Titel Logo
Morbacher Rundschau
Ausgabe 14/2023
Bekanntgaben + Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntgaben + Informationen

über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Morbach am 22.03.2023

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Bürgermeister Hackethal mit, dass folgende Einwendungen gegen die Niederschrift der Bau- und Liegenschaftssitzung vom 08.02.2023 vorgebracht wurden:

1.

Das Abstimmungsergebnis zu TOP 5.2 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes in Morbach mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Morbach V - An der Hochwaldstraße“ ist nicht richtig wiedergegeben. Bei der Abstimmung haben sich zwei Ausschussmitglieder enthalten.

2.

Die Anfrage von Ausschussmitglied Tobias Martini wurde statt im öffentlichen im nichtöffentlichen Teil wiedergegeben ohne den Hinweis, dass er bereits in einer vorhergehenden Sitzung diese Anfrage gestellt hat, aber eine Antwort bisher ausgeblieben sei.

Beschluss:

Die Niederschrift vom 08.02.2023 wird wie folgt geändert:

Öffentliche Sitzung:

Zu Punkt 5.2: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes in Morbach mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Morbach V - An der Hochwaldstraße"

Sachverhalt:

Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück der Gemarkung Morbach, Flur 9, Flurstücke Nr. 1/49 und 1/75 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße. Dieser setzt u.a. eine Baugrenze mit einem Abstand von 10 m zur Hochwaldstraße fest. Der Bauherr beantragt eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze, da das geplante Bürogebäude diese um ca. 3 m überschreitet. Der Abstand zu Straße beträgt dementsprechend noch ca. 7 m. Das Grundstück befindet sich innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze, sodass die vorgesehene Anordnung des Eingangs und der Parkflächen zur Hochwaldstraße hin vertretbar sind.

Des Weiteren liegt das geplante Gebäude teilweise auf einer vorgesehenen Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern. Bei Ausweisung einer geeigneten Kompensationsfläche kann der Überbauung zugestimmt werden.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss:

Für die Bauvoranfrage „Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes“ in Morbach, Flur 9, Flurstücke 1/49 und 1/75 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen:

Ausschussmitglied Tobias Martini bittet im Bau- und Liegenschaftsausschuss über die Vergabe der Bauarbeiten zur Freilegung des Morbachs zu unterrichten. Dies sollte auch für künftige Vergaben gelten. Eine Antwort auf die gleichlautende Anfrage in der Sitzung am 06.12.2022 sei bisher ausgeblieben.

Bürgermeister Hackethal entgegnet, dass hierzu eine Mitteilung in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2022 erfolgte. Er sichert auch eine Berichterstattung über erfolgte Vergaben im Bau- und Liegenschaftsausschuss zu.

Nichtöffentliche Sitzung:

Zu Punkt 8: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen und Mitteilungen liegen keine vor.

Beschlussergebnis:

Einstimmig

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16 a Gemeindeordnung

Von der Einwohnerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

Zu Punkt 2: Bebauungsplan "Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1, 2. Änderung": Auswertung der Behörden- u. Öffentlichkeitsbeteiligung und Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Morbach hat am 15.2.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Hundheim den Bebauungsplan „Hundheim II - Auf der Noh, 1. Änderung“ für die derzeit noch nicht erschlossenen Flächen des Bebauungsplangebietes zu ändern, um eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke zu ermöglichen (insbesondere durch Anhebung der Geschossigkeit von einer eingeschossigen auf eine zweigeschossige Bebauung und einer entsprechenden Erhöhung der zulässigen Traufhöhen).

Darüber hinaus wurden in der Planzeichnung die Baugrenzen im rückwärtigen Bereich begradigt und damit etwas mehr Spielraum für die Stellung der Gebäude ermöglicht.

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussempfehlungen zur Abwägung und zum Umgang mit den Anregungen bei der Bebauungsplanung. Nach Prüfung der Stellungnahmen durch die gemeindlichen Gremien kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Die Planunterlagen des Entwurfes, wie sie der Beteiligung zu Grunde lagen, sind zur Information als Anlagen über PVRat nochmals abrufbar.

Beschluss:

Über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird entsprechend der vorliegenden Abwägungsvorschläge entschieden.

Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1 einschließlich der gestalterischen Festsetzungen nach der Landesbauordnung wird unter Berücksichtigung der Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung als Satzung beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Vergabeverfahren

Zu Punkt 3.1: Optimierung des Vergabewesens in der Gemeindeverwaltung Morbach / Evaluationsphase Umstellung Beschlussfassung des Leistungsverzeichnisses

Sachverhalt:

Zum Ende des Jahres 2022 endet die Evaluationsphase hinsichtlich der Umstellung der Beschlussfassung des Leistungsverzeichnisses. Diese werden derzeit testweise durch die jeweils zuständigen Gremien, vor Durchführung des Vergabeverfahrens, beschlossen.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, aufgrund der positiven Erfahrungen und der nachfolgend aufgeführten Gründe, die Umstellung bei der Beschlussfassung dauerhaft fortzuführen.

Die vorherige Vorgehensweise bei der Beschlussfassung der Leistungsverzeichnisse gestaltete sich als ineffizient. Vor Durchführung des Vergabeverfahrens wurden die Leistungsverzeichnisse dem Ältestenrat, zur Information, weitergeleitet. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgte die Beschlussfassung durch die Gremien, wobei eine echte Einflussnahme des zuständigen Gremiums nicht gegeben war. Der Zuschlag ist aufgrund des Vergabevorschlags dem wirtschaftlichsten Bieter, mit dem wirtschaftlichsten Angebot, zuzusprechen. Ein Beschluss entgegen des Vergabevorschlages kann weitreichende Folgen haben, wie z.B. bei zuwendungsfähigen Maßnahmen den Einbehalt von Fördermitteln oder Schadensersatzansprüche bei Nichtberücksichtigung des Erstbieters aus vergabefremden Erwägungen (z. B. kein ortsansässiger Bieter).

Probleme ergaben sich zudem bei den einzuhaltenden Fristen (Angebotsfrist, Submissionstermin, Bindefrist, Zuschlagsfrist), die an den Sitzungsdienstkalender angepasst werden mussten. Auftretende Veränderungen innerhalb des Vergabeverfahrens (z.B. Verlängerung der Angebotsfrist wegen kalkulationsrelevanten Bieterfragen zum Ende der Angebotsfrist, Verschiebung des Vergabeverfahrens wegen fehlender Unterlagen, Sitzungsverschiebungen) konnten zu Verzögerungen bei der Auftragsvergabe führen und zu Problemen mit der Bindefrist. Auch um die Einflussnahme der politischen Gremien auf das Vergabeverfahren deutlich zu optimieren (z.B. Höhe des Pflasters, Auswahl des Bodenbelags, Mitsprache bei zu wählenden Zuschlagskriterien, etc.), wurde verwaltungsseitig eine Umstellung der Beschlussfassung vorgeschlagen.

Aufgrund der zuvor aufgeführten Gründe wurde eine Umstellung der Beschlussfassung, im Rahmen einer einjährigen Evaluationsphase, verwaltungsseitig favorisiert und dementsprechend beschlossen.

Das Jahr 2022 war aufgrund des Ukraine-Krieges von teilweise erheblichen Preissteigerungen und Materialengpässen geprägt. Hierdurch mussten einige Vergaben, deren Leistungsverzeichnisse bereits im Vorfeld von den Gremien beschlossen waren, aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen (mehr als 20 % Abweichung von der Kostenschätzung) erneut in den Ausschüssen thematisiert werden.

Nach Ablauf der Evaluationsphase überwiegen aus Sicht der Verwaltung die positiven Argumente für eine dauerhafte Umstellung. Das Vergabewesen in der Gemeindeverwaltung Morbach kann hierdurch weiter optimiert werden. Verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen, den Fokus der Beschlussfassung nicht ausschließlich auf das Leistungsverzeichnis zu richten, sondern auf die dem Gremium vorgestellte Planung des jeweiligen Ingenieurbüros. Des Weiteren soll die Berichterstattung über die durchgeführten Vergaben optimiert werden. Diese Informationen sollen dem jeweils zuständigen Gremium zukünftig im Rahmen einer Mitteilungsvorlage vorgelegt werden.

Aufgrund der positiven Erfahrungen innerhalb des Jahres 2022, unter Berücksichtigung der aufgeführten Aspekten, die zu einer weiteren Optimierung des Vergabewesens führen sollen, wird verwaltungsseitig empfohlen, das umgestellte Verfahren bei der Beschlussfassung dauerhaft fortzuführen.

