| Datum: | Donnerstag, 12. März 2026 |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses |
| Dauer: | 18:40 Uhr bis 19:10 Uhr |
| • | Bei der Wertholzplatzsubmission für rund 77 FM Eichenprachtkäferholz rund 33.000 € erzielt werden konnten, wobei der bestbebotene Einzelstamm 2.940 € erbrachte. |
| • | Bürgerpflanztage am Samstag, dem 14.03.2026 in Gonzerath und am 28.03.2026 in Haag stattfinden und der Betrieb sich auf rege Teilnahme aus der Bevölkerung freut. |
| • | Die K105 von Wederath nach Kommen in der Zeit vom 30.03.2026 bis 15.04.2026 wegen Baumfällarbeiten voll gesperrt wird. |
| • | Derzeit in der Morbacher Rundschau das Jagdrevier MEL/Wenigerath mit Regiejagdanteil ausgeschrieben ist. |
| • | Bereits zwei Brennholzversteigerungen im Revier Morbach-West erfolgt sind, bei denen alle Lose vergeben werden konnte. Im gleichen Revier wird in Kürze noch eine Versteigerung für die Ortsbezirke Haag und Merscheid erfolgen. |
| • | Verpachtungen im Revier Morbach-Ost für die Ortsbezirke Wederath, Wenigerath und Hinzerath sind für den Mai und Juni 2026 geplant. |
Weiter werden die Anwesenden darüber informiert, das das OLG Koblenz als 2. Instanz das Rundholzkartell bestätigt hat.
Sach- und Rechtslage:
Im Jahr 2020 erhob die Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH (ASG3), eine eigens gegründete Gesellschaft, welche die möglichen Ansprüche diverser Sägewerksgesellschaften bündelt klage, gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen des Bestehens eines Kartells zur Vermarktung von Rundholz in den Jahren 2006 bis 2018. Hintergrund ist die Landesgesetzliche Regelung zur Vermarktung von Rundholz aus den Kommunalwäldern über die Vermarktungswege von Landesforsten. Anschuldigung war, dass durch die Bündelung nahezu aller öffentlichen Holzmengen und der fehlenden Konkurrenz am Markt, zu hohe Preise für Rundholz gezahlt worden wären. Diesen Schaden bezifferte man für den genannten Zeitraum mit Verzinsung auf 120 Mio. € bis zum 08.05.2020. Davon entfielen zu dem Zeitpunkt auf den Gemeindeforst Morbach 904.612,09 € inkl. Verzinsung des Schadens.
Das Land Rheinland-Pfalz machte von der Möglichkeit Gebrauch, den Kommunen, für die das Land handelte, den „Streit zu verkünden“. Hierbei handelt es sich um die juristische Möglichkeit, im Falle einer Verurteilung zum Schadenersatz, den auf die jeweiligen Nutznießer entfallenden Schadenersatzanteil einfordern zu können. Die Streitverkündung erfolgte am 07.12.2021 an insgesamt 1.094 Kommunen im Land. Im Rahmen der Streitverkündung besteht die Möglichkeit, dass die Kommunen sich direkt am Verfahren beteiligen, d. h. an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Hierzu ist ein Antrag zu stellen, der unterstützt vom Gemeinde- und Städtebund (GStb) von der Gemeinde Morbach und der Stadt Ingelheim stellvertretend für alle betroffenen Kommunen im Land erfolgte.
Mit Urteil vom Oktober 2022 wies das Landgericht Mainz erstinstanzlich die Schadenersatzklage ab und begründete dies damit, dass die Vermarktung auf gesetzlichen Vorgaben beruhte und eine kartellbedingte Preisüberhöhung nicht plausibel dargelegt wurde. Gegen dieses Urteil legte die ASG3 GmbH als Klägerin Berufung beim OLG Koblenz ein.
Mit Urteil vom 19.02.2026 (Az.: U 1721/22 Kart) bestätigte das OLG Koblenz dem Grunde nach, das Vorliegen eines Rundholzkartells als unbestritten, bestritt jedoch die Schadenersatzansprüche der Höhe nach. Eine Revision beim BGH wurde zugelassen und wurde zwischenzeitlich vom Land Rheinland-Pfalz eingelegt. Im Folgeverfahren wird nun das Urteil des OLG Koblenz überprüft und die etwaige tatsächliche Schadenshöhe untersucht, an deren Richtigkeit ernstliche Zweifel bestehen.
TOP 3: Vergabe von Arbeiten der hochmechanisierten Holzernte (Harvesterarbeiten) 2026
Sach- und Rechtslage:
Die Harvesterarbeiten für Lang- und Kurzholz für das Jahr 2026 waren neu auszuschreiben. Den Auftrag zur Ausschreibung der Harvesterarbeiten in 2 Losen erteilte der FLA mit Beschluss vom 06.11.2025.
Die Submission der Harvesterarbeiten erfolgte am 08.01.2026. Es beteiligten sich vier Unternehmen an der Ausschreibung jeweils an Los 1 und Los 2. Der günstigste Bieter für beide Lose, die Firma Holz Lex aus Köwerich erhielt den Auftrag am 30.01.2026 zum Angebotspreis von jeweils 74.475,00 € pro Los.
TOP 4: Mitteilung über die jährliche Zuwendung aus dem Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Sach- und Rechtslage:
Gemäß Antrag vom 13.08.2025 und Bescheid vom 29.01.2026 erhält der Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach für das Jahr 2026 eine Zuwendung aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu einem „Klimaangepassten Waldmanagement“ in Höhe von 187.055,73 €.