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Morbacher Rundschau
Ausgabe 14/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 12.03.2024

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass

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folgende Ausschusssitzungen zur Vorbereitung der heutigen Sitzung stattgefunden haben:

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am 05.03.2024 die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss einschließlich der Mitglieder des Ortsbeirats Hoxel beratend zu einem Tagesordnungspunkt

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am 06.03.2024 die Sitzungen des Bau- und Liegenschaftsausschuss einschließlich der Mitglieder des Energie- und Umweltausschusses beratend zu einem Tagesordnungspunkt

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am 07.03.2024 die Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschuss einschließlich der Mitglieder des Energie- und Umweltausschusses beratend zu einem Tagesordnungspunkt

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der LBM Trier mit Schreiben vom 05.03.2024 mitteilt, dass für den Zeitraum vom 20.03. bis 28.03.2024 die Fahrbahn der B327 bei Morbach in zwei Bauabschnitten saniert werdens soll:

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Bauabschnitt 1 in Fahrtrichtung Morbach: 20. Bis 25.03.2024, halbseitige Sperrung B327 mit Lichtsignalanlage/Vollsperrung des Einmündungsbereiches K99 Richtung Rapperath

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Bauabschnitt 2 in Fahrtrichtung Trier: 25. - 28.03.2024, halbseitige Sperrung B327 mit Lichtsignalanlage/Vollsperrung der Fahrtrichtung Rapperath zur B327

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der LBM Bad Kreuznach aufgrund von Straßenbauarbeiten die L160 zwischen Bruchweiler und Dienststellengrenze vom 25.03. bis 28.06.2024 voll sperrt.

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Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom 07.02.2024 eine Zuwendung in Höhe von 11.899,19 € zu den Fachpersonalkosten der kommunalen Jugendpflegestelle für das Jahr 2023 gewährt hat.

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ie Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat mit Bescheid vom 12.04.2022 für die Sirenenertüchtigung in der Gemeinde Morbach eine Zuwendung aus dem Sirenenförderprogramm 2021/2022 des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 32.550,00 € bewilligt. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung in Höhe von 32.550,00 € für die Standorte Grundschule Morbach, Kindergarten „Auf der Huhf“ und Hunolstein erfolgte am 13.02.2024.

Zu Punkt 3: Bericht des Wehrleiters der Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Der Jahresbericht 2023 der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Morbach wird durch den Wehrleiter vorgestellt.

Zu Punkt 4: Aufstellung der Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung im Ortsbezirk Haag "Haag - Südlicher Ortsrand": Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zum Naturschutz und zur Starkregenvorsorge wurde der Naturschutzbeitrag überarbeitet und um externe Kompensationsmaßnahmen sowie Hinweise zum Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept der Gemeinde Morbach ergänzt. Die betreffenden Fachbehörden erhielten die überarbeiteten Planunterlagen mit Nachricht vom 25.1.2024 nochmals zur Kenntnis und Abstimmung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 9.2.2024.

Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussvorschläge zur Abwägung. Sofern sich aus der Beteiligung kein Änderungsbedarf ergibt, kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirats Haag - entschieden.

Der aufgrund der Stellungnahmen überarbeitete Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Haag - Südlicher Ortsrand“ wird als Satzung beschlossen.

Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft wird die Gemeinde Morbach entsprechend der Beschreibung in der Satzungsbegründung folgende Maßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen außerhalb des Plangebietes durchführen:

  • Buchenvoranbau auf einer Teilfläche von Abt. 106a (Gemarkung Haag, Flur 7, Flurstück 15/2 Teilfläche) in einem 58-jährigen Douglasienbestand durch Unterpflanzung von 5 Klumpen im Bestand. Der Buchenvoranbau in 5 Klumpen deckt etwa eine Waldumbaufläche von 2.500 m² ab. Die Fläche ist etwa 750 m vom Satzungsgebiet entfernt.
  • Zur Kompensation eventuell vorhandener Baumhöhlen werden an den Ortsrändern von Haag 6 Nistkästen an geeigneter Stelle, wie in der Satzungsbegründung beschrieben, aufgehängt: 2 x Schwegler Nisthöhle 3SV; 45mm (z.B. Stare), 2 x Schwegler Großraumhöhle 2GR (oval); 2 x Erbeck Fledermaushöhle 14mm Einflugloch. Die Kästen werden schnellstmöglich nach Rechtskraft der Satzung sachgerecht aufgehängt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5: Vergabeverfahren

Zu Punkt 6: Straßenunterhaltungskonzept 2024

Sachverhalt:

Straßen sind stets der Abnutzung durch verschiedene Einflussfaktoren wie Witterung (Frost, Nässe, Sonneneinstrahlung, Temperaturwechsel) Verkehrsbelastung und wechselnde Nutzung ausgesetzt. Zudem befinden sich im Straßenkörper eine Vielzahl an Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Bauliche Maßnahmen an Rohren und Leitungen führen zu Beschädigungen der Verkehrsflächen. Die Folge ist ein stetiger Wertverlust der Straßen. Zur Erhaltung der Substanz und Vermeidung von hohen Instandsetzungskosten ist ein ständiges Unterhaltungsmanagement erforderlich.

Entsprechend der Bewertung aus der Straßenzustandserfassung 2012 und erneuter Inaugenscheinnahmen sowie auf Hinweise der Ortsbezirke wurden Einzelmaßnahmen und ausgeprägte Schadensbilder in verschiedenen Ortsbezirken aufgezeigt und nach beigefügter Einzelaufstellung zur Sanierung vorgeschlagen. Bei den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen handelt es sich um eine Momentaufnahme, welche nicht alle tatsächlich vorhandenen Mängel aufzeigen u. abdecken können.

Im Straßenunterhaltungskonzept für 2024 stehen Bordsteinsanierungen, Pflasterarbeiten und bituminöse Reparaturarbeiten an Straßen sowie das Heben von Straßeneinläufen an.

Nach der vorliegenden Kostenschätzung beläuft sich der Unterhaltungsaufwand auf voraussichtlich 376.881,33 Euro.

Beschluss:

Den aufgezeigten und vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen an Innerortsstraßen der Gemeinde Morbach sowie dem vorgestellten Leistungsverzeichnis wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen wie im beigefügten Leistungsverzeichnis auszuschreiben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 7: Auftragsvergabe zur Aufnahme von Habitatbäumen

Sachverhalt:

Der Auftrag zur Aufnahme von 10.000 Habitatbäumen konnte zum Angebotspreis von 61.000,00 € (netto) 72.590,00 € (brutto) an das Büro FoNat, Klaus Remmy, Mäuswäldchen 3, 54316 Pluwig am 01.03.2024 vergeben werden.