In der anschließenden Diskussion wird die Frage aufgeworfen, ob bei einer Beschlussfassung der Leistungsverzeichnisse Ausschließungsgründe von Ratsmitgliedern vorliegen, die sich später bewerben wollen. Bürgermeister Hackethal teilt mit, dass diese Frage geprüft wurde und verneint werden kann.

Ferner wird diskutiert, ob überhaupt die Leistungsverzeichnisse beschlossen werden sollen, die in eigener Verantwortung von den beauftragten Architekten und Ingenieuren zu erstellen sind. Es sollte vielmehr eine intensivere Beteiligung der Gremien in der Planungsphase erfolgen, um die tatsächliche Ausführung mitzubestimmen.

Bürgermeister Hackethal entgegnet, dass genau diese Vorgehensweise mit der Sitzungsvorlage gewünscht ist. Der Fokus der Beschlussfassung soll nicht ausschließlich auf das Leistungsverzeichnis sondern auf die dem Gremium vorgestellte Planung und Baubeschreibung gerichtet sein.

Auch wird der Schwellenwert für die Beteiligung des zuständigen Gremiums bei einer Überschreitung der Vergabesumme um mehr als 20% zu der Kostenberechnung diskutiert, dieser sollte auf 10% gesenkt werden.

Beschluss:

Die beschlossenen Planungen (die in das Leistungsverzeichnis überführt wurden) und das Leistungsverzeichnis, werden durch die jeweils zuständigen Gremien, zur Ausschreibung freigegeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Vergabeverfahren dementsprechend durchzuführen und den anschließenden Auftrag zu erteilen. Das Gremium wird nach Durchführung des Vergabeverfahrens, im Rahmen einer Mitteilungsvorlage, über die durchgeführte Vergaben (Anzahl der Bieter, Preise, etc.) informiert. Die Zuordnung zu den gemeindlichen Gremien erfolgt, entsprechend der Regelungen in der Hauptsatzung, auf der Grundlage der Kostenberechnung. Das zuständige Gremium wird bei einer Überschreitung der Kostenberechnung (von mehr als 20 Prozent) oder bei einem zulässigen, eingegangenen Nebenangebot, durch das sich die Bieterreihenfolge ändert, zur Entscheidung hinzugezogen. Gleiches gilt für den Fall, dass der wirtschaftlichste Bieter ein Nebenangebot abgegeben hat.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

5

Zu Punkt 4: Vergaben

Zu Punkt 4.1: Vergabe der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet Hundheim "Auf der Noh - 1. TG"

Sachverhalt:

Im Zuge des Ausbaues des Neubaugebietes in Hundheim ist die Straßenbeleuchtungsanlage entsprechend zu errichten. Die Firma Westenergie AG bietet auf der Grundlage des Angebotes vom 27.10.2022 die Leistungen inklusive Lieferung und Montage der 18 Mastaufsatzleuchten des Fabrikates Trilux LTX zum Preis von 34.114,93 EUR (brutto) an. Der Preis entspricht der Preisliste, die Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages ist.

Beschluss:

Der Auftrag für die Lieferung, die Montage und die Anschlussverkabelung der Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet Hundheim „Auf der Noh - 1 Teilgebiet“ wird an die Firma Westenergie AG, Eurener Straße 33, 54294 Trier, zum Brutto-Angebotspreis von 34.114,93 EUR erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4.2: Umbau der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg; Nachtrag Innenanstricharbeiten

Sachverhalt:

Die Arbeiten für die Innenanstricharbeiten im Zuge der Baumaßnahme Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg wurden am 04.11.2020 an die Firma Mario Schabbach aus Morbach-Wenigerath zum Angebotspreis in Höhe von 33.316,43 € vergeben.

Im Zuge der Projektabwicklung im Gewerk „Innenanstricharbeiten“ wurden verschiedene zusätzliche bzw. ergänzende Leistungen erforderlich, die in beigefügtem Nachtragsangebot aufgelistet sind.

Das geprüfte Nachtragsangebot der Firma Mario Schabbach beträgt 22.290,77 €.

Beschluss:

Der Auftrag für die beschriebenen zusätzlichen Maßnahmen im Gewerk „Innenanstricharbeiten“ im Zuge der Umbaumaßnahme in der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg wird zu einer geprüften Nachtragsangebotssumme in Höhe von 22.290,77 € vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4.3: Umbau der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg; Nachtrag Dachdeckerarbeiten

Sachverhalt:

Die Arbeiten für die Dachdecker- und Klempnerarbeiten im Zuge der Baumaßnahme Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg wurden am 09.11.2020 an die Firma H. Pölcher & W. Kalle GmbH aus Zeltingen-Rachtig zum Angebotspreis in Höhe von 250.296,57 € vergeben.

Im Zuge der Projektabwicklung im Gewerk „Dachdecker- & Klempnerarbeiten“ wurden verschiedene zusätzliche bzw. ergänzende Leistungen erforderlich, die in beigefügtem Nachtragsangebot aufgelistet sind.

Das geprüfte Nachtragsangebot der Firma H. Pölcher & W. Kalle GmbH beträgt 39.278,72 €.

Beschluss:

Der Auftrag für die beschriebenen zusätzlichen Maßnahmen im Gewerk „Dachdecker- & Klempnerarbeiten“ im Zuge der Umbaumaßnahme in der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg wird zu einer geprüften Nachtragsangebotssumme in Höhe von 39.278,72 € vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4.4: Vergabe der Planungsleistungen für den Bebauungsplan Gonzerath VIII - Unter den Kenteln

Sachverhalt:

Zur Bearbeitung der Planungsleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Gonzerath VIII - Unter den Kenteln liegt ein Angebot des Planungsbüros ISU (Immissionsschutz-Städtebau-Umweltplanung) aus Kaiserslautern vom 9.3.2023 vor. Die Bearbeitung der Planung durch das Büro ISU wird seitens der Verwaltung empfohlen, da ISU durch laufende Planungen mit vergleichbarer Aufgabenstellung innerhalb der Gemeinde mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut ist.

Grundlage des Angebotes ist die HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz, 85 % Leistungsumfang und Nebenkosten in Höhe von 5 %. Das Angebot beinhaltet die Ergänzungsleistungen zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfes sowie die Auswertung der Beteiligungsverfahren, die nach geschätztem Aufwand angeboten werden.

Beschluss:

Die Planungsleistungen für die Bebauungsplanung Gonzerath VIII - Unter den Kenteln im Ortsbezirk Gonzerath werden an das Planungsbüro ISU, Kaiserslautern, auf der Grundlage ihres Angebotes vom 9.3.2023 und der HOAI (Honorarzone II, Mindestsatz, Leistungsumfang 85 %) einschließlich der Ergänzungsleistungen „Auswertung der Beteiligungsverfahren“ und „städtebaulicher Entwurf“ vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: Bausachen

Zu Punkt 5.1: Umrüstung der bestehenden Biogasanlage in eine Bioabfallvergärungsanlage; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbacher Energielandschaft - MEL - Zentralbereich, Teilgebiet 1, 1. Änderung

Sachverhalt:

Die Biogasanlage (BGA) in der Energielandschaft Morbach wurde 11/2006 in Betrieb genommen und 10/2018 durch die ABO Kraft & Wärme AG von der Bioenergie Morbach GmbH & Co. KG übernommen. Betreiberin ist die ABO Kraft & Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ABO Kraft & Wärme AG. Die Anlage wird aktuell mit landwirtschaftlichen Substraten (nachwachsende Rohstoffen (NawaRo) und Wirtschaftsdünger (Mist und Gülle) betrieben. Da die BGA seit der Übernahme laut Angabe der Betreiber weit hinter den wirtschaftlichen Erwartungen zurückgeblieben ist, wurde im Jahre 2020 durch die ABO Kraft & Wärme eine Studie zu Optionen für den Weiterbetrieb bis 2026 und darüber hinaus beauftragt.

Auf Basis dieser Studie strebt die „ABO Kraft und Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG“ innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Umbau der BGA von einer NawaRo-Anlage zu einer (Bio-) Abfallvergärungsanlage (AVA) an, in der überlagerte Lebensmittel sowie Fehlchargen (Abfallverzeichnisverordnung AVV 02 02 03, 02 03 04) entpackt, aufbereitet und zusammen mit bereits aufbereiteten Küchen- und Kantinenabfällen (AVV 20 01 08) verarbeitet werden. Verarbeitung und Verwertung sollen dabei dem in der AVA Ettinghausen erprobten Verfahren folgen. Diese Anlage wurde am 24.05.2022 durch Mitglieder des Gemeinderats Morbach besichtigt.

