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Morbacher Rundschau
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

3. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Merscheid „Merscheid III - In der Grub“ -

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Morbach hat am 28.6.2022 beschlossen, den Bebauungsplan der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Merscheid „Merscheid III - In der Grub, 2. Änderung“ zu ändern.

Aufgrund des sehr steilen Geländes soll bei den Festsetzungen zur Höhe der Gebäude im Bebauungsplan ein größerer Spielraum ermöglicht werden. Die Änderung beschränkt sich auf die maximal zulässigen Traufhöhen. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt.

Der Beschluss des Gemeinderates Morbach, den Bebauungsplan „Merscheid III - In der Grub, 2. Änderung“ zu ändern, wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgemacht. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Gemäß §13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Zeit von

Dienstag, dem 2.5.2023, bis einschließlich Freitag, dem 2.6.2023,

während der allgemeinen Dienststunden (montags - mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 - 17.30 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Raum OG 206, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Nach telefonischer Terminabsprache können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Die aktuellen Planunterlagen werden auch auf der Internetseite der Gemeinde Morbach zur Verfügung gestellt. Bitte wählen Sie hierzu auf der Seite http://www.morbach.de die Rubrik ‚Leben & Arbeiten‘ und unter dem Menüpunkt ‚Planen und Bauen‘ den Unterpunkt Bauleitplanung/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemeindeverwaltung Morbach
Morbach, den 14.4.2023
gez. Andreas Hackethal, Bürgermeister