- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Konkretisierung Vorplanung Freibad Morbach für Zuschussantrag beim Landkreis
Sachverhalt:
Am 15.11.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, das Freibad Morbach unter „Beibehaltung des Badcharakters“ zu sanieren und mit den beiden Planern Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach und der Firma Balneatechnik, Wiesbaden, weiter zusammen zu arbeiten.
Damit das Projekt weitergeführt werden kann, ist die Erstellung einer Vorplanung mit Kostenschätzung erforderlich, welche die Grundlage bildet, um in das Sportförderprogramm des Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgenommen zu werden. Ein solcher Antrag ist bis zum Jahresende zu stellen, da der Kreistag im kommenden Februar das Sportförderprogramm beschließt. Eine Aufnahme sowie fordere Platzierung im Sportförderprogramm des Landkreises, bildet wiederum die Bedingung für den Förderantrag beim Land.
Auf Nachfrage hat die Firma Balneatechnik mitgeteilt, den Vertrag aus Kapazitätsgründen nicht weiterführen zu können. Anfragen an Technikplanungsbüros für Bäder blieben bisher erfolglos. Da das Freibad Morbach mit aktueller bewährter Standardbadtechnik saniert werden soll, ist im Stadium der Vorplanung eine spezielle Badtechnikplanung noch nicht erforderlich, so dass vorgeschlagen wird, den Auftrag des Büros Jakobs-Fuchs um die Vorplanung der Technik zu erweitern, um möglichst zügig einen Schritt weiter zu kommen.
Damit das Büro Jakobs-Fuchs die Vorplanung zur Sportförderantragstellung beim Landkreis erarbeiten kann, ist es erforderlich, den Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2021 zur „Sanierung des Freibades Morbach unter Beibehaltung des Badcharakters“ zu konkretisieren. Hierbei sollten folgende Punkte hervorgehoben werden:
Um den Sportförderantrag beim Landkreis rechtzeitig stellen zu können und dem Rat ausreichend Zeit zu geben den Vorentwurf zu beraten, ist eine Vorlage in den Gremien in der Septembersitzungsrunde notwendig.
Beschluss:
Der Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2021 wird in der Weise konkretisiert, dass mit „Beibehaltung des Badcharakters“ folgende Punkte zu verbinden sind:
Das Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs wird im Rahmen des Auftragsverhältnisses, erweitert um die Technikvorplanung, damit beauftragt, die Vorplanung der Freibadsanierung zu erarbeiten und eine erste Vorstellung der Entwurfsplanung für die Septembersitzungsrunde, vorzulegen. Ziel ist die Sportförderantragstellung noch in diesem Jahr beim Landkreis Bernkastel-Wittlich einzureichen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Bausachen
Zu Punkt 3.1: Änderungsantrag nach BImSchG für die Modernisierung der Form- und Pressenstraße mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße
Sachverhalt:
Es liegt ein Änderungsantrag nach BImSchG für die „Modernisierung der Form- und Pressenstraße, räumliche Änderung der Siebung und Beleimung und weitere maschinentechnische Änderungen am Standort“ an Halle 3 und 4 auf den Grundstücken Gemarkung Morbach, Flur 10, Flurstücke 10/7 und 3/1 vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach V – An der Hochwaldstraße.
Da die geplante neue Anlage prozesstechnisch- und bauartbedingt eine gewisse lichte Hallenhöhe benötigt, liegt die Gebäudehöhe bei 14,825 m (gemessen an mittlerer Geländehöhe) und überschreitet damit die im Bebauungsplan maximal zulässige Höhe von 12 m. Ab Oberkante Erdgeschossfußboden weist die Halle eine Höhe von 16,44 m auf.
Aufgrund von Produktionsabläufen wurden die Beleimung und die Siebung separat auf dem Flurstück 3/1 angeordnet. Die geplante Einhausung der Beleimungsanlage ragt ebenfalls bauartbedingt am höchsten Punkt im Mittel 17,379 m über dem Urgelände heraus.
Die Maschinenanordnung und Prozesse tragen dazu bei, dass die Bauteile jeweils im GI und GE Nutzungsgebiet liegen. Die bauartbedingte Hallenhöhe erhöht den Bruttorauminhalt, sodass die Baumassenzahl (BMZ) auf dem Flurstück 3/1 im GI Gebiet minimal überschritten wird. Laut Bebauungsplan ist eine BMZ von 5,0 zulässig, rechnerisch ergibt sich eine geplante BMZ von 5,12.