Der geplante Umbau wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 19.07.2022 vorgestellt.

Das Anlagenkonzept sieht vor, biologische Abfälle zu entpacken, zu hygienisieren und zu vergären und das bei diesem Prozess entstehende Biogas zu verwerten. Zur Stabilisierung des biologischen Prozesses werden dem Prozess zusätzlich Wirtschaftsdünger (Rindergülle und Mist) aus regionalen Betrieben zugeführt. Das Biogas erfährt neben der Verwendung in zwei BHKW-Modulen eine weitere Aufbereitung zu Gas mit Erdgasqualität (Biomethan), das wiederum zu Flüssiggas (LNG-Liquid Natural Gas) umgewandelt wird. Das im Gasaufbereitungsprozess abgeschiedene CO2 wird ebenfalls verflüssigt (Flüssig-CO2 bzw. LCO2) und vermarktet. Der Strom wird zum größten Teil zur Versorgung der Abfallvergärungsanlage genutzt, der überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Außerdem wird die beim BHKW-Betrieb anfallende Wärmeenergie für die Betriebsprozesse der Biogasanlage und für die Hygienisierung der Abfälle genutzt.

Die Entpackung der mittels LKW angelieferten Bioabfälle erfolgt in einer neu zu errichtenden Annahmehalle. In dieser Halle herrscht Unterdruck, wodurch das Austreten von Geruchsemissionen in einem wahrnehmbaren Maß verhindert wird. Bei Anlieferung fährt der LKW rückwärts in die Halle und kippt seine Ladung in die Annahmegruben ab. Für das Öffnen des Hallentors, die Durchfahrt und das Schließen werden maximal 2 Minuten benötigt. Bei der Entladung wird das Substrat auf mögliche Stör- und Fremdstoffe geprüft. In regelmäßigen Abständen werden zur Qualitätssicherung und Dokumentation Proben für eine Laboranalyse entnommen (Rückstellproben). Nach der Entladung wird das Fahrzeug bzw. der Container mittels Hochdruckreiniger mit 70°C heißem Wasser gereinigt und gegebenenfalls mit Wasserstoff-Peroxid desinfiziert. Es wird eine Einwirkzeit von 10 Minuten eingehalten. Danach durchfährt das Fahrzeug ein im Hallenboden eingelassenes Desinfektionsbecken. Danach kann der LKW die Halle verlassen.

Das nach der Vergärung anfallende flüssige Gärprodukt wird regelmäßig Labortests unterzogen, bevor es als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird. Das Gärprodukt muss der Düngemittelverordnung entsprechen. Wie bei der AVA in Ettinghausen wird der Betreiber zudem die strengere RAL-Zertifizierung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. anstreben.

Mit der verfahrenstechnischen Umstellung der Anlage zu einer Abfallvergärungsanlage wird die Substratmenge zukünftig auf 36.000 t pro Jahr steigen (10 - 12 LKW / Tag). Das Einzugsgebiet für die benötigten Abfallstoffe erstreckt sich laut ABO Kraft & Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG auf die Region zwischen Landesgrenze Luxemburg, Bingen / Bad Kreuznach, Koblenz und Kaiserslautern.

Voraussetzung für die Darstellung der Wirtschaftlichkeit der notwendigen Investitionen in Höhe von rund 20 Mio. Euro ist der Umbau der bestehenden NawaRo-Anlage in eine wie eingangs beschriebene (Bio-)Abfallvergärungsanlage mit Gasverflüssigung (LNG). Hierfür ist das Vorhaben gemäß §16 BImSchG zu genehmigen. Es wird mit rund 12 Monaten Bauzeit gerechnet. Betreiber soll die „ABO Kraft & Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG“ werden.

Um den zusätzlichen Schritt der Flüssiggasherstellung (LNG) auch räumlich auf der Fläche ermöglichen zu können, will die ABO Kraft & Wärme AG unmittelbar westlich angrenzend eine Fläche von 3.900 m² pachten durch Fortschreibung des bestehenden Erbbau-Pachtvertrags (Gemarkung Rapperath, Flur 1, Flurstück 51/14 (teilw.) und Gemarkung Wenigerath, Flur 1, Flurstück 18/9 (teilw.)). Diese Fläche liegt zwischen der jetzigen Biogasanlage und der zukünftigen Fläche des Wertstoffhofes und ist mit der A.R.T. bereits abgestimmt.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Morbacher Energielandschaft - MEL - Zentralbereich, Teilgebiet 1, 1. Änderung“. Grundsätzlich ist eine solche Anlage laut Bebauungsplan zulässig. Der Bebauungsplan setzt aber eine maximale Bauwerkhöhe von 12 m fest.

