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Morbacher Rundschau
Ausgabe 16/2026
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Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab August 2026


Was ändert sich ab August 2026?

Ab dem 1. August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von bis zu 8 Stunden täglich an 5 Werktagen – auch in den Schulferien. Der Anspruch wird jährlich auf die nächste Klassenstufe erweitert, sodass ab Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 diesen Rechtsanspruch haben.


Betreuung während der Schulzeit

Betreuende Grundschulen (BGS) – z. B. GS Haag, GS Morscheid: - Flexible Betreuungszeiten nach Unterrichtsende - Monatliche Kostenbeiträge (September bis Juni): - Bis 14:00 Uhr: 40,00 € - Bis 16:00 Uhr: 80,00 €

Ganztagsschule in Angebotsform (GTS-A) – z. B. GS Morbach: - Ganztagsangebot Montag bis Donnerstag (nach Anmeldung verpflichtend) - Betreuung am Freitagnachmittag: 8,00 €/ Monat

Wichtig: Die Anmeldung ist verbindlich für das gesamte Schuljahr. Eine vorzeitige Abmeldung ist nur bei wichtigem Grund (Umzug, Änderung der Arbeitszeiten, längere Krankheit) mit 2 Wochen Frist zum Monatsende möglich. Bis auf die Kosten bleibt der Ablauf in der Gemeinde Morbach gleich.


Ferienbetreuung – NEU ab Herbst 2026!

Wann? - Erstmals: Herbstferien 2026 - Ab 2027: Oster-, Sommer- und Herbstferien - Ausgenommen: ca. 4 Wochen Schließzeit (24.12.-01.01. + bewegliche Ferientage)

Wo? Die Ferienbetreuung findet an drei zentralen Standorten statt: - Morbach - Wittlich

- Bernkastel-Kues

Eltern können den Standort frei wählen (max. 30 Min. Fahrtzeit von jedem Ort).

Kosten (wöchentlich): - Halbtags (8:00-13:00 Uhr): 100,00 € - Ganztags (8:00-16:00 Uhr): 160,00 € - Selbstverpflegung (Lunchpaket) durch Eltern

Anmeldung: - Online über die Kreisverwaltung - Elternbrief wird rechtzeitig über die Schulen verteilt - Anmeldefrist: 4 Wochen vor Ferienbeginn - 50% Anzahlung bei Anmeldung (bei Stornierung nicht erstattbar) - Buchung nur wochenweise möglich

Schülerbeförderung: Keine Beförderung – Transport in Elternverantwortung


Ermäßigungen möglich!

Kostenbeiträge können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung für Eltern und Kind nicht zumutbar ist.

Kontakt für Ermäßigungsanträge: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Fachbereich Jugend und Familie (FB 12)


Häufige Fragen

Muss mein Kind teilnehmen?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Nach Anmeldung besteht jedoch eine Teilnahmeverpflichtung für das Schuljahr bzw. die gebuchte Ferienwoche.

Wie melde ich mein Kind an?

Für die Schulzeitbetreuung: über die Gemeindeverwaltung Morbach (Abfrage erfolgt durch die Verwaltung)

Für die Ferienbetreuung: online über die Kreisverwaltung (Informationen folgen)

Was ist mit Verpflegung in den Ferien?

Eltern geben ihrem Kind ein Lunchpaket mit. Am Standort wird keine Mittagsverpflegung angeboten.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Für Fragen zur Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit:

Gemeindeverwaltung Morbach: Zentralabteilung – Meike Sonntag: 06533/71-121 | E-Mail msonntag@morbach.de

Für Fragen zur Betreuung während den Ferien:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich: Fachbereich 12 – Jugend und Familie: 06571/ 140 | E-Mail info@bernkastel-wittlich.de

Detaillierte Informationen und Anmeldeformulare werden rechtzeitig über die Grundschulen und auf der Website des Landkreises www.bernkastel-wittlich.de bekannt gegeben.


Stand: April 2026 | Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich | Änderungen vorbehalten