaus mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hundheim - Unter der Noh
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für den Anbau eines Pelletlagers mit Dachterrasse an ein bestehendes Einfamilienhaus in Hundheim, Flur 16, Flurstück 216/4 vor.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hundheim - Unter der Noh. Aufgrund von Platzmangel im nördlichen Bereich des Grundstücks und der Position der Heizung soll der Anbau an der südlichen Seite des Hauses entstehen. Aus diesem Grund wird das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster Richtung Süden überschritten. Zudem ergibt sich durch den Anbau eine minimale Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) für Hauptgebäude um 0,02.
Das bestehende Vordach an der nördlichen Hausseite soll auf die Maße eines untergeordneten Bauteils zurückgebaut werden.
In der Vergangenheit wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits Befreiungen von den Festsetzungen erteilt. Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Anbau eines Pelletlagers an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus“ in Hundheim, Flur 16, Flurstück 216/4 mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hundheim - Unter der Noh wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 5.2: Bauantrag zum Wiederaufbau des abgebrannten Marktgebäudes in Morbach mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Morbach XIV - Morbacher Dreieck, 1. Änderung
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für den Wiederaufbau des teilweise abgebrannten Marktgebäudes in Morbach, Flur 3, Flurstück 123/15 vor. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach XIV - Morbacher Dreieck, 1. Änderung.
Das geplante Marktgebäude widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:
Dachform
Laut Bebauungsplan sind Sattel-, Walm- und Pultdächer zulässig. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit soll das neue Gebäude ein Flachdach erhalten.
Baugrenze und Bauverbotszone
Das Gebäude überschreitet die südliche Baugrenze und gleichzeitig die parallel dazu laufende Bauverbotszone zur L160. Die Unterschreitung der Bauverbotszone zur L160 von 20,00 m auf 15,70 m wurde vorab mit dem LBM abgestimmt. Eine Zustimmung wurde in Aussicht gestellt.
Sortiment/Einzelhandelskonzept
In das Gebäude sollen die gleichen Märkte wie vor dem Brandschaden einziehen. Hierbei handelt es sich unter anderem um ein Schuh- und Sportmodegeschäft, welches nach der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr zu den zulässigen Einzelhandelsbetrieben für diesen Standort gehört. Da dieses Geschäft bereits von Beginn an für das Marktgebäude geplant war und auch damals so genehmigt wurde, wird vorgeschlagen, das Schuh- und Sportmodegeschäft im Sinne des Bestandschutzes zuzulassen.
Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Wiederaufbau des Marktgebäudes“ in Morbach, Flur 3, Flurstück 123/15 mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach XIV - Morbacher Dreieck, 1. Änderung wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Für das Schuh- und Sportmodegeschäft wird eine Sonderregelung getroffen. Der Wiedereinzug soll im Sinne des Bestandsschutzes zugelassen werden.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen
Mitteilungen liegen keine vor.
Anfragen:
Ausschussmitglied Tobias Schwarz fragt nach dem Sachstand zum Bike-Park.
Antwort: Die Firma Bauunternehmen Martini GmbH & Co.KG, Morbach-Morscheid, liefert ohne Kostenberechnung, die Erdmassen und baut diese ein. Aufgrund der durchgehend nassen Witterungsverhältnisse von Oktober 2023 bis jetzt hat sich der Bodeneinbau verzögert. Ausschussmitglied und Firmeninhaber Tobias Martini sichert eine umgehende Erledigung zu.
Ausschussmitglied Tobias Martini fragt an, wann der Endausbau des Baugebietes Bischofsdhron-Auf der Rau, 3. Teilgebiet, erfolgt.
Antwort: Der Endausbau dieses Teilgebietes ist bisher noch nicht geplant und nicht priorisiert.