Der Bauherr beantragt eine Befreiung von der festgesetzten Bauhöhe für folgende Anlagen:

  • Fermenter 1 und 2 mit Bauhöhen von 20 m

  • Gärrestbehälter 1, 2 und 3 mit Bauhöhen inkl. Doppelmembrandach von 26 m

  • CO2 Lagertank mit einer Bauhöhe von ca. 13 m

  • Methantank mit einer Bauhöhe von ca. 15 m

Begründung:

Der Planung liegen die geplante Produktionsmenge und die begrenzte vorhandene Fläche zu Grunde. Um dabei ein Optimum zwischen Lagerkapazität und Bio-Reaktionen der Behälterinhalte zu gewährleisten, wurden die Höhen der Behälter entsprechend geplant. Die vorgesehenen Höhen sind aus den Erfordernissen der Anlagenkapazität entstanden.

Gem. Bebauungsplan kann die Überschreitung der Bauhöhe durch betrieblich erforderliche technische Einrichtungen, Bauteile oder Nebenanlagen zugelassen werden. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Das Gelände der Morbacher Energielandschaft ist mit Bäumen (Wald) umstanden, die die Sichtbarkeit auf die Biogasanlage einschränken.

Beschluss:

Dem Bauvorhaben „Umrüstung der bestehenden Biogasanlage in eine Bioabfallvergärungsanlage“ und die Inanspruchnahme einer zusätzlichen Fläche für die Flüssiggasherstellung (LNG) in der Energielandschaft Morbach wird zugestimmt. Der Erbbauvertrag ist entsprechend anzupassen.

Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

Zu Punkt 5.2: Bauantrag zum Neubau einer Verkaufsstätte mit Befreiung von den Festsetzungen der Grundflächenzahl (GRZ) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach XI - In der Bremerwiese, 2. Änderung

Sachverhalt:

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Verkaufsstätte in Morbach, Flur 4, Flurstücke 141/7, 141/8 und 204/6 vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach XI - In der Bremerwiese, 2. Änderung.

Der Bebauungsplan setzt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 fest. Bedingt durch die befestige Zufahrts- und Parkplatzfläche wird die GRZ auf dem Hauptgrundstück 141/8 um 0,07 überschritten. Bei Betrachtung der gesamten Fläche als ein Grundstück ergibt sich eine geringfügige Überschreitung von 0,03. Zur Auflockerung des Gebietes werden Parkplatzflächen entfallen und durch die Anpflanzung von Bäumen ersetzt. Es sind nach wie vor ausreichend Parkplätze vorhanden.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau einer Verkaufsstätte“ auf den Grundstücken Gemarkung Morbach, Flur 4, Flurstücke 141/7, 141/8 und 204/6 wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt. Der Überschreitung der Grundflächenzahl wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Ausschussmitglied Ulrich Anton war bei Abstimmung nicht anwesend.

Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen:

Ausschussmitglied Tobias Martini fragt an, in welcher Höhe Abfallgebühren für die Entsorgung von belastetem Erdreich im Zuge der Baumaßnahme Renaturierung des Morbachs anfallen werden.

Bürgermeister Hackethal wird die Anfrage in der nächsten Sitzung beantworten.

Mitteilungen

Ohne Aussprache teilt Bürgermeister Andreas Hackethal mit, dass die Offenlegung und Renatuierung des Morbachs sowie die Grünflächengestaltung „Gerberweg“ in der Morbacher Rundschau öffentlich ausgeschrieben und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde Morbach veröffentlicht sowie auf den Vergabeplattformen www.subreport-evlis.de und www.service.bund.de eingestellt wurde.

Dem der Ausschreibung zugrundeliegendem Leistungsverzeichnis hat der Bau- und Liegenschaftsausschuss am 26.10.2022 zugestimmt.

6 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Es wurde kein Hauptangebot ausgeschlossen.

Nach erfolgter Submission am 15.11.2022 wurde die Firma Böwlingloh & Helfbernd GmbH, Verl, zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 593.096,25 EUR für die Maßnahme als wirtschaftlichster Bieter festgestellt.