Die vorgesehene abweichende Bebauung ist gem. § 31 Abs. 2 BauGB städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss:
Für den Änderungsantrag nach BImSchG „Modernisierung der Form- und Pressestraße, räumliche Änderung der Siebung und Beleimung und weitere maschinentechnische Änderungen am Standort“ auf den Grundstücken Gemarkung Morbach, Flur 10, Flurstücke 10/7 und 3/1 wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3.2: Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Sanierung des Kreisverkehrsplatzes Morbach B 269 / L 160
Sachverhalt:
Im Zuge des Ausbaus des Kreisverkehrsplatzes B 269 / L 160 / Bernkasteler Straße steht die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung (Ausleuchtung des Kreisverkehrsplatzes) an. Die Planung sieht die Demontage und Montage von 5 Peitschenmasten mit entsprechender Leuchteinheit vor.
Auf Anfrage bietet die Westenergie AG, Eurener Straße 33, 54294 Trier, die Arbeiten zum Preis von 11.909,06 € an.
Beschluss:
Der Auftrag für die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Sanierung des Kreisverkehrsplatzes Morbach B 269 / L 160 wird auf der Grundlage des Angebotes vom 13.02.2024 an die Firma Westenergie AG, Trier, zum Preis von 11.909,06 € erteilt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Vergaben
Zu Punkt 4.1: Planungsauftrag zur Sicherung des Mauerwerks der Burgruine in Hunolstein
Sachverhalt:
Am 05.07.2023 hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einen Baukontrolltermin an der Burgruine in Hunolstein durchgeführt und mit Schreiben vom 09.11.2023 die Gemeinde Morbach aufgefordert im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die bestehenden Schäden an den historischen Burgmauern zu beseitigen.
Die vorherrschenden Baumängel sind klaffende Fugen, überwiegend in den nachträglich aufgemauerten Wandflächen des ehemaligen Turmes aus der letzten Sanierung, Fugen und Risse in den vermörtelten Mauerkronen und starker Bewuchs in den Wandflächen, was zur Schädigung des Mauerwerks führt. Auch sollte das Mauerwerk statisch untersucht werden.
Vor Ausführung der Maßnahmen sind diese mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen und ggfls. entsprechende Genehmigungen einzuholen.
Die Denkmalschutzbehörde hat empfohlen mit der Schadensermittlung, der Erstellung eines Sanierungskonzeptes und der Maßnahmendurchführung ein Fachbüro zu beauftragen.
Das vorliegende Honorarangebot vom 17.01.2024 beinhaltet
Die Leistungen werden von dem Büro Berdi Planung GmbH, Bernkastel-Kues, zu einem Pauschalhonorar von 13.081,08 Euro (Brutto) angeboten. Das Büro ist für seine Fachkompetenz im Bereich von historischen Baudenkmälern bekannt.
Beschluss:
Der Auftrag für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Burgruine Hunolstein wird auf der Grundlage des Angebotes vom 17.01.2024 zum Pauschalhonorar von 13.081,08 Euro an das Büro Berdi Planung GmbH, Bernkastel-Kues, erteilt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4.2: Städtebauliche Erneuerung Morbach - Abbruch der Gebäude Bahnhofstraße 11, 11a, 13
Sachverhalt:
Im Rahmen des Stadtumbauprogrammes „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – nachhaltige Stadt“ (WNE) sollen die Gebäude Bahnhofstraße 11, 11a und 13 niedergelegt und die Fläche an einen Investor zur Weiterentwicklung veräußert werden. Der Abbruch der Gebäude wird mit 70 % der förderfähigen Kosten über das Stadtumbauprogramm gefördert.
Aufgrund der Komplexität des Abbruchs sind Ingenieurleistungen eines Fachbüros erforderlich. Für die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Vorbereitung der Abbruchvergabe sowie für die Objektüberwachung und Bauleitung wurde ein Angebot des Architektur- und Ingenieurbüros Jakobs-Fuchs für eine Angebotssumme von 23.744 € netto eingeholt.
Beschluss:
Entsprechend des Angebots vom 18.01.2024 soll die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Vorbereitung der Vergabe sowie die Objektüberwachung und Bauleitung des Abbruchs Bahnhofstraße 11, 11a und 13 zu einem Angebotspreis von 23.744 € netto an das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs vergeben werden